Pay-Pal fordert Geld zurück, nachdem Ware abgeholt wurde und Köäufer angibt, dass er die Ware nicht erhalten hat?

7 Antworten

PayPal und Abholung geht gar nicht. Der hat Dich von Anfang an reingelegt.

Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man PayPal-Nutzungsbedingungen als gelesen und akzeptiert anklickt und diese nicht gelesen hat.
Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.

Ich glaube nicht, dass es etwas bingt, einen Anwalt einzuschalten, den Du auch noch bezahlen müsstest. Nimm es als Lehrgeld und lass Dich nie wieder auf so etwas ein.

Also bringt es gar nichts, da polizeilich oder anwaltlich dagegen Vorgehen, weil die AGBs von paypal das so zulassen!?

Manche Anwälte werben im Internet als Spezialisit für genau solche Fälle.

Hat jemand Erfahrungen ob das Aussicht auf Erfolg bietet und man so an die Kohle kommt oder kann man sich die Anwaltskosten sparen?

Du kannst ja damit drohen ihn anzuzeigen um somit etwas Druck auszuüben. Natürlich ist es auf Ebay nicht gern gesehen abseits Geschäfte zu machen...

Aber probieren kannst du es über die Polizei auch.

Btw. hast du irgendwie Bilder von deinen Tickets? Kann man da verfolgen ob sie benutzt wurden am Tag des Spieles?

Warum akzeptierst du überhaupt eine elektronische Zahlung, wenn der Artikel sowieso abgeholt wird? Der Käufer hätte dann auch einfach in Bar bezahlen können.

Du hast die AGBs bei der Anmeldung als gelesen markiert und akzeptiert. Hättest du diese wirklich gelesen, wüsstest du, dass du eine Sendungsnummer für den Schutz brauchst. Macht auch Sinn. Wie soll PayPal im Streitfall ermitteln und entscheiden wer geschützt wird, wenn kein Nachweis für eine Sendung vorhanden ist.

Der E-Mail-Verkehr bringt dir rein gar nichts, weil eine Transaktion in dem Sinne nie statt gefunden hat: Du hast zwar den Nachweis, dass der Käufer an dem Ort war und bereit war die Ware abzunehmen. Aber hast du auch einen, dass du überhaupt da warst? Hast du einen, dass er die Ware erfolgreich erhalten hat?

Nein. Also steht Aussage gegen Aussage. Du bist in der Beweislast, weil du Ihm etwas vorwirfst.

Verbuche es als Lehrgeld und denke beim nächsten Mal nach.

Schön reingefallen.....Du kennst die Ebay Richtlinien, denen Du zugestimmt hast bei der Anmeldung. Die besagen: Keinerlei Verkäufe abseits der Plattform. Tja....ebay kann Dich dafür auch noch an den Hammelbeinen kriegen, deshalb würd eich lieber schweigen.