Parken vor fremden Häusern?

3 Antworten

Solange dort kein amtliches Parkverbot ausgeschildert ist und Du nicht so parkst das der Verkehr behindert wird musst Du einer Bitte nicht folge leisten.

Ich fürchte, dort bzw. so darf nicht geparkt werden, Auszug:

a) keine gekennzeichnete Parkfläche

und damit verstößt du gegen

§12 STVO (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen,wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. .....

dort wo du geparkt hast ist kein Fahrbahnrand.

MilkyWay32 
Fragesteller
 16.11.2013, 23:38

Erst mal danke für die Antwort. Das würd für mich auch alles Sinn ergeben wenn wir hier von einer "normal angelegten" Straße sprechen würden. Hier in der Umgebung sind aber alle Straßen so. Das heißt hier dürfte ja niemand irgendwo, irgendwie parken. Was sollen die Leute denn dann alle mit Ihren Autos machen?? Da könnte die Stadt hier aber ganz schön viel Geld machen ;-)

schleudermaxe  17.11.2013, 10:23
@MilkyWay32

Genauso ist es, auch hier bei uns. Und die Gemeinde ist doch für die privaten Grundstücke nicht zuständig, oder?

Wenn Du nicht auf dem Gehweg geparkt hast und in der Straße kein Parkverbot gilt, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Problematisch würde es nur, wenn Dein geparktes Auto eine Einfahrt verstellt, einen Hydranten blockiert oder Fußgänger behindert (bekanntes Beispiel "Frau mit Kinderwagen kommt nicht am Auto vorbei").

Der Anwohner müßte Dir schon beweisen, daß ihm die Straße bzw. der Gehweg gehört.