Direkt an PayPal oder an die KSP zahlen?
Hallo,
ich habe von den KSP Rechtsanwälten ein E-MAIL erhalten in der hervorging das ich PayPal 18,18€ Schulde (streite ich nicht ab da ich exakt 30Min zu spät eingezahlt hatte) Im Internet las ich viel, dass man einfach ksp wiedersprechen und an PayPal zzgl. Zinsen...
Was soll ich machen KSP Die fast 4 fache Summe zuzahlen oder an Paypalzahlen
Sehr geehrter Herr X,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 18,18 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal KontoEUR18,18zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)Zinsen seit dem 10.12.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem BasiszinssatzEUR0,05Anwaltsgebühr1EUR36,00Auslagenpauschale2EUR7,20GesamtbetragEUR61,43
1, 2 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 61,43 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum
15.01.2018
auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:
PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Kennung "XXX@XX.de" wurde am 27.08.2017 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.
Sie haben PayPal beauftragt, eine Zahlung in Ihrem Namen auszuführen und den entsprechenden Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Hinsichtlich dieser Lastschrift kam es sodann zu einer Rücklastschrift, so dass die Forderung nun zuzüglich etwaiger Rücklastschriftgebühren zum Ausgleich offen steht.
Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.
Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XX@XX.de" versandt
Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen Email-Adresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
2 Antworten
Hallo Derfalscheben!
- Grundsätzlich: An den "Original-Gläubiger" zahlen. 30 Minuten zu spät? Kann mir nicht vorstellen, das ein Inkassobüro vor Gericht irgend eine Chance hätte wegen 30 Minuten Verzug.
- Das klingt für mich nicht nach PayPal, sondern nach Pishing. Ich arbeite praktisch täglich mit PayPal. Ist lange nicht alles perfekt, aber sie sind gut. Und, PayPal macht alles selber. Es gibt nur PayPal.com, Amerika. Auch die Zahlungsabwicklung läuft immer über die Amerikanische Nationalbank.
Alles andere ist Fake.
Logge Dich über Deinen Browser, niemals über einen Link in einer email, in Dein Paypal-Konto ein und schaue, welchen Betrag Du Paypal schuldest (einschl. der Kosten für geplatzte Abbuchungsversuche).
Überweise den eventuellen Differenzbetrag ebenfalls an Paypal und warte einige Tage ab, bis Dein Paypal-Konto ausgeglichen ist.
Sollte KSP keine Ruhe geben, schreibst Du ihnen, wenn das Paypal-Konto ausgeglichen ist, entsprechend dem hier von @mepeisen vorgeschlagenen Testentwurf:
https://www.gutefrage.net/frage/paypall-betrug?foundIn=notification-center#comment-150364871
- Danke 2. Nach Öffnen des links ist kein Beitrag von mepeisen 3. Sollte ich diesen dann als einschreiben mit Rückschein versenden Oder wie?
Natürlich ist da ein Kommentar von @mepeisen. Du musst hier die Saftware richtig bedienen, d.h. in der Fragen oben die drei Pünktchen anklicken und dann "Kommentare immer anzeigen".
Höchstens als Einwurf-Einschreiben. Dann kannst Du Dir die Ablieferung speichern und die Annahme wird nicht verweigert.
Danach lässt Du bitte die Finger von Paypal. Paypal ist ab 18 Jahre = Volljährigkeit und kein online Spiel: https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Sitz_in_Luxemburg_2007_und_europ%C3%A4ische_Lizenz
Sitz in Luxemburg 2007 und europäische Lizenz
Am 2. Juli 2007 erhielt PayPal von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF eine Banklizenz, gültig nach EU-Richtlinien für die ganze EU. Alle Konten wurden dabei von PayPal (Europe) Ltd., das bis dahin in Großbritannien als E-Geld-Institut registriert war, nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A."
Wenn Paypal von Dir die Angabe Deiner Kreditkartennummer verlangt (bekommen Jinder und Jugendliche für Schülerkonten nicht) oder die Vorlage Deines Ausweis verlangt, wirst Du u.U. lebenslang gesperrt.
Was denkst Du Dir eigentlich dabei Dich bei einer Firma mit Bankenstatus mit falschen Daten vertragsbrüchig anzumelden?
1. Ich bin volljährig (Für den Fall du meinst meine anderen fragen dieser Account wird von der ganzen Familie genutzt) 2. könnten sie mir den richtigen link zukommenlassen?
Das mit der Familie ist ein Fehler und von GF nicht gestattet. Den richtigen Lin hast und nun auch per Kompliment einen Hinweis, wie Du alles sehen / lesen kannst.
Dankeschön
Bitte gerne.