Mietvertrag nicht von Eigentümer unterschrieben sondern von Bruder der nicht Eigentümer ist.Kann ich jetzt von Eigentümer rausgeschmissen werden?

3 Antworten

Eine I.V. kann dich da retten was anders nicht.

Denke ich, aber das gehört zur Verbraucherschutzbehörde, denndie Frage ist sicher so speziell das du den einen erst mal finden musst der das schon mal hatte und ob der das gerade, wenn deine Frage eingestellt ist, das liest.....

Der Vermieter hat nach Paragraf 543 BGB (Absatz 2 Nr. 3) das „Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“, und zwar wenn der Mieter...

... für zwei aufeinander folgende Termine die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist

... oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, dem Vermieter eine Summe schuldet, die der Miete für zwei Monate entspricht.

die tatsache, dass sein bruder unterschrieben hat, ist sein problem nicht deins.

Der Eigentümer kann dich völlig problemlos wg. der Mietrück- und Aussenstände kündigen.

Du hast aber einen gültigen Mietvertrag dadurch, dass der Vermieter 3 Jahre lang die Miete entgegen genommen hat ... nennt sich konkludentes Handeln. Dieser ist aber zu Recht fristlos kündbar, siehe Antwort armabergesund.