Hallo, wer muss Gehwege zum Mehrfamilienhaus (Reihenhaus) bauen. Wer muss öffentliche Gehwege bauen. Wie sollen die Gehwege sein?

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Zitat aus

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zufahrt.htm

"Der Vermieter ist mietrechtlich verpflichtet, Zufahrten und Zugänge zum
Haus, soweit sich diese nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden,
instandzuhalten und instandzusetzen. Die Hauszugänge für Fußgänger sind
dabei stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, so dass
Stürze auch bei Dunkelheit für sich normal bewegende Menschen
ausgeschlossen sind, und der Hauseingang auch bei sehr ungünstiger
Witterung (Regen, Schnee) mit normlen üblichen Straßenschuhen ohne
übermäßige Verschmutzung des Schuhwerkes erreicht werden kann.
Entsprechendes gilt auch für Hauszufahrten.

Löcher, eine unbefestigte Zufahrt, Schlamm, grössere Ansammlungen von Regenwasser braucht der Mieter nicht hinzunehmen. Dem Mieter stehen insoweit die Gewährleistungsanssprüche des Mietrechts (Mietminderung, Klage auf Mangelbeseitigung usw) zu.

Ist der Vermieter mit der Erfüllung dieser
Verpflichtung in Verzug, kann der Mieter nach § 536 a Abs 2 BGB
den Mangel selbst beseitigen, wobei ihm nach dem Grundsatz von Treu und
Glauben (§ 242 BGB) ein Vorschuß für die hierfür erforderlichen
Aufwendungen von dem Vermieter zu zahlen ist. (LG Aachen , Urteil vom
22. März 1989, Az: 7 S 591/88). Das asphaltieren der Wege kann sicher
nicht verlangt werden, es sei denn, es dies hier ist ortsüblich. Eine
einfache Befestigung mit sauberem Splitt muss als genügend angesehen
werden."