Wer kann Erzwingungshaft beantragen?

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Es muss eine Geldbuße in einem Bußgeldbescheid festgesetzt und dieser rechtskräftig, die Forderung aber nicht bezahlt sein und der Betroffene eine evtl. Zahlungsunfähigkeit nicht dargelegt haben. Antragsberechtigt sind die Behörden, die den jeweiligen Bescheid erlassen haben. Für private Gläubiger geht dies nicht. Geldbußen werden für geringere Gesetzesverstöße festgesetzt und sind daher nicht mit einer privatrechtlichen Forderung zu vergleichen.

Es gibt keinen Schuldenturm mehr !

Also auch keine Erzwingungshaft !

user1319  30.01.2012, 11:33

Nicht ganz richtig: Die EV kann immer noch mittels Erzwingungshaft erlangt werden.

Der Gerichtsvollzieher wegen der Abgabe zur Eidestattlichen Versicherung,wenn die nicht Freiwillig gemacht wird.

Zuerst benötigst Du einmal einen "Titel". Dann wird der Gerichtsvollzieher tätig. Wenn es nichts zu pfänden gibt, dann muss der Schuldner eine EV abgeben. Du kannst also nicht hingehen und sagen: "Sperrt den mal da ein, der zahlt mir mein Geld nicht zurück!".

Haft kann immer nur der Staat beantragen. Gläubiger können dich anzeigen, die Staatsanwaltschaft kann dann ermitteln. Bei Schulden muss man dann die eidesstattliche Versicherung ablegen, dann passiert einem strafrechtlich auch nichts mehr. Es sei denn, man macht Schulden, obwohl man genau weiss, das man sie nicht bezahlen kann, das gilt dann als Betrug.