Parkplatz im Mietvertrag. Neuer Eigentümer, will den Parkplatz und droht mit Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf. Was tun?

9 Antworten

eine Nötigung um einen Parkplatz zu bekommen ist nichtig. 

Eigenbedarf kann er anmelden - es braucht nur ein Sohn/Tochter da einziehen wollen

ist die Abstellplatz im Mietvertrag erwähnt hmmmm

besteht ein separater Mietvertrag kann gekündigt werden - betrifft nicht die Wohnung

Semal90 
Fragesteller
 31.03.2017, 01:54

Parkplatz ist im Mietvertrag eingebunden

Semal90 
Fragesteller
 31.03.2017, 02:01
@peterobm

Keine separate Kündigung, da eine Einheit? Das klingt ja Interessant. Stimmt das denn so? Hätten wir z.B. nicht kündigen können, wenn wir keinen Bedarf mehr gehabt hätten? Danke!

peterobm  31.03.2017, 02:04
@Semal90

der Parkplatz ist Bestandteil des Mietvertrages damit keine separate Kündigung machbar. 

sumi79  31.03.2017, 05:34
@peterobm

Ich habe das so verstanden, dass der Vermieter mit einer kompletten Kündigung gedroht hat. Ich denke das darf er wenn Eigenbedarf besteht. Ob er es macht, steht auf einem anderen Blatt. Es ist wie ein Poker-Spiel. Ich jedenfalls würde es nicht riskieren.

ChristianLE  31.03.2017, 08:29
@peterobm

der Parkplatz ist Bestandteil des Mietvertrages damit keine separate Kündigung machbar. 

 

Vorsicht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kündigung, sondern um einen Aufhebungsvertrag/Nachtrag.

Das wäre durchaus zulässig.

peterobm  31.03.2017, 08:44
@ChristianLE

Verträge können einseitig nicht geändert werden; oder ....

ChristianLE  31.03.2017, 09:00
@peterobm

Verträge können einseitig nicht geändert werden

 

Korrekt, ist hier ja aber auch nicht passiert.

Den Aufhebungsvertrag haben beide Parteien unterschrieben.

hallo und einen schönen guten Morgen wenn es für dich und deinen Vermieter eine außergerichtliche Einigung geben sollte würde ich es auf diesen Weg versuchen dennoch würde ich im Vorfeld einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren damit du auf der sicheren Seite bist und dein Vermieter dir nicht versuchen kann einen Strick daraus zu drehen.

glaubeesnicht  31.03.2017, 01:57

Ich würde da eher einen Fachanwalt für Mietrecht und nicht für Verkehrsrecht empfehlen!

Hier ist die Frage nach der Beweisbarkeit das Wichtigste. Lässt es sich tatsächlich beweisen, dass dem Wunsch nach dem Parkplatz mit einer drohenden Eigenbedarfskündigung Nachdruck verliehen wurde, so erfüllt das den Tatbestand der Nötigung. Daher würde ich an Stelle deiner Tante sofort zu einem Anwalt gehen und versuchen die Verzichtserklärung für ungültig zu erklären. Keine Angst, so einfach ist eine Eigenbedarfskündigung nicht durchzusetzen. Sicher könnte er Jemanden aus der Familie finden, der bereit ist so eine Sache mit durchzuziehen, aber derjenige muss dort ja dann auch wohnen und das nicht nur für kurze Zeit. Dazu gab es auch schon Urteile zu Ungunsten der Vermieter.

Also auch hier wichtig, Kommunikation mit dem Vermieter NUR schriftlich!

Die Chancen stehen hier mehr als schlecht.

Deine Tante muss erst einmal nachweisen, dass der Vertrag aufgrund einer Drucksituation zustande gekommen ist.

Das dürfte schwer werden. Vielleicht hätte der Vermieter tatsächlich einen wirksamen Eigenbedarf erklären können.

Solange deine Tante mündig ist, sehe ich hier kaum eine Chance.

Warum hat sie den Vertrag gleich unterschrieben und nicht vorab mit einem Anwalt gesprochen?

Das Vorgehen des Vermieters geht überhaupt nicht! Ich würde diesen Fall einem Anwalt übergeben, der diesem Vermieter mal gehörig die Leviten liest!