Ex-Freundin reicht Kündigung ein, ist das alleine möglich?

12 Antworten

Hier kann der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden. Alternativ könnte bei Übereinstimmung die Entlassung eines Partners aus dem Mietvertrag vereinbart werden.

Nach gemeinsamer Kündigung käme u. U. der Abschluss eines neuen Mietvertrages für den Bleibewilligen in Frage, das muss den Vermieter aber nicht.

Wenn ihr Beide als Mieter eingetragen seid ist das nicht so einfach möglich. Dann müsst ihr das zusammen machen bzw mit dem Vermieter einigen das sie aus dem Mietvertrag austritt und du Alleiniger Mieter bist.

Also Alleiniger Mieter musst du natürlich auch die Miete allein aufbringen. die volle Miete.

Wirst dir also wohl auch eine neue WOhnung suchen müssen wenn du die 600 nicht zahlen kannst.

VirageXO  10.01.2022, 18:35
Dann müsst ihr das zusammen machen bzw mit dem Vermieter einigen das sie aus dem Mietvertrag austritt und du Alleiniger Mieter bist.

Und wenn der Fragesteller darauf keine Lust hat?

Caila  10.01.2022, 18:37
@VirageXO

Dann hat er Rosenkrieg daheim. Manche mögen es halt nicht wenn Ruhe und Frieden daheim herrscht. Sie wollen dann, Streit und Stress. Jedem seine Vorliebe.

Nein, man kann nicht einfach alleine kündigen, wenn man zu zweit (oder mehr) gemeinsam den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen habt.

Siehe beispielsweise:

Einzelkündigung nicht möglich
Haben mehrere Personen einen Mietvertrag geschlossen, können nur beide gemeinsam kündigen. Was nicht geht: Der wegziehende Partner kündigt seinen Teil des Mietvertrages separat. Eine solche Kündigung ist nicht möglich. Eine Kündigung müssen Sie mit Wirkung für beide gemeinsam unterzeichnen. Dann besteht allerdings auch das Risiko, dass Ihr Vermieter mit nur einem von beiden keinen neuen Vertrag aufsetzen will. Oder er verlangt in einem neuen Vertrag eine höhere Miete.

[https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/trennung-was-wird-aus-dem-mietvertrag]

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ABER! Gegebenenfalls hat deine Ex-Freundin einen Anspruch darauf, dass ihr gemeinsam kündigt.

Siehe beispielsweise:

Lebten Sie in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, haben Sie einen Anspruch darauf, dass der andere gemeinsam mit Ihnen kündigt. Diesen Anspruch können Sie notfalls sogar gerichtlich durchsetzen. Natürlich können Sie sich auch vernünftig einigen. So können Sie festlegen, wer in der Wohnung bleibt und wer auszieht. Lehnt der Vermieter eine Auflösung des Mietvertrages mit der ausziehenden Person ab, sollten Sie gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Legen Sie dabei eine Haftungsfreistellung fest. Ihr Vermieter kann Mietschulden und etwaigen Schadensersatz zwar immer noch von beiden fordern. Untereinander haben Sie aber eine rechtlich bindende Freistellung für den ausziehenden Partner.

[https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/trennung-was-wird-aus-dem-mietvertrag]

Wie kommst du darauf, dass du alleine eine große Wohnung für das halbe Geld bewohnen darfst?

Der Vermieter könnte dir einen neuen Mietvertrag anbieten. Nur dir und bei voller Miete. Er ist ja ein Vermieter und es steht nicht "Wohlfahrt" auf seine Visitenkarte.

Lies mal deinen Mietvertrag genauer durch. Dort wird es eine Regelung für diesen Fall geben

Oponn  10.01.2022, 18:14

Naja, erstmal besteht der Mietvertrag ja noch.

Wer ist denn definitiv laut Vertrag der Mieter?

Ggf müsst Ihr zusammen kündigen. Oder Du übernimmst alleine.

Willst Du wohnen bleiben, zahlst Du natürlich die volle Miete, was denkst Du denn.. der VM kann nichts für Eure gescheiterte Beziehung.

Und wenn Du Auto fährst, zahlst Du auch den Sprit, egal ob Beifahrer oder nicht dabei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung