Ist Parken vor privatem Stellplatz zulässig?

5 Antworten

Hallo Alex5667,

der Paragraph 12 der StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt bezüglich Deiner Frage:

(3) Das Parken ist unzulässig
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

In Deinem Fall dürfte sowohl Nr. 2, wie auch Nr. 3 zutreffend sein.

An Deiner Stelle würde ich die betreffenden Nachbarn auf ihr regelwidriges Verhalten ansprechen und auf den § 12 der StVO verweisen.

Wenn alles nicht hilft, bleibt einem nichts anderes übrig als sich an die Polizei der das zuständige Ordnungsamt zu wenden.

Schöne Grüße                                                                                                                TheGrow

Es handelt sich um einen einzelnen privaten Stellplatz.

Das dürfte kaum eine nach StVO gekennzeichnete Parkfläche sein.

Und eine Grundstücksein/-ausfahrt dafür halte ich auch für unwahrscheinlich.

Aus der vom FS nachgereichten Skizze geht das jedenfalls nicht hervor.

@AntonAntonsen

Bin Ausnahmsweise anderer Meinung. Wenn sich weder um ein Grundstück, noch um eine gekennzeichnete Parkfläche handeln würde, würde der Fragesteller ja selber verbotswidrig parken, dass halte ich eher für unwahrscheinlich.

Statt ein Skizze währe hier ein Foto sehr hilfreich um hier rechtlich zweifelsfrei zu antworten

@TheGrow

Bezüglich des Fotos kann ich dir zustimmen.

Ist es überhaupt zulässig vor meinem Stellplatz auf der Straße zu parken? 

Wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder andere Vorschriften der StVO verboten ist, dann ja.

Wieviel Platz muss gelassen werden?

Wenn dein Auto auf einem einzelnen privaten Stellplatz steht, dann gilt die StVO dort nicht. Bezüglich deines Autos muss also überhaupt kein Platz gelassen werden.

Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie das tatsächlich aussehen soll. Hast du eine Skizze oder ein Foto davon?

Schwierig vorzustellen, ohne Skizze. Freizuhalten ist der Bereich welcher erkennbar als Grundstückseinfahrt angelegt ist. Wenn du auf deinem Stellplatz den Gehweg zum rangieren benötigst, ist der Stellplatz vielleicht nicht optimal gewählt. 

Danke schonmal für die schnellen Antworten. Ich habe mal eine grobe Skizze gemacht. Vielleicht macht das die Situation deutlicher. 

 - (Recht, Auto und Motorrad, parken)

Da stehen also weder Schilder, noch ist es eine Grundstückseinfahrt, noch ist es ein abgesenkter Bordstein.

Dann dürfen die Autos auf der Straße dort parken und müssen auch keinen Platz für dich lassen.

gibt es zu dem Haus noch eine weitere „offizielle“ Einfahrt? Dann denke ich auch, dass du keinen Anspruch hast. Ich würde dann empfehlen die Nachbarn mal einzuladen und das Problem anzusprechen: Bedauerst, dass du jetzt auch auf der Straße parken musst. ;-) . 

Wenn es dein Eigentum ist, könntest du ja noch einen Busch opfern? 

Gibt es zu deinem Parkplatz eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein? Wenn ja darf in diesem Bereich nicht geparkt werden. Beim Ausparken gelten zwei bis drei Rangierbewegungen als zumutbar.