Paragraph30 Abs,5 TV-KAH

1 Antwort

So lange Du noch nicht länger als 2 Jahre beschäftigt bist, kannst Du - auch noch mit Zugang beim Arbeitgeber am letzten Tag - mit der Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen; bei einer Kündigung (Zugang beim Arbeitgeber) am 30.09. geht das wegen "zum Schluss eines Kalendermonats" bei dieser Frist aber nur zum 30.11.

Geht die Kündigung erst am 01.10. dem Arbeitgeber zu, kannst Du nach der Tarifbestimmung nur zu einem Kalendervierteljahr mit einer Frist von 3 Monaten kündigen; dann wäre der nächste Kündigungstermin erst der 31.03.2015.

Alternativ bietet sich - sofern der Arbeitgeber zustimmt - ein Aufhebungsvertrag an, in dem der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei vereinbart werden kann.

Marlon1515 
Fragesteller
 21.08.2014, 15:47

vielen Dank!das ist sehr hilfreich.Da sich bisher bei einigen,die ich gefragt habe die Meinungen da eher unsicher waren.LG