Parkplatz im Mietvertrag. Neuer Eigentümer, will den Parkplatz und droht mit Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf. Was tun?
Liebe Community!
Folgender Sachverhalt zu o.g. Frage:
- Meine Tante hat in ihrem Mietvertrag einen äußerst begehrten Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus.
- Seit einem Monat gibt es einen neuen Eigentümer des Hauses
- Eigentümer wohnt nicht in dem Haus. Möchte jedoch den Parkplatz
- Meine Tante sagt "NEIN"
- Ihr wird damit gedroht, dass ihr Mietvertrag wegen "Eigenbedarfs" gekündigt wird, wenn Sie den Parkplatz nicht abgibt
- Meine Tante unterschreibt unter Druck einen Aufhebungsvertrag für den Parkplatz
Da ich den Parkplatz selbst regelmäßig nutze und das Vorgehen des neuen Vermieters (auch mein Vermieter) absolut nicht in Ordnung finde, möchte ich diesen Parkplatz auf gar keinen Fall abgeben.
Ich habe gelesen, dass man einen Mietvertrag für eine Wohnung für den Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf.
Jedoch hat sich für mich in dem Moment jede Voraussetzung relativiert, da ja durch die Abgabe des Parkplatzes alles so bleiben kann wie es gerade ist.
Aber wenn der Parkplatz nicht abgegeben wird, "auf ein Mal" die Wohnung für den Eigenbedarf notwendig ist?!
Ich möchte jetzt daher - da meine Tante auf Androhung der Kündigung der Wohnung den Aufhebungsvertrag unterschrieben und ja leider auch abgegeben hat - einen Widerruf verfassen.
Wegen Drohung als auch Täuschung?
Des Weiteren in dem Schreiben auf klar stellen, dass die Voraussetzungen für den Eigenbedarf sich allein durch die Drohung relativiert haben.
Ich bräuchte dann bitte an dieser Stelle verschiedene Bausteine von der Community um ein vernünftiges Schreiben aufzusetzen, sodass der Vermieter sich erstmal damit befassen und sich damit abfinden muss.
Geht das? Habt ihr Ideen? Was sagt ihr dazu?
Danke und liebe Grüße
Kemal
9 Antworten
eine Nötigung um einen Parkplatz zu bekommen ist nichtig.
Eigenbedarf kann er anmelden - es braucht nur ein Sohn/Tochter da einziehen wollen
ist die Abstellplatz im Mietvertrag erwähnt hmmmm
besteht ein separater Mietvertrag kann gekündigt werden - betrifft nicht die Wohnung
dann kann dieser gar nicht separat gekündigt werden - Eine Einheit
bei einer Eigenbedarfskündigung genau aufpassen - wer da einzieht.
Nur Vorwand - jede Menge Regressansprüche Umzugskosten u.A.
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung/
Keine separate Kündigung, da eine Einheit? Das klingt ja Interessant. Stimmt das denn so? Hätten wir z.B. nicht kündigen können, wenn wir keinen Bedarf mehr gehabt hätten? Danke!
der Parkplatz ist Bestandteil des Mietvertrages damit keine separate Kündigung machbar.
Ich habe das so verstanden, dass der Vermieter mit einer kompletten Kündigung gedroht hat. Ich denke das darf er wenn Eigenbedarf besteht. Ob er es macht, steht auf einem anderen Blatt. Es ist wie ein Poker-Spiel. Ich jedenfalls würde es nicht riskieren.
der Parkplatz ist Bestandteil des Mietvertrages damit keine separate Kündigung machbar.
Vorsicht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kündigung, sondern um einen Aufhebungsvertrag/Nachtrag.
Das wäre durchaus zulässig.
Verträge können einseitig nicht geändert werden; oder ....
Verträge können einseitig nicht geändert werden
Korrekt, ist hier ja aber auch nicht passiert.
Den Aufhebungsvertrag haben beide Parteien unterschrieben.
hallo und einen schönen guten Morgen wenn es für dich und deinen Vermieter eine außergerichtliche Einigung geben sollte würde ich es auf diesen Weg versuchen dennoch würde ich im Vorfeld einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren damit du auf der sicheren Seite bist und dein Vermieter dir nicht versuchen kann einen Strick daraus zu drehen.
Ich würde da eher einen Fachanwalt für Mietrecht und nicht für Verkehrsrecht empfehlen!
Hier ist die Frage nach der Beweisbarkeit das Wichtigste. Lässt es sich tatsächlich beweisen, dass dem Wunsch nach dem Parkplatz mit einer drohenden Eigenbedarfskündigung Nachdruck verliehen wurde, so erfüllt das den Tatbestand der Nötigung. Daher würde ich an Stelle deiner Tante sofort zu einem Anwalt gehen und versuchen die Verzichtserklärung für ungültig zu erklären. Keine Angst, so einfach ist eine Eigenbedarfskündigung nicht durchzusetzen. Sicher könnte er Jemanden aus der Familie finden, der bereit ist so eine Sache mit durchzuziehen, aber derjenige muss dort ja dann auch wohnen und das nicht nur für kurze Zeit. Dazu gab es auch schon Urteile zu Ungunsten der Vermieter.
Also auch hier wichtig, Kommunikation mit dem Vermieter NUR schriftlich!
Die Chancen stehen hier mehr als schlecht.
Deine Tante muss erst einmal nachweisen, dass der Vertrag aufgrund einer Drucksituation zustande gekommen ist.
Das dürfte schwer werden. Vielleicht hätte der Vermieter tatsächlich einen wirksamen Eigenbedarf erklären können.
Solange deine Tante mündig ist, sehe ich hier kaum eine Chance.
Warum hat sie den Vertrag gleich unterschrieben und nicht vorab mit einem Anwalt gesprochen?
Das Vorgehen des Vermieters geht überhaupt nicht! Ich würde diesen Fall einem Anwalt übergeben, der diesem Vermieter mal gehörig die Leviten liest!
Parkplatz ist im Mietvertrag eingebunden