E-Mail des KSP-Inkassounternehmens(Paypal). Wie reagieren?

5 Antworten

und zwar habe ich vor etwas längerer Zeit (vor sechs Monaten) eine Sache bei eBay über Paypal gekauft, doch wurde mir der Betrag von 38,20 Euro zurücküberwiesen, da ich zu dem Zeitpunkt kein Geld auf dem Konto hatte, einen Tag später habe ich mein Konto jedoch decken können. Trotzdem wurde mir am Tag danach das Geld zurücküberwiesen. Zur Info: Es wurde insgesamt nur ein Abbuchungsversuch getätigt, eben dieser, welchen ich beschrieben habe.

Bei einer Rücklastschrift bist Du automatisch im Verzug ohne das es einer weiteren Mahnung bedarf. Wenn der Verzug eintritt musst Du Zinsen zahlen und den Schaden, so einer entsteht, ersetzen. In Zukunft in solchen Fällen umgehend den Betrag überweisen.

Okay, habe soeben mit Paypal telefoniert. Anscheinend wurde doch drei mal abgebucht

Die Frage hierbei ist, ob nicht nach dem zweiten fehlgeschlagenem Versuch von einem weiteren Versuch abzusehen ist.

Zur Mahnung:

1.) Sofort die Hautpforderung über 40,54 € auf Dein PayPal-Konto einzahlen, damit dieses ausgeglichen ist. Das sich der Betrag um 2,34 € erhöht hat liegt vermutlich an den Rücklastschriftkosten.

2.) KSP widersprechen.

Lag keine Vollmachtsurkunde im Original bei? Dann...

------------------- schnipp --------------------

Absender

Empfänger

Ort, Datum

Aktenzeichen

PayPal / cringe

Ihre Mahnung vom Datum

Widerspruch gegen Ihre Forderung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre oben genannte Mahnung habe ich am Datum erhalten. Ich widerspreche der Hauptforderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Die Zurückweisung Ihrer Mahnung erfolgt wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde im Original (§ 174 BGB).

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG). Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen (§ 824 BGB) sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

-------------------- schnapp -------------------

1) "Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00"

Reine Wichs-Phantasie solche Mahngebühren verlangen zu dürfen.

2A) "Anwaltsgebühr

 

EUR 58,50"

Viel zu teuer für eine automatische E-Mail. Kürzen auf 15.- €. 

2B) "Auslagenpauschale EUR 11,70"
Entsprechend kürzen auf 3.- €.

zu 2) wird hier aber nicht durchsetzbar sein

cringe 
Fragesteller
 16.05.2016, 21:34

Ok, aber jetzt wurde mir bis morgen die Frist zum abzahlen gesetzt. Aufgrund des Pfingstmontags konnte ich heute leider allerdings nichts bekennen. Kann ich belangt werden, wenn ich morgen den Brief rausschicke? Außerdem hab ich die E-Mail Adresse nicht mehr, mit der die Gastzahlung erfolgt ist.

Xipolis  16.05.2016, 22:47
@cringe

A) OK, heißt Du hast das Schreiben/E-Mail oben geschickt an die Kanzlei weil keine Urkunde beilag?

B) Wann wurde Dir diese Frist gesetzt? Fristen verstreichen zu lassen ist als Schuldner nicht immer nicht optimal, also solltest Du morgen tagsüber handeln.

C) Verstehe ich das richtig, dass die Zahlung nicht über Dein PayPal-Konto erfolgt ist sondern von Dir mit einer zweiten E-Mail-Adresse als PayPal-Gastnutzer bewirkt worden ist?

D) Die E-Mail-Adresse und die Umstände wie und wo und wann die Zahlung bewirkt worden ist, muß Dir auf Nachfrage die Rechtsanwaltskanzlei mitteilen (alleine schon aus Nachweisgründen muß dies dort dokumentiert sein). Wie konnte Dich eigentlich in dem Fall die Kanzlei per E-Mail kontaktieren?

E) In diese, Fall solltest Du  falls immer noch nicht geschehen - schnellst möglich zweckgebunden (Rücklastschrift vom Datum + Buchungsnummern) an PayPal überweisen:

  • ursprüngliche Hauptforderung über 38,20 €

F) In dem Fall solltest Du PayPal noch folgendes mitteilen:

Absender

Empfänger (PayPal)

Ort, Datum

Transaktionsnummer

Rücklastschrift vom Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Betrag über 38,20 € habe ich am Datum überwiesen. Sollten Ihnen durch die Rücklastschrift Kosten entstanden sein, erstatte ich diese unverzüglich gegen einen Nachweis.

Ich bedaure die Ihnen entstanden Unnanehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

cringe 
Fragesteller
 17.05.2016, 11:41
@Xipolis

A) nein, habe ich nicht, da ich nicht wusste, auf welchen PayPal-Account ich mich beziehen muss und des weiteren auch nicht unbedingt noch Salz in die Wunde streuen will.

B)Die Frist wurde mir letzte Woche Freitag gesetzt.
    Bzw ab dort habe ich den Brief bekommen, die E-Mail habe ich einen Tag vorher, also am Donnerstag bekommen, in der E-Mail wurde mir ursprünglich bis zum 17.5. die Frist gesetzt. Deshalb bin ich auch etwas überrumpelt, da ich als Schüler nur Bafög kriege und gerade so über die Runden komme bzw die geforderten 130 Euro für mich in der kurzen Zeit zu viel sind.

C)Ja, sie ist über ein Gastkonto erfolgt. PayPal wollte mir auf die Frage mit welchem Gastkonto gezahlt worden ist, auch keine Auskunft geben.

E) Wo sehe ich die Buchungsnummer? Ist es der Verwendungszweck unter den Umsätzen? Was ist mit der Frist? Soll ich mich mit ksp noch einmal auseinandersetzen?

Xipolis  17.05.2016, 16:23
@cringe

A)

In Deinem Fall würde ich der Rechtsanwaltskanzlei dies mitteilen, denn die Zurückweisung muß unverzüglich erfolgen. Bedingt durch das Wochenende und den Feiertag wäre eine heutige Antwort immer noch unverzüglich.

Mit der Zurückweisung enfällt der Anspruch auf Anwaltskosten (Es sei denn Dir wurde eine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt).

Die Kanzlei bezieht sich ja auf Dein Nutzerkonto, welches Nachweislich nicht im Minus war. Drucke Dir daher die entsprechenden Kontoauszüge aus.

B)

Eine Frist zur Zahlung, die Dir am Donnerstag gesetzt worden und bei der die Zahlung schon am Dienstag (heute) eingegangen sein soll ist (auch durch den Feiertag) unangemessen kurz. Das weis auch die Kanzlei - letztlich soll Dir das Druck machen.

Du bist von Anfang an volljährig gewesen?

C)

Grundsätzlich blöd, wenn Du diese zweite E-Mail-Adresse vergessen und auch keine Unterlagen mehr darüber hast.

Du könntest noch den Verkäufer fragen, den Du damals mit PayPal gezahlt hast, von welcher E-Mail-Adresse die Zahlung aus erfolgt ist. Vielleicht ist der so nett.

E)

Wo sehe ich die Buchungsnummer? Ist es der Verwendungszweck unter den Umsätzen?

Korrekt - auf Deinen Kontoauszügen unter Verwendungszweck und auch im Schreiben Deiner Bank, welches Du zu den Rücklastschriften erhalten haben solltest.

Was ist mit der Frist?

Das wird dem Sachbearbeiter in der Kanzlei natürlich morgen auffallen, dass keine Zahlung eingegangen ist. Wenn Du antwortest, wird er aber wissen warum und Dir dann die Mahnung noch einmal mit Urkunde schicken. Wenn Du bis dahin schon gezahlt hast, also die Zahlung bei PayPal nachweislich eingegangen ist, bist Du raus (solltest aber weiter mit Mahnungen rechnen).

Soll ich mich mit ksp noch einmal auseinandersetzen?

Ich würde dies wie unter A) geschrieben machen.

Außerdem wie in meinem vorherigen Kommentar unter F) PayPal über die Zahlung der Forderung aus der Rücklastschrift informieren und anbieten die Rücklastschriftkosten zu übernehmen.

Du kannst auch pauschal 3.- € mehr überwiesen und das Schreiben oben anpassen:

den Betrag über 38,20 € sowie pauschal 3,00 € für etwaige Rücklastschriftkosten habe ich am Datum überwiesen.

"da ich zu dem Zeitpunkt kein Geld auf dem Konto hatte, einen Tag später habe ich mein Konto jedoch decken können. Trotzdem wurde mir am Tag danach das Geld zurücküberwiesen."

Selbst schuld.

"Zur Info: Es wurde insgesamt nur ein Abbuchungsversuch getätigt, eben dieser, welchen ich beschrieben habe. "

Glaubst du die rennen dir hinterher oder was? Du hättest selbstständig nachüberweisen müssen.

Eine Mahnung ist auch nicht vorhergehend notwendig wenn eine Lastschrift zurückgeht. Darf direkt ans Inkasso übertragen werden. Ja ist alles rechtens

cringe 
Fragesteller
 12.05.2016, 20:24

Aber wie kommen denn solche horrenden Kosten zusammen? Nach sechs Monaten finde iche s schon etwas komisch, so eine Nachricht zu kriegen. Außerdem soll die Kanzlei bekannt dafür sein, abzuzocken.
Den Betrag der mir zurücküberwiesen wurde, bin ich bereit, einzuzahlen. Aber keine 4-5-fachen Kosten.

Xipolis  13.05.2016, 04:53
@cringe

wie haikoko verfahren

Xipolis  13.05.2016, 04:52

Ja ist alles rechtens

Aber nicht die Kosten der Nebenforderung und nicht die Bevollmächtigung.

einen Tag später habe ich mein Konto jedoch decken können.

Du meinst Dein Bankkonto? Wurde danach von Paypal nochmals abgebucht?

Prüfe in Deinem Paypal-Konto wie der Kontostand ist. Wenn dort immer noch ein Minus dargestellt wird, überweise umgehend die Summe an Paypal.

KSP wird erst interessant, wenn Du Post vom Gericht bekommst. Kommt höchstwahrscheinlich nicht.

haikoko  12.05.2016, 20:28

Meine eine Frage hat sich durch Deinen Kommentar erledigt:


Den Betrag der mir zurücküberwiesen wurde, bin ich bereit, einzuzahlen.

Sieh zu, dass Du endlich Dein Paypal-Konto ausgleichst. Was glaubst Du wie lange ein Finanzdienstleister seinem Geld nachlaufen kann, darf, soll?

cringe 
Fragesteller
 12.05.2016, 20:30
@haikoko

Die Sache ist ja: Auf meinem Paypal-Konto selbst habe ich kein Minus. Habe sogar 56 Cent drauf.

haikoko  12.05.2016, 20:32
@cringe

Könnte es sein, dass Du so spät Dein Paypal-Konto ausgeglichen hast, dass Paypal den Vorgang bereits weitergegeben hat?

Wenn der Betrag auf Paypal nicht mehr offen ist, dann hebe Dir die KSP-Korrespondenz nur auf.

cringe 
Fragesteller
 12.05.2016, 20:34
@haikoko

Das komische ist, dass ich nie ein Minus auf dem PP Konto hatte. Deshalb wundert mich auch die Aussage, dass mein Konto angeblich ein Negativsaldo aufweist, obwohl es das nicht tut und auch nicht getan hat.

cringe 
Fragesteller
 12.05.2016, 20:38
@cringe

Soll ich jetzt auf die E-Mail antworten und widersprechen oder erst mal abwarten?

haikoko  12.05.2016, 20:39
@cringe

Nur abwarten. Wenn Du antwortest "drehen sie auf".

Xipolis  13.05.2016, 04:50
@cringe

Mache Dir bitte auch einen Screenshot von Deinem Kontostand und ziehe Dir einen Kontoauszug bei PayPal, damit Du ggf. nachweisen kannst, dass Dein Konto ausgeglichen ist/war.

Okay, habe soeben mit Paypal telefoniert. Anscheinend wurde doch drei mal abgebucht und KSP scheint im Recht zu sein. Sollte ich trotzdem abwarten oder könnten dann noch höhere Kosten auf mich zukommen?

Xipolis  13.05.2016, 04:43

PayPal-Konto unbedingt ausgleichen. Widerspruch gegen Mahnung erwägen, aber keine Brieffreundschaft anfangen. Etwaigen Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen.

haikoko  13.05.2016, 08:17
@Xipolis

Okay, habe soeben mit Paypal telefoniert. Anscheinend wurde doch drei mal abgebucht

So etwas lasse ich mir nicht am Telefon von Paypal sagen sondern überprüfe das erst einmal im meinem Bankkonto / meinen Kontoauszügen. In Abwandlung einer Aussage der 1960er Jahre: "Mein Bankkonto gehört mir" und damit hat dort Paypal keinen Einblick. Ansonsten s. @Xipolis

cringe 
Fragesteller
 13.05.2016, 12:51
@haikoko

Ich habe mit einem gastkonto gezahlt und kann dementsprechend nicht auf den kontostand zugreifen

Xipolis  16.05.2016, 22:48
@cringe

Ich habe Dir bereits in einem anderen Kommentar (innerhalb meiner Antwort) geantwortet.

Hauptforderung plus die rls kosten direkt aufs paypalkonto. 

Die Gebühren von ksp bzw infoscore werden mangels Erfolgsaussichten nicht explizit eingeklagt.

Nerven bewahren denn böse Briefe kommen trotzdem 

Xipolis  17.05.2016, 16:27

Der ursprüngliche Zahlungsvorgang wurde nicht durch das PayPal-Nutzerkonto des Fragesteller vorgenommen.

Der Fragesteller hat mit einer zweiten E-Mail-Adresse als PayPal-Gast gezahlt. An diese zweite E-Mail-Adresse erinnert er sich nicht mehr und er hat auch keine Unterlagen mehr über die E-Mail-Adresse vorliegen.