Paragraph30 Abs,5 TV-KAH
Hallo ich möchte vor dem1.10.kündigen.Gilt aber der Paragraph30 abs.5 TV-KAH.Ab 1.10.14 bin ich 2Jahre angestellt.Könnte ich sogesehn krass gesagt auch am30.9.14 noch zu einer 6wöchigen Kündigungsfrist kündigen?Oder hätte ich dies dann spätestens 6Wochen vor dem 1.10.14 schon tun müssen?Danke
1 Antwort
So lange Du noch nicht länger als 2 Jahre beschäftigt bist, kannst Du - auch noch mit Zugang beim Arbeitgeber am letzten Tag - mit der Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen; bei einer Kündigung (Zugang beim Arbeitgeber) am 30.09. geht das wegen "zum Schluss eines Kalendermonats" bei dieser Frist aber nur zum 30.11.
Geht die Kündigung erst am 01.10. dem Arbeitgeber zu, kannst Du nach der Tarifbestimmung nur zu einem Kalendervierteljahr mit einer Frist von 3 Monaten kündigen; dann wäre der nächste Kündigungstermin erst der 31.03.2015.
Alternativ bietet sich - sofern der Arbeitgeber zustimmt - ein Aufhebungsvertrag an, in dem der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei vereinbart werden kann.
vielen Dank!das ist sehr hilfreich.Da sich bisher bei einigen,die ich gefragt habe die Meinungen da eher unsicher waren.LG