Wie lange habe ich Zeit mir einen neue Wohnung zu suchen - Was empfehlt Ihr?

8 Antworten

Kauf bricht Miete nicht. Der neue Eigentümer muss Deinen Mietvertag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.

Die Kündigungsfristen gehen aus dem Mietvertrag hervor. Kündigungen wegen Eigenbedarfs setzen ganz bestimmte gesetzliche Vorgaben voraus, die eingehalten werden müssen, damit so eine Kündigung überhaupt wirksam ist. Solltest du irgendwann eine Kündigung aus diesem Grunde erhalten, lasse sie auf Rechtmäßigkeit vom Mieterschutzbund prüfen. Selbstverständlich kannst du dann auch hier wieder Fragen stellen.

Ob du dir jetzt gleich eine neue Wohnung suchen solltest, ist schwer zu beurteilen. Niemand weiß, was dein neuer Vermieter langfristig plant. Vielleicht ist es in der Tat besser, wenn du dich ganz langsam nach einer neuen Wohnung umschaust.

ich wohnen seit knapp 4 Jahren in einer kleinen 1 ZKB Wohnung in Bayern.Die Wohnung wurde jetzt verkauft. Wie lange habe ich Zeit mir einen neue Wohnung zu suchen.



Die Kündigungsfrist beträgt unter 5 Jahren Mietdauer 3 Monate.

Jetzt habe ich große Angst das sie den Mietvertrag Kündigung wegen Selbstnutzung und das ich nicht genug Zeit hab mir einen neue Wohnung zu suchen.

In der Regel kann eine Erwerber ab Eintragung ins Grundbuch Eigenbedarf anmelden, sofern ein Grund für Eigenbedarf vorliegt

Was mach ich jetzt am besten?

Vorsorglich schon mal die Wohnungsanzeigen durchforsten.

Bei vier jahren hast Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Allerdings übernimmt der neue Eigentümer grundsätzlich den Mietvertrag und die Mieter. Er darf also jetzt nich mehr Geld verlangen oder die ohne Begründung kündigen.

Er darf nur aus einem Grund kündigen: Bei Eigenbedarf. Lese dir das mal in Ruhe durch: http://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html

Er darf nur aus einem Grund kündigen: Bei Eigenbedarf.

Nö. Er darf auch wegen Mietrückstand, unregelmäßigen Mietzahlungen etc. kündigen. Und die Miete erhöhen darf de neue Eigentümer auch.

Erst mal muß der neue Eigentümer/Vermieter Deinen Mietvertrag unverändert übernehmen.

Die neuen Eigentümer waren heute mit der Hausverwaltung da

Bist Du sicher das es die neuen Eigentümer waren und nicht nur Interessenten die die Wohnung vielleicht kaufen wollen?

War die Wohnung schon eine ETW (Eigentumswohnung) als Du sie gemietet hast?

Ja, die Wohnung ist bereits verkauft. Das wurde mir schon vor 1 Woche mitgeteilt. Heute waren eben die Eltern des Käufers da, die die Wohnung evtl. selbst nutzen wollen. Aber dann haben sie wieder gemeint, das ich erstmal in der Wohnung bleiben darf.

Als ich vor knapp 4 Jahren in die Wohnung eingezogen bin, gehörte die Wohnung bereits jemand. Als mein Vermieter war priv. Eigentümer der Wohnung.

@Hauptdarsteller

Was die Eltern des neun Eigentümers/Vermieter sagen ist völlig irrelevant. Die hättest Du übrigens auch nicht in die Wohnung lassen müssen.