Garagenplatz in der Warmmiete enthalten, Kündigung möglich?

10 Antworten

Das käme auf deinen Vermieter an: Hätte er genügend Interessenten für den Stellplatz, mag er die getrennt vermieten.

Oder sich eben Interessenten zuwenden, die das Ganze so mieten, wie es angeboten ist.

In dem Fall könntest du den Stellplatz einfach untervermieten - ob dafür jemand 100 EUR zu zahlen bereit ist, wage ich allerdings zu bezweifeln - selbst für einen Garage wäre das weit über dem gängigen Mietpreis.

G imager761


du hast EINEN Mietvertrag für Wohnung und Garage - eine Kündigung der Garage nicht möglich - 

wenn, würde das nur über die Kulanz vom Vermieter laufen können. 

die Garage wird separat im Mietvertrag stehen - 

besser wenn man den Vertrag lesen könnte

Das kommt auf den Vermieter an und auf den Mietvertrag. Man könnte auch den Parkplatz an einen anderen Mieter untervermieten - mit Erlaubnis - der vielleicht zwei Autos besitzt.

Wenn der Parkplatz gekoppelt ist, der Vermieter rechnet ja mit seinem Einkommen, dann ist die Wohnung eben nichts für dich.

Da musst Du dich mit dem Vermieter einigen. Ein generelles Recht, auf eine Änderung des Mietvertrages hast Du nicht.

100 € kostet der Stellplatz? Wohl in einer Tiefgarage in einer Gegend, in der Parkplätze absolute Mangelware sind.

Lass Dir vom Vermieter schriftlich zusichern, dass Du den Stellplatz untervermieten darfst. Ggf. auch an Leute, die nicht in dem Haus bzw. der Wohnanlage wohnen und vermiete ihn dann für 110 € weiter.