Wäre das schon Fahrerflucht?

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Es ist vollkommen unabhängig, ob dir was passiert ist oder nicht. Er hat sich als Beteiligter von einem Unfall entfernt, ohne die Aufnahme abzuwarten oder gar zu helfen. Das ist Fahrerflucht und endet im schlimmsten Fall mit dem zwischenzeitlichen Atmen gesiebter Luft. Realistisch geht er da mit einer empfindlichen Geldstrafe raus, und zwar vollkommen zurecht!

Ich stehe nicht auf Denunziantentum, aber das ist klar ein Fall, der angezeigt gehört. Denn das macht er wieder, auch wenn mal wirklich was passiert ist.

Ja das ist Fahrerflucht. Denn auch bei scheinbar kleinen Verletzungen oder nur Sturz muss er bleiben und den Schaden regeln.

Wenn was Passiert ist Sachbeschädigung,Verletzung dann ist es Fahrerflucht.

Crack  16.11.2013, 15:20

Es ist doch was passiert, Schürfwunden sind eine Verletzung.

Das ist eine eindeutige Fahrerflucht, wenn du sein Fehlverhalten beweisen kannst. Und das A.schloch war ne "Handlung im Affekt".

Eine Unfallflucht kann nur vorliegen, wenn es zu einem schädigen Ereignis gekommen ist. Ist das Fahrrad unbeschädigt und der Fahrradfahrer unverletzt geblieben, kann eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB nicht vorliegen. Trotzdem hätte der Pkw Fahrer sich nach dem Befinden des Radfahrers und Zustand des Fahrrades erkundigen sollen. Für dieses Fehlverhalten gibt es allerdings keine strafrechtliche Sanktion. Die Beleidigung hingegen ist erfüllt, sollte ein Strafantrag gestellt werden kommt § 185 StGB zu tragen. Da der Pkw Fahrer sich moralisch nicht richtig verhalten hat, wird er sicherlich darauf verzichten.

rooler2  24.11.2013, 00:34

Doch, das ist ganz klar Unfallflucht: Ein Radfahrer ist gestürzt und hat offenbar auch Verletzungen davongetragen (wenn auch "nur" Schürfwunden). Ob es andere, schwerere Velretzungen gegeben hat kann der Autofahrer nicht wissen, dazu müsste er (mindestens!) mit dem Radfahrer gesprochen haben. Also hat er die Feststellung seiner Personalien zugunsten des Geschädigten nicht ermöglicht, womit eine Unfallflucht vorliegt. Dass die Schäden nur geringer Art waren ist dafür unerheblich, zumal der Verursacher das nicht wissen konnte.