Pädophilie-Verdacht - Was kann ich tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob verjährt oder nicht, dieser Hinweis sollte den Behörden zur Kenntnis gegeben werden. Es mag sein, dass strafrechtlich nichts mehr zu erreichen ist, aber einfach darüber hinwegsehen sollte man auch nicht. Das kann hilfreich sein, wenn es weitere Hinweise gäbe - aber diese kann die Polizei nur zusammenführen, wenn sie davon weiß. Vielleicht kannst du den Bekannten doch noch dazu überreden eine Aussage zu machen.

Dabei fand mein Freund nicht nur etliche "normale" Prnos auf dem PC, sondern in der Chronik auch Kinderprno-Seiten,

War er auf allen drauf, oder kennt er sich da aus ? .... Btw. ist Pädophil sein nicht verboten.

Demandanto  21.07.2013, 10:42

Na das erinnert doch an glatt an mittelalterliche Hexenjagden hier. Wer einfach nur eine nüchterne Tatsache darstellt, die einen "Angeklagten" entlasten könnte, wird gleich selber angeklagt und mitverbrannt. Dass jemand einfach nur eine objektive Tatsache darlegt, steht der Hexenjagd schließlich im Wege.

Aber es stimmt: Niemand kann etwas für seine Neigungen, daher dürfen Neigungen auch nicht verboten sein! Lediglich Straftaten dürfen und müssen verboten sein!

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 10:43

§ 184b StGB (Strafgesetzbuch) bestraft den Besitz von kinderpornographischem Material mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

niska  21.07.2013, 16:02

Pädophil sein kann man nicht verbieten. Es auszuleben aber sehr wohl. Auf Film und Foto gebannte Vergewaltigungen und Missbrauch von Kindern zu konsumieren ist genau das.

Es ging hier nicht darum ob der Lehrer tatsächlich pädophil ist, sondern darum wie der Fragestellende mit diesem Verdacht/Wissen umgehen soll.

Es macht strafrechtlich einen Unterschied, ob man nur guckt oder selbst handelt.

Sexuelle Neigungen sind a priori nicht strafbar

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 10:42

§ 184b StGB (Strafgesetzbuch) bestraft den Besitz von kinderpornographischem Material mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

adavan  21.07.2013, 10:45
@Knuddelzombie

Sich was angeschaut zu haben, also Chronik, ist nicht strafbar

Was anderes wäre Herunterlden oder aktiver Tausch von kinderpornographischen Seiten

Im übrigen findet der Großteil strafbarer sexueller Handlungen an Kindern im privaten Umfeld statt

Artus01  21.07.2013, 11:03
@Knuddelzombie

Du kannst den 184b StGB hier noch so oft runterbeten, es kann sogar bis zu 10 Jahre dafür geben. Nur leider nutzt das nichts, denn die Sache ist schon etwa 13 Jahre her und somit verjährt, siehe § 78 StGB.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 11:14
@Artus01

Was soll diese ganze Gehässigkeit? Ich hab das hier "runtergebetet", weil es mir als einzig richtige Antwort auf die Aussage erschien, dass "nur gucken" nicht strafbar ist. Ich kann mich nur wiederholen: Wenn ihr nichts Hilfreiches beizutragen habt, lasst doch einfach stecken.

Artus01  21.07.2013, 11:30
@Knuddelzombie

Die Frage oben war was kann ich tun und wenn Du was hilfreiches hättest antworten wollen wäre Deine Antwort NICHTS gewesen, wenn Du hier schon mit § rumschmeißt.

bigsur  21.07.2013, 11:33
@adavan

wie sollen denn die Bilder auf den Rechner gekommen sein, ohne Runterladen, selber fotografieren oder dergleichen. Wenn du sowas auf dem Rechner hast, hast du dich schon strafbar gemacht.

Es geht in der Frage doch nicht darum, ob der Junge sich strafbar gmacht hat, sondern der besitzer des Rechners.

bigsur  21.07.2013, 11:35
@Artus01

Pädophile hören aber nicht auf. D.h., daß man damit rechnen kann, daß der Herr weiter Fotos besitz, sich also fortwährend bis heute strafbar macht.

Das ist die Crux hier. Wenn die Geschichte stimmt, hat die Sache sicher nicht aufgehört, nur weil ein paar Fotos gelöscht wurden. Was vor 13 Jahren war, ist verjährt, das ist richtig.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 11:37
@bigsur

Genau das ist eben auch mein Gedanke.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 11:37
@Artus01

Die Anteilnahme hier ist wirklich rührend.

P.S.: Ich bin übrigens selbst der ursprüngliche Fragesteller.

Artus01  21.07.2013, 11:55
@Knuddelzombie

Hab ich zu spät festgestellt. Zudem ist Deine Frage war einfach überflüssig weil Du die Antwort eigentlich selbst hättest finden müssen, bis 184b bist Du ja schon gekommen.

Aber immerhin ist es Dir gelungen hier eine fruchtlose Diskussion zu entfachen.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 12:07
@Artus01

Dass die Diskussion fruchtlos ist, ist ja nicht meine Schuld. Ich habe hier ernsthaft nach Hilfe gesucht, weil ich nicht glauben kann, dass ich gar nichts tun kann. Ich verstehe nicht, warum ich mich dafür verteidigen sollte.

Artus01  21.07.2013, 13:19
@Knuddelzombie

Deshalb ist Dein Fall hier trotzdem verjährt!

niska  21.07.2013, 16:14
@Artus01

Es geht hier nicht nur darum, ob und wie der Verdächtigte strafrechtlich belangt werden kann oder sondern auch darum wie der Fragestellende damit umgehen soll. Ein pauschales "Verjährt" hilft hier wohl kaum weiter. Es gibt auch andere Anlaufstellen wie den Kinderschutzbund, an den sich auch Personen wenden können, wenn der Rechtsstaat nichts tun kann.

nessms  22.07.2013, 10:10
@Knuddelzombie

Du mußt dich nicht verteidigen.

Aber da die Sache nun einmal verjährt ist, gibt es keine Handhabe ohne weitere Informationen. Auch wenn bereits der Besitz von Kinderpornos strafbar ist, ist die heutige Situation eben, daß gegen den Mann nichts vorliegt. Eine Verjährung ist ein Verfolgungshindernis, deshalb wird die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten.

Wenn dir das überhaupt keine Ruhe läßt, mußt du dich eben als Hobbydetektivin betätigen. Klingt albern, ist aber nicht so gemeint. Ohne weitere Erkenntnisse gibt es absolut nichts, was du tun kannst.

hunos  23.07.2013, 09:23
@adavan

Im Bereich Kinderpornographie ist diese Aussage VÖLLIG FALSCH! Bereits das Ansehen ist Besitz!

robinh95  21.07.2013, 10:45

Sexuelle Neigungen sind a priori nicht strafbar

Das stimmt, aber Internetseiten mit Kinder-pornografischen Inhalten zu besuchen ist schon strafbar. Der Besitz sowieso.

adavan  21.07.2013, 10:49
@robinh95

Ach, oft steckt nur psychologische Projektion hinter solchen Hexenjagden

Wenn schon, gehören die Leute bestraft, die sowas ins Netz stellen; nicht so arme, sexuell desorientierte Würstchen, die das konsumieren.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 11:08
@adavan

Ich soll also dafür bestraft werden, dass ich mir Sorgen mache, und die Leute die durch ihre Nachfrage Kinderp0rnografie förden, sind nichts weiter als arme, unschuldige Würstchen? In was für einer Welt leben wir eigentlich? Kinderp0rnos werden produziert, weil es eine Nachfrage danach gibt und deshalb sind diese Nachfrager in meinen Augen mit Schuld am Elend dieser Kinder. Außerdem habe ich hier bewusst keine Namen genannt. Wenn du nichts Hilfreiches beizutragen hast, verkneif dir deine Kommentare doch einfach.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 11:25
@Knuddelzombie

Oh, ich glaube, ich hatte dich (teilweise) missverstanden, sorry. Nichtsdestotrotz: Das Prinzip Angebot-Nachfrage gilt auch hier.

Atzea  21.07.2013, 11:26
@Knuddelzombie

Also nach 13 Jahren wären mögliche strafbare handlungen nach 184 b einfach verjährt. Aus deiner Sachverhaltsdarstellung geht auch nicht im mindeszten hervor, dass sich dieser Relilehrer überhaupt strafbar gemacht hat. Adavan hat sich ja schon bemüht, dich auf den Unterschied zwischen Seitenbesuch im Internet und strafrechtlichen Handlungen nach 184 b aufmerksam zu machen.

Mach dir also mal klar, dass du selber gerade dabei sein könntest, dich nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) strafbar zu machen... :-/

Atzea  21.07.2013, 11:29
@robinh95

Robin95, das ist einfach sachlich nicht zutreffend. Der Seitenbesuch ist natürlich nicht strafbewehrt.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 11:32
@Atzea

Ich kann einfach nicht fassen, dass es legal sein soll, Kinderp0rnos zu konsumieren. Wie auch immer, ich werde halt zur Polizei gehen und mich dort informieren, die werden es wohl am besten wissen. Hier kann mir ja doch keiner helfen.

Kneetkopp  21.07.2013, 12:05
@Knuddelzombie

13 Jahre ist das her, hab ich das richtig verstanden? Was möchtest du der Polizei denn jetzt sagen?

Du hast doch einige brauchbare Antworten bekommen, was beklagst du dich?

Atzea  21.07.2013, 12:10
@Knuddelzombie

Andererseits: Wie würdest du denn dann einen rechtlich beanstandungsfreien Konsum von K.inderpornos von einem strafrechtlich verfolgungswürdigen sauber trennen wollen? Z.B. müssen natürlich Ermittlungsbeamte, Richter, Anwälte sich zwangsläufig dieses Zeug auch anschauen. Mitunter werden auch viele durch Verlinkungen eher ungewollt und unmotiviert auf solche Seiten geführt... Aus deiner Sachverhaltsdarstellung wiederum geht immerhin hervor, dass der Relilehrer zwar P-Filme auf seinem Rechner gespeichert hatte, aber - Achtung!!! - Kinderps eben nicht, sondern nur in der Verlaufschronik Internetseiten!!! Da stellen sich dann sofort weitere Fragen: Woher willst du wissen, dass er selber nicht gerade ebenfalls aus Verfolgungsinteresse nach solchen Seiten recherchiert? Glaubst du, weil er sich Ps ansieht, kann er zwangsläufig nicht auch Kinderps ablehnen? Das wäre schon sehr verwegen... :-) Weiterhin habe ich da so meine Zweifel, ob dein Kumpel als 13-Jähriger schon selber sauber zwischen Kinderps und völlig legalen sog. "Teen-Ps" unterscheiden konnte... Alle diese Unwägbarkeiten kannst du nicht von vornherein ausschließen, schon gar nicht aufgrund dieser sehr dürren Faktenlage deines Sachverhalts. So wirkt deine Empörung schon etwas nach i.nquisitorischer, leicht selbstgerechter Eiferei. Sorry, aber du solltest dich da um eine nüchterne Betrachtung bemühen, die eben auch der Unschuldsvermutung zugunsten des Relilehrers gerecht wird. Nochmal: Deine Schilderung enthält weder eine kriminelle noch moralisch a priori eine verwerfliche Handlung.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 12:11
@Kneetkopp

Wie bereits oben von bigsur erwähnt ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Typ seitdem munter weitergemacht hat. Darum geht es mir hier. Die Antworten hier empfinde ich größtenteils als nicht hilfreich, weil es dabei nicht darum ging, meine frage zu beantworten (was kann ich tun?), sondern mir zu beweisen, wie falsch ich doch liege.

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 12:20
@Atzea

Deswegen ist ja gesetzlich festgelegt, dass entsprechende Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen, nicht strafbar sind. Das ist bei einem Religionslehrer offensichtlich nicht der Fall, zumal er sehr beschämt auf die Entdeckung meines Freundes reagierte. Und mit 14 ist man kein Idiot. Ich finde, man macht es sich etwas einfach damit, schulterzuckend wegzuschauen mit dem Argument "Ach, der wird schon seine Gründe dafür haben."

Atzea  21.07.2013, 12:45
@Knuddelzombie

Mit 14 ist man kein idiot? Wenn ich mir hier so manche Fragen und Kommentare anschaue, kann man das so pauschal nicht behaupten... :-) Grundsätzlich halte ich es auch nicht für abwegig, dass sich gerade auch Lehrer mit den vielfältigen Aspekten des s.exuellen Missbrauchs von Kindern beschäftigen, also auch mit Kinderpornos. Dass er wiederum beschämt auf die Entdeckung deines Freundes reagierte, spricht einfach nur dafür, dass er ein Schamgefühl hat! Immerhin hat hier ein 14-Jähriger mitbekommen, dass sein Relilehrer P.ornos konsumiert. Schulterzuckend übergangen hat das Problem vor allen anderen dein Kumpel vor 13 Jahren - als 14-Jähriger. Im Augenblick hast du gar nichts in der hand. Lediglich eine Phantasie von einem kriminellen Drama, keine Indizien, geschweige denn beweise. Auf einen überwiegend z.usammenph.antasierten verdacht wiederum willst du öffentlich eine Beschuldigung erheben (zur Polizei gehen). Was aber, wenn der Relilehrer einfach komplett unschuldig ist? Alle Medailien haben 2 Seiten. Nur b.lindwütige Eiferer übersehen das regelmäßig und richten damit mehr Schaden als Nutzen an. Selber erteilen sie sich dann gerne G.eneralabsolution, während die betroffenen dann zusehen können, wie sie mit einer F.alschverdächtigung klarkommen...

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 12:50
@Atzea

Also weil man falsch liegen könnte, tut man am besten gar nichts - tolle Einstellung.

Atzea  21.07.2013, 13:16
@Knuddelzombie

Weil man, insbesondere in diesem Fall, mit recht hoher Wahrscheinlichkeit falsch liegen könnte, sollte man sich sehr gewissenhaft überlegen, was denn wohl dasjenige sein könnte, das man sinnvollerweise unternehmen könnte.

Halten wir fest: - Vor 13 Jahren hat der RL deinen Kumpel an seinen Rechner gelassen. Spricht jetzt nicht sooo sehr für ein übermäßiges Unrechtsbewusstsein... - Dein Kumpel hat keinerlei K.inderpornos auf dem Rechner gefunden.Andere P.ornos schon. - Gefunden hat dein Kumpel lediglich Cookies von vermeintlichen Seiten mit k.inderprnogra.fischem Inhalt. - Niemand weiß, wie der RL auf diese gelangt ist und was er dann da mit welcher Motivation angestellt hat. - In den letzten 13 Jahren ist allem Anschein nach nicht ein einziges Mal irgendein weiterer Verdacht auf den Lehrer gefallen, geschweige denn irgendein einschlägiges Verfahren durchgeführt worden. - Das Anschauen von Kinderp.ornos ist nicht strafbar. - Es liegt überhaupt kein Indiz vor, noch nicht einmal ein A.nfangsverdacht für eine strafbare Handlung. Denn nochmal, die Chronik belegt nur die Seitenansteuerung, aber die ist nicht s.trafbar.

Du hast also nichts in der Hand. Noch nicht einmal einen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung, willst aber jemanden gegenüber der Polizei ver.dächtigen. :-/

Artus01  21.07.2013, 13:21
@Atzea

Vergiss es einfach, die Fragestellerin will es einfach nicht begreifen!

Atzea  21.07.2013, 13:49
@Knuddelzombie

Du weißt doch gar nicht, ob er überhaupt jemals einen Kinderporno angeschaut hat! Noch nicht einmal das! Du "weißt" lediglich, dass er vermeintliche KP-Seiten im Internet aufgesucht hat. Du weißt aber nicht, warum er das getan hat und was er dann da gemacht hat! Vor 13 Jahren! Du unterstellst ihm das einfach, ohne dafür überhaupt auch nur ein einziges Indiz zu haben!

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 13:52
@Atzea

Schönen Tag noch.

also es ist eine ernste sache die mann nicht lassen sollte aber die erste schwierigkeit vor den aussagen usw... ist den lehrer zu finden und ihn aufzutreiben aber dann solltest du dich erkundigen bei der polizei ob sie die chronik wiederherstellen können (dass können sie) aber auch schwer wird es diesen computer mit den kinderprnseiten zu finden weil sich der lehrer nach der zeit bestimmt einen neuen gekauft hat aber ich würde auch andere kinder die bei dem lehrer unterrichtet worden waren nach vlt. päduphilen verhalten fragen hoffe ich konnte dir helfen Lg Patler

Knuddelzombie 
Fragesteller
 21.07.2013, 10:45

Den Lehrer aufzufinden wird kein Problem sein, der wohnt noch immer unbescholten in unserem kleinen Ort. Ich fürchte auch, dass er den Computer nicht mehr hat. Vielleicht gehe ich am besten einfach zur Polizei und frage die, ob ich was machen kann. Ich will es wenigstens versuchen.

Ich kann deinen Ärger mehr als gut verstehen. Aber die damaligen Sachen sind verjährt und nicht mehr zu beweisen. Natürlich wäre zu vermuten, dass er heute auch noch so was macht, aber diese einfache Vermutung würde keine Hausdurchsuchung oder Vernehmung der Person begründen. Von daher würde eine Anzeige nichts bringen. Alles, was man heute noch tun kann, ist beobachten, was er so macht (Treffen mit Kindern oder so) und ggf. dann zuschlagen und der Polizei entsprechende Angaben machen, falls man was rausfindet.

Wenn man ihn z.B, irgendwo schlecht machen würde, indem man das rum erzählt über ihn, dann wird der Lehrer einem wegen übler Nachrede belangen können und man ist selbst dran. Leider!

petrapetra64  22.07.2013, 08:59

Von der Strafbarkeit her (wenn es erst gestern gewesen wäre), alleine, dass man auf den Seiten mal war, kann nicht bestraft werden. Ich war auch schon etliche Male auf (normalen) Pornoseiten, das könnte mein Browserverlauf sicher auch zeigen. Auch wenn das nicht strafbar ist, ich wollte dort aber niemals hin, da reicht schon etwas Unkenntnis in Punkto Computer und ein paar falsche Klicks, um das automatisch und unbeabsichtigt anzuwählen.

Könnte auch sein (oder er könnte es behaupten), dass er da was überprüfen wollte auf diesen Seiten. Ob da ein Schüler zu sehen ist, z.B oder Belege finden, damit man den Ersteller der Seiten dran kriegen kann. Selbst Ermittler surfen auf solchen Seiten. Das ist kein Beweis, dass jemand sich solche Sachen auch regelmäßig aus Spaß anschaut und sich so was kauft.

Ich will damit nicht sagen, dass das bei dem Lehrer auch so war. Aber alleine das würde eben nichts beweisen. Es könnten andere am Computer gewesen sein oder er hatte sich Viren drauf geladen. Nur die damalige sofortige gründliche Untersuchung nach der Beschlagnahme des Gerätes hätte was beweisen können. Heute gäbe es hierfür aber keine ausreichenden Verdachtsmomente, um das zu tun.