Paketinhalt gestohlen, was ist zu tun?

Das ist das Paket  - (Recht, Post, Paket)

9 Antworten

Da DHL "wiegt" wird man den Unterschied zwischen jetzt und vorher ermitteln können. Danach ist es die Sache des VK den Schaden geltend zu machen.

Bei einem privaten Versender haftest du selber, bei einem gewerblichen der Absender.Scheint ja ein "Paket" zu sein, das ist versichert. DHL zahlt das dann auch.
Der Absender muss den Schaden melden und Belege bebringen und schwups 8-10 Wochen später wacht DHL auf

Bei einem privaten Versender haftest du selber, bei einem gewerblichen der Absender

Quatsch.

Es HAFTET immer derjenige, mit dem man einen Vertrag hat.

Es ist also egal, ob der Absender privat oder gewerblich ist. Er haftet gegenüber dem Käufer für die (vollständige) Lieferung.

@stefan1531
Es HAFTET immer derjenige, mit dem man einen Vertrag hat. [...] Er haftet gegenüber dem Käufer für die (vollständige) Lieferung.

Der Verkäufer haftet hier mal so auf gar nichts. Schau in den § 447 BGB rein.

@stefan1531

§ 447 BGB lies uns staune. Der private Verkäufer haftet für das Absenden

@AuroraAlpha

Kleine Konkretisierung meiner Aussage: Er haftet jedenfalls nicht auf Schadensersatz.

Gut so, dass du das Paket nicht angenommen hast bzw. es unverrichteter Dinge an den Verkäufer zurück ging.

Entscheidende Frage: Privatkauf oder von einem Händler?

Bei einem Händler: Probleme auf dem Transportweg sind alleine Probleme des Händlers. Er muss dir Ersatz zusenden oder das Geld zurückzahlen.

Wie er sich mit dem Transportunternehmen einig wird, braucht dich nicht interessieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Verkäufer hat gegen DHL einen Anspruch auf Schadensersatz; den hat er dir abzutreten bzw. das Geld aus dem Ersatzanspruch dir zu zahlen.

Hast du das Paket SO angenommen?

War es offen? Könnte man VOR dem öffnen sehen, dass das Paket schon mal geöffnet wurde???

Man kann nur hoffen das die Annahme verweigert wurde.

@LouPing

Was ganz offensichtlich NICHT getan wurde!

@kugel

Doch, wurde es. Man lese die weiteren Antworten hier. Der Verkäufer hat das Paket zurückbekommen. Es kam nie beim Empfänger an. War angeblich wegen fehlender Hausnummer nicht richtig zustellbar.

@mepeisen

Annahme verweigern und zurück schicken sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!

@kugel

Er hat es nicht selbst zurückgeschickt. Die Post hat es nie zugestellt wegen fehlender Hausnummer. So sagt es der TE. Und das ist im Endeffekt dasselbe wie wenn die Annahme verweigert worden wäre.

Der Inhalt des Paket fehlt...

...aber auf dem Foto ist doch ein Inhalt zu erkennen!

Ein Karton ist zu erkennen (also in der Umverpackung). Die PS4 selbst erst mal nicht direkt.

@mepeisen

Das ist mir schon klar. Ich hatte allerdings einen Kommentar von FS erwartet, ob es dafür eine plausible Erlärung vom Versender gibt.

@lilatrudi

Wenn man das Foto genauer anschaut, sieht man IMHO zweierlei Paketband. Eines etwas dunkler und darüber das helle Paketband. Sprich: Es wurde offenbar geöffnet und erneut verpackt. Da hat sich wohl einmal mehr einer der unterbezahlten Hilfsarbeiter als Langfinger verdingt. Das wäre zumindest mein Verdacht.

Aber richtig ist dein Gedankengang, dass der Versender (so er privat ist) das erst mal vernünftig zu erklären hat. Insbesondere dazu, ob er denn jemals die Ware versendet hat oder es von vornherein nur die leere Umverpackung war (-> Paketgewicht bei Abgabe und bei Rückversand).

Es soll schon mehr als einmal vorgekommen sein, dass Leute nur die Verpackung versenden und dann so tun, als habe man die Ware versandt.