kuendigungsfrist bei der AWO NRW

2 Antworten

Das ist richtig!

Bei der Dauer Deiner Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist gemäß dem Manteltarifvertrag (§ 36 Abs. 1) 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats; Du kannst also jetzt frühestens zum 30.11.2014 kündigen.

Nach § 1 Abs. 1 gilt der Vertrag persönlich aber nur für Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind; wenn Du also kein Mitglied sein solltest, wäre der Tarifertrag auf Dich nur dann anzuwenden, wenn in Deinem Arbeitsvertrag Bezug auf ihn genommen wird. Sollte auch das nicht der Fall sein und es im Arbeitsvertrag keine gesonderte Vereinbarung zu Kündigungsfristen geben, wären auf Dich die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 1 anzuwenden, die für den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vorsehen.

Wenn das so in deinem Vertrag steht, wird es wohl stimmen. Wenn du bereits eine Anschlussbeschäftigung hast, kannst du sicher auch früher aus dem Vertrag.