Parken in Fahrtrichtung - Gehweg auf der Seite erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du parkst auf der Fahrbahn, auf der rechten Seite in Fahrtrichtung. Ich gehe mal davon aus, dass es kein Parkverbot gibt und auch keinen verkehrsberuhigten Bereich. Richtiger geht es nicht. Ein vorhandener Gehweg ist niemals ein Grund für ein Parkverbot, dann dürfte man fast nirgendwo parken. Ich habe das Gefühl, Dein Nachbar liegt völlig daneben. Er soll doch den Vorwurf mal konkret formulieren ...

Hallo Myrrisch,

Deiner Nachbar hat in der Tat recht, wenn er sagt, dass Du nicht entgegen der Fahrtrichtung parken darfst.

Geregelt ist das im Folgenden Gesetz:


§ 12 StVO -  Halten und Parken

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein” oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.


Hältst Du Dich nicht an den § 12 der StVO 4. Absatz erster (von mir fett da gestellter) Satz kann Dir ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt zugestellt werden:


Tatbestandsnummer: 112040

Tatvorwurf: Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen *).

Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: keine

Fahrverbot: keins


Meiner persönlichen Meinung nach ist dieses Gesetz nicht sinnvoll, denn wie in Deinem Fall ist es doch völlig schwachsinnig, an der Stelle vorbeizufahren wo Du parken willst, dann an geeigneter Stelle wieder zu drehen, dann zu Parken, dann wieder an geeigneter Stelle zu drehen, nur damit Du Deinen Weg weiter vorsetzen kannst.

Gibt hier aber Kollegen die sind anderer Meinung. Laut Ihrer Meinung ist das Anfahren von der anderen Straßenseite zu gefährlich und für Beifahrer (wobei ich mich frage, wer hat denn schon immer Beifahrer dabei) ist es ebenfalls mit einem erhöten Risiko verbunden, wenn diese dann nun an Stelle des Fahrer auf der Straßenseite und nicht auf der Bürgersteigseite austeigen.

Jedenfalls sagt unsere Rechtsprechung, was ich Dir gerade geschrieben haben.

Ob Du nun den Streit mit den Nachbarn aus dem Weg gehen willst und zudem ganz sicher gehen willst, dass Dich nicht ein übereifriger Beamter / Angestellter aufschreibt, kannst Du nun jedes Mal umständlich wenden und ordnungsgemäß parken oder Du kannst Dir sagen, schreibt eh keiner auf und lass den Nachbarn sabbeln.

Schöne Grüße
TheGrow

PS: Ich glaube hier in Deutschland gibt es für alles ein Gesetz. Schon ein Wunder, dass nicht vorgeschrieben ist, wie man sich auf dem stillen Örtchen zu verhalten hat.

TheGrow  01.06.2014, 19:43

Lese gerade Deinen Text:

ich habe in Fahrtrichtung geparkt, also am aus meiner Richtung gesehen rechten Fahrbahnrand? Ist ja keine Einbahnstraße, ich habe nur eben auf der Seite geparkt, wo sich der Bürgersteig befindet. Mir geht es jetzt da drum, weil behauptet wurde, das ginge nicht wegen dem Bürgersteig. Ein Halteverbot aus dieser Richtung kommend besteht nicht.>

Verstehe jetzt im Moment nicht, was Dein Nachbar von Dir will.

Es steht nirgendwo geschrieben, dass Du nicht auf der Seite parken darfst wo ein Bürgersteig ist, wenn auf der anderen Seite keiner ist.

Im Gegenteil, man parkt doch gerade da, wo der Bürgersteig ist und nicht auf der anderen Seite.

Mach Dir da keinen Kopf.

Alles was das Parken angeht steht im § 12 der StVO und den vollständigen Gesetzestext kannst Du unter folgenden Link einsehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Kannst Deinen netten Nachbarn ja mal den Paragraphen vorlegen, dann soll er Dir doch mal zeigen, wo steht, dass man auf der Seite zu parken hat, wo kein Bürgersteig ist.

Schönen Gruß
TheGrow

http://www.helpster.de/parken-entgegen-der-fahrtrichtung-das-sollten-sie-dabei-beachten_74576 wird einem sogar schon in der Fahrschule beigebracht .. ist unter anderem ne Prüfungsfrage. ^^

Myrrisch 
Fragesteller
 01.06.2014, 17:12

ich habe in Fahrtrichtung geparkt, also am aus meiner Richtung gesehen rechten Fahrbahnrand? Ist ja keine Einbahnstraße, ich habe nur eben auf der Seite geparkt, wo sich der Bürgersteig befindet. Mir geht es jetzt da drum, weil behauptet wurde, das ginge nicht wegen dem Bürgersteig. Ein Halteverbot aus dieser Richtung kommend besteht nicht.

bollixhunter  01.06.2014, 17:12

ER parkte IN Fahrtrichtung.