Parken in Fahrtrichtung - Gehweg auf der Seite erlaubt?

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Du parkst auf der Fahrbahn, auf der rechten Seite in Fahrtrichtung. Ich gehe mal davon aus, dass es kein Parkverbot gibt und auch keinen verkehrsberuhigten Bereich. Richtiger geht es nicht. Ein vorhandener Gehweg ist niemals ein Grund für ein Parkverbot, dann dürfte man fast nirgendwo parken. Ich habe das Gefühl, Dein Nachbar liegt völlig daneben. Er soll doch den Vorwurf mal konkret formulieren ...

Hallo Myrrisch,

Deiner Nachbar hat in der Tat recht, wenn er sagt, dass Du nicht entgegen der Fahrtrichtung parken darfst.

Geregelt ist das im Folgenden Gesetz:


§ 12 StVO -  Halten und Parken

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein” oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.


Hältst Du Dich nicht an den § 12 der StVO 4. Absatz erster (von mir fett da gestellter) Satz kann Dir ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt zugestellt werden:


Tatbestandsnummer: 112040

Tatvorwurf: Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen *).

Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: keine

Fahrverbot: keins


Meiner persönlichen Meinung nach ist dieses Gesetz nicht sinnvoll, denn wie in Deinem Fall ist es doch völlig schwachsinnig, an der Stelle vorbeizufahren wo Du parken willst, dann an geeigneter Stelle wieder zu drehen, dann zu Parken, dann wieder an geeigneter Stelle zu drehen, nur damit Du Deinen Weg weiter vorsetzen kannst.

Gibt hier aber Kollegen die sind anderer Meinung. Laut Ihrer Meinung ist das Anfahren von der anderen Straßenseite zu gefährlich und für Beifahrer (wobei ich mich frage, wer hat denn schon immer Beifahrer dabei) ist es ebenfalls mit einem erhöten Risiko verbunden, wenn diese dann nun an Stelle des Fahrer auf der Straßenseite und nicht auf der Bürgersteigseite austeigen.

Jedenfalls sagt unsere Rechtsprechung, was ich Dir gerade geschrieben haben.

Ob Du nun den Streit mit den Nachbarn aus dem Weg gehen willst und zudem ganz sicher gehen willst, dass Dich nicht ein übereifriger Beamter / Angestellter aufschreibt, kannst Du nun jedes Mal umständlich wenden und ordnungsgemäß parken oder Du kannst Dir sagen, schreibt eh keiner auf und lass den Nachbarn sabbeln.

Schöne Grüße
TheGrow

PS: Ich glaube hier in Deutschland gibt es für alles ein Gesetz. Schon ein Wunder, dass nicht vorgeschrieben ist, wie man sich auf dem stillen Örtchen zu verhalten hat.