Parken hinter einer nicht einsehbaren Kurve auf der Fahrbahn erlaubt?
Hllo an alle,
folgende Situation. In meinem Dorf parkt ein Typ ständig auf der Fahrbahn hinter einer nicht einsehbaren Kurve. D.h. die Kurve ist durch Häuser verdeckt und wenn man in diese reinfährt (mit 50 km/h), dann wird man völlig unerwartet mit dem parkenden Auto konfrontiert und muss entweder ganz plötzlich in den Gegenverkehr ausweichen oder quasi eine Vollbremsung machen. Ich habe dem Typen schon mal einen kleinen Zettel auf Scheibe gelegt und "gebeten" dies zu unterlassen, da absolut jeder ihm im letzten Moment ausweichen muss. Hat für ne Weile was bewirkt, aber seit neuestem scheint es ihn wieder nicht zu kümmern.
Heute nun war die Krönung. Ich fahre auf der Seite wo er nicht steht und sehe ihn schon. Und wie man es erwarten konnte, kommt genau in der Kurve mir einer entegen und muss dem Typen ausweichen. Fast hätte es gekracht, wenn ich nicht mitgedacht hätte und schon zuvor ganz rechts gefahren wäre.
Nun zur Frage, kann man was dagegen machen? Wie weit darf er hinter dem Scheitelpunkt parken? Gelten auch hier die 5 m wie bei normalen Kurven oder ist bei nicht einsehbaren Kurven eine andere Regelung?
10 Antworten
Warum seht Ihr nicht erst einmal in die StVO bevor Ihr Eure Frage stellt?
Darin wird alles beantwortet:
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig- 1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- 2.im Bereich von scharfen Kurven,
Der Scheitelpunkt der Kurve ist unerheblich, Du spielst sicher auf den Schnittpunkt an Kreuzungen/Einmündungen an - den haben wir hier aber nicht. wenn ich die Situation richtig erfasst habe.
Wenn ihm mit Reden nicht beizukommen ist dann kannst Du ihn anzeigen.
Das die Stelle unübersichtlich ist beweisen Deine Erfahrungen.
Wenn Halten verboten ist dann logischerweise auch das Parken.
Naja, ich bin ja nicht allwissend. Es kann ja sein, dass es nur meine Meinung darstellt, dass es gefährlich ist, aber es dennoch regelkonform ist... Kann ja alles sein.
Am besten fragst du beim Ordnungsamt nach, die können die spezielle Sitatuion evaluieren.
Da es sich um ein Dorf handelt, habt Ihr wahrscheinlich keine eigene Polizeistation. Gehe mal zu der zuständigen Polizeistation und erkundige Dich dort, wie die gesetzliche Lage ist. Mache ein oder mehrere Fotos, um die Situation zu belegen. Und frage einfach mal nach, was das Verkehrsrecht dazu sagt. Dann bekommst Du eine fachkompetente Antwort.
Wir können hier nur rätseln, was Sache ist und das bringt Dir eigentlich nichts, denn wir kennen die Situation und das drumherum nicht.
Es gibt zwei Regelungen: Zum einen parkt man nicht in einer Kurve oder dahinter, zum anderen muß der Fahrer in einer Kurve (oder auch über eine Kuppe) damit rechnen, daß es Hindernisse nach dem Sichtfeld gibt.
Wenn der Typ so uneinsichtig ist und falls es die Rechtslage hergeben würde dort zu parken, gibt es noch die Möglichkeit sich beim Bürgermeister darüber zu beschweren und die Situation zu schildern, daß dort ein Parkverbot verhängt wird.
frag mal im ordnungsamt nach wie du dich verhalten sollst.
Gelesen habe ich den Text auch vorher. So selbsterklärend finde ich den persönlich aber leider nicht... Daher die Frage hier.