Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?


10.05.2022, 02:03

Unser Anwalt für Mietrecht sagt: Die Betreuerin hat keinerlei Berechtigung Rechnungen an uns Mieter zu schreiben, nur die Vermieter. Somit sind Ihre Forderungen nichtig. Weiteres folgt.

2 Antworten

Das Verlangen eines neuen Mietvertrages durch den Nießbraucher ist unrechtmäßig und daher nicht zu befolgen.

Der Nießbraucher hat nach den Betimmungen des § 1036 BGB zu verfahren, vorausgesetzt, sein Nießbrauchsrecht ist in Abteilung II des Grundbuches der Immobilie eingetragen.

Die Eigentümer und Vermieter haben keine Mitsprache mehr in der Verwaltung der Immobilie, weil der Nießbraucher diese vollständig übernommen hat.

Daher kann der Nießbraucher auch die Betriebskostenabrechung vornehmen, wenn in deinem Mietvertrag diese vereinbart wurde. Auch wenn nie eine BK-Abrechnung erfolgte, wäre der Nießbraucher nun dazu beberechtigt. Kann es sein, dass du einen Pauschalmietvertrag hast?

Die Hintergründe des Nießbrauches sind hier unbekannt, aber eine Schenkung ist wohl nicht anzunehmen.

Als meine Mutter ausgezogen ist habe ich ihren Mietvertrag übernommen, habe aber niemals einen neuen bekommen. Ich und die Vermieter haben demnach keinen schriftlichen Mietvertrag nur eine schriftliche Wohnungsgeberbescheinigung mit Unterschrift der Vermieter und mir.

Will der Nießbraucher die Schenkung der Wohnung an die Vermieter nur antäuschen?? Wäre das dann nicht Betrug?

@greencat13

Eigentlich hast du nun einen mündlichen Mietvertrag, wieso ist deine Mutter ohne Kündiguing ausgezogen? Dann wäre sie ja offiziell immer noch Mieterin ! Du darfst ja in der Wohnung deiner Mutter wohnen. Wer bezahlt jetzt die Miete? WelcheVereinbarungen gab es dennmit dem Vermieter zur "Übernahme" der Wohnung?

Du hast offenbar den Begriff "Nießbrauch" noch nicht verstanden. Das hat mit Schenken im Sinne " hier wird ein neues Eigentum geschaffen" nichts zu tun - da kann auch nichte "angetäuscht" werden.
Schenkung: Ein neuer Eigentümer der Sache

Nießbrauch: Der Nießbraucher wird nicht Eigentümer, darf aber Nutzen aus der Sache ziehen und hat Pflichten wie ein Eigentümer. Verkauf bleibt in den Händen des Eigentümers.

Deine Zweifel kann st du mit einer Einsicht ins Grundbuch beseitigen.

@Gerhart

Ich bin offiziell in der Stadt als Mieterin dieser Wohnung eingetragen worden und bezahle auch die Miete. Ebenso besitze ich eine Wohnungsgeberbescheinigung mit mir eingetragen und mit den Vermietern eingetragen bzw unterschrieben. Die Vermieter haben dieser Übergabe an mich mit diesem Schriftstück bestätigt. Wenn der Nießbraucher aber ebenfalls noch als Eigentümer eingetragen ist, kann er doch trotzdem nicht wie ein Vermieter handhaben oder?

@greencat13

Die Stadt hat mit der Vermietung nichts zu tun. Der Wohnungsgeberschein ist kein Mietvertrag. Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag mit dir als Mieterin? Wie ist deine Mutter aus ihrem Mietverrtrag ausgeschieden?

Ein Nießbraucher kann nicht gleichzeitig Eigentümer sein.Aber er kann wie ein Vermieter handhaben.

@greencat13

Das lustige ist ja auch noch das die Nießbrauchberechtigte Person mit mir einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen will. Sprich mit ihren Namen als Vermiererin drauf, neue höhere Kosten und sogar eine neue höhere Kaution mit einem neuen Einzugsdatum versehen. Das kann sie doch überhaupt nicht machen? Bzw ich muss als bereits bestehender Mieter auf sowas nicht zwingend eingehen?

@greencat13

Ich sagte bereits, dass die Nießbraucherin das nicht fordern kann. Bist du Mieterin mit Mietvertrag (was bisher nicht hinreichend geklärt wurde), hat der Mietvertrag Bestand.

@Gerhart

Es besteht zwischen mir und dem Vermieter kein schriftlicher Mietvertrag nur ein mündlicher.

@greencat13

Gut - das möge reichen. Nochmals zu deiner Mutter als ehemalige Mieterin:

Durch welchen Rechtsakt wurde deren Mietvertrag unwirksam?

@Gerhart

Sie hat damals den Vermietern am Telefon gesagt das sie zu jenem Zeitpunkt ausziehen wird und das ich einziehen werde. Diese waren damit einverstanden, quasi eine stillschweigende Vereinbarung.

@greencat13

Nun muss ich dir leider sagen, dass diese "stillschschweigende Vereinbarung" unwirksam ist. Damit hast du auch keinen eigenen Mietvertrag. Deine Mutter ist immer noch die Mieterin der Wohnung, für die du die Miete bezahlst. Siehe § 568 BGB !!! Wenn der aktuelle Vertragsstand bestehen bleibt, dann kann der Nießbraucher keinen neuen Mietvertrag mit dir abschließen. Du darfst als Kind deiner Mutter in deren Wohnung wohnen.

@Gerhart

Wenn deine Mutter nicht mehr leben sollte, ist die Sachlage wieder völlig anders, dann könntest du den Mietvertrag mit deinem Namen fortsetzen.

@Gerhart

"Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat."

Das ändert am bisher Gesagten nichts. Der Nießbraucher ist dein Vermieter. Dessen Betreuer ist der Verwalter, er handelt stellvertretend für den Nießbraucher.

@Gerhart

Verstehe, aber ist diese Wohnungsgeberbescheinigung von den Vermietern unterzeichnet die ans Einwohnermeldeamt ging dann auch ungültig? Wäre dieses Dokument dann nicht auch eine arglistige Täuschung??

@Gerhart

Also mein Vater zb stand auch als Mieter in dem schriftlichen Mietvertrag drin, dieser ist 2020 verstorben. Aber das wäre nur ein Mieter. Aber jetzt kommt es mir gerade, es gibt einen Paragraphen im BGB der besagt das ein Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist Mieter bei schriftlich bei der Meldebehörde innerhalb von 2 nach Einzug zu melden. Sonst macht dieser sich strafbar. Das hat der Vermieter ja mit meinem Namen nach Einzug gemacht, der Nießbraucher (Vormund) aber nicht.

@Gerhart

Du sagst mir damit also das es zwei verschiedene Vermieter gibt die zeitgleich auch so handhaben dürfen? Wie ist das möglich? Wieso sollte der Vormund/Nießbraucher mit Mietern die keinen schriftlichen/mündlichen Vertrag mit ihm als angegeben Vermieter haben genauso wie ein Vermieter handeln dürfen? Die Rechte und Pflichten eines Vermieters hat der Nießbraucher doch damals schon schriftlich abgegeben.

@greencat13

*dazu verpflichtet Mieter schriftlich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Einzug zu melden. Sonst macht dieser sich strafbar.

@greencat13

Das Meldegesetz verlangt vom Vermieter, dass er dem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung erteilt. Das ist nicht Bestandteil des BGB. Bitte sage mir, wer als Vermieter im Mietvertrag deiner Eltern steht. Dein Vater als Mieter ist gestorben, deine Mutter setzt den Mietvertrag somit allein fort.

@Gerhart

Jedenfalls weder der Vormund noch die Nießbrauchberechtigte sind dort als Vermieter drin sondern eben die anderen Leute.

@greencat13

Du willst nicht verstehen, dass die Nießbraucherin jetzt als deine Vermieterin gilt, weil sie eben den Nießbrauch inne hat.
Und weiter: Vormund kann nur für Minderjährige durch Gerichtsbeschluss eingesetzt werden. Die Nießbraucherin hat einen BETREUER, der die Rechte der Nießbraucherin vertritt. Aber du musst keine Repressalien fürchten. Der Betreuer blickt bei dieser Konstellation nicht durch und beauftragt einen Anwalt. Der Anwalt kann den Mietvertrag deiner Mutter auch nicht umstürzen.

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Da liegen Sie grundfalsch!

das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung,

Das erklärt Einiges!

Wie stehen die Vermieter dem Begehren des Nießbrauchberechtigten gegenüber?

Wurde der Mietvertrag Ihrer Mutter formal auf Sie als Mietnachfolger übertragen oder handelt sich bei Ihrer Nutzung um ein neues bzw. neu zu begründendes Mietverhältnis?

Welche Rechte hat ein Nießbrauchberechtigter denn nun??

Die Vermieter wissen momentan nichts von den Forderungen des Nießbrauchberechtigten. Es ist eine komplizierte Geschichte auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann. Fakt ist, der Nießbrauchberechtigter handelt und stellt Forderungen momentan ohne Zustimmung oder Wissen des Vermieters.

Ich habe damals den Mietvertrag meiner Mutter eins zu eins übernommen bzw es besteht schriftlich kein neuer Mietvertrag sondern nur eine neue Wohnungsgeberbestätigung an mich und die Vermieter. Ich besitze dem nach keinen neuen schriftlichen Mietvertrag sondern nur die Wohnungsgeberbescheinigung.

@greencat13

Die Rechte eines Nießbraucher sind in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung festgelegt.

Darüber sollen Sie sich mit dem Nießbrauchberechtigten unter Hinweis auf Ihren angeblich bestehenden Mietvertrag und dem darin aufgeführten Vermieter auseinandersetzen.

Sie könnten bis zu einer Klärung die Miete auf Anderkonto hinterlegen.

Der Nießbrauchberechtigte hat Anspruch auf den Ertrag aus seinem Nießbrauch.

@schelm1

Aber müsste sich der Nießbrauchberechtigte nicht immer an den Vermieter mit seinen Anliegen wenden? Ich meine, was hat der Mieter damit zu tun? 😕 Sollte der Nießbraucher die Rechnungen nicht dem Vermieter senden und dieser müsste sich dann an den Mieter wenden?

@greencat13

Sofern der Nießbrauchberechtigte den Mieter über seine Eigenschaft als Nutznießer der Wohnung informiert hat, wäre der auch Ansprechpartner des Mieters.

Legt der Nutznießer sein Recht für den Mieter nachvollziehbar dar, können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur noch an den Berechtigten erfolgen, sonst läuft man Gefahr, zweimal zahlen zu müssen.

Sind die Rechtsverhältnisse nicht klar, bleibt der Weg der Hinterlegung von Mieten bis zu einer Klärung.

@schelm1

Mhm ok. Vielen Dank jedenfalls. Das ist leider alles so kompliziert, aber ich denke ich werde bald eine Klärung erhalten. Nebenbei bemerkt sind die Vermieter und die Nießbrauchberechtigte sehr sehr alte und kranke Leute und im übrigen miteinander verwandt. Die Nießbrauchberechtigte hat bereits einen Vormund, dieser veranstaltet gerade diesen ganzen Stress. Und die Vermieter sind bereits feindlich gestellt gegenüber diesem Vormund. Des Weiteren hatten wir versucht mit dem Vormund darüber zu reden und das zu besprechen aber sie verweigert jedes Gespräch und hat nun einen Anwalt eingeschaltet.

@greencat13

Und was ich vllt noch erwähnen sollte ist, das die alten Vermieter überhaupt keine Ahnung von Vermietung haben, sie kennen sich nicht aus und wissen nicht was wirklich zu tun ist. Das haben die selbst so gesagt. Sie fühlen sich nicht in der Lage sich damit noch zu beschäftigen. Ich habe in diesem Fall also so gut wie keinen Ansprechpartner wenn ich fragen zur Wohnung/Miete hätte.

@greencat13

Sie können sich hier nur mit dem gesetzlich bestellten Vertreter des Nießbrauchberechtigten auf Ihren den angeblich bestehenden Mietvertrag einigen oder ggfs auch in neues Mietverhältnis begründen, falls es keinen gültigen Mietvertrag gibt.

@schelm1

Der Betreuer ist hier der Ansprechpartner, wenn die Betreuung die Verwaltung der Einkünfte des Nießbrauchers überhaupt einschließt. Das kann nurn über das Betreuungsgericht erfragt werden. Die FS hat nach ihren Angaben keinen gültigen Mietvertrag, weil ihre Mutter nicht gekündigt hat. Nun ist bereits ein Anwalt im Spiel und der wird es schnell herausfinden, was hier Sache ist. Ich habe die Vermutung, dass der Nießbrauch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Die beteiligten Vermieter (Eigentümer) und der Nießbraucher sind gesetzesunkundig.

@Gerhart

Da scheint tatsächlich "der Hund begraben"!

@Gerhart

Aber eigentlich hieß es das der Nießbraucher die Wohnung den jetzigen Vermietern als Schenkung gab weil dieser nicht mehr von den Steuern belastet werden wollte. Das hatte mir der Sohn der Vermieter und meine Mutter erzählt. Das wäre also merkwürdig wenn diese das nicht gesetzeskundig gemacht hätten. Wäre demnach der schriftliche Mietvertrag zwischen meiner Mutter und den Vermietern nicht ungültig da eine arglistige Täuschung besteht??