Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Quartals - neue Stelle ab 01.Februar

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Wenn du gemaess deines Arbeitsvertrages nur zum Quartalsende kuendigen kannst, dann ist das auch so. Du kannst somit nur zum 31.3., zum 30.6., zum 30.9. oder zum 31.12. eines Jahres kuendigen. Eine ordentliche Kuendigung zum 31.1. ist also nicht moeglich. Eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses am 31.1. geht somit nur mit einem Aufhebungsvertrag, also nur im beiderseitigen Einvernehmen.

Allerdings muss deine (schriftliche!) Kuendigung zum 31.12. 2011 bei einer sechswoechigen Kuendigungsfrist nicht bis spaetestens 15.11. sondern erst bis spaetestens 19.11. beim Arbeitgeber eingehen (sie darf aber natuerlich auch schon frueher eingehen).

Ja, mach dich schlau und besprich die Angelegenheit mit dem Arbeitsamt, dann hast du die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu erhalten und evtl. mit einem Minijob aufzustocken. Du musst halt erläutern, dass du dir eine andere Stelle gesucht hast, weil es bei deinem jetzigen Arbeitgeber für dich nicht mehr aushaltbar war.

"Jetzt höre ich aber ..." kann ja wohl nicht sein. Wenn die 6 Wochen Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stehen, dann war Dir das spätestens seit dem Vertragsabschluss bekannt. Oder hast Du Dich bisher nie darum gekümmert, was Du für Verträge eingehst?

Ja, bis Ende des Jahres arbeitest du dort noch. Versuch doch dir nen Job für die 4 Wochen klar zu machen. Kino, Cafè, irgendein Laden, Prospekte verteilen, Nachhilfe, Babysitten....

Ja, so ist es. Sprich mit deinem neuen Arbeitgeber, vielleicht kannst du früher anfangen.