Notwehr gegen Sachbeschädigung?

6 Antworten

Auto - man ruft die Polizei und erstattet Anzeige wegen Sachbeschädigung, warum den Verursacher aufhalten wollen? wenn er abhauen will, kannst ihn daran hindern.

wenn solche Schritte unternommen werden, hat man sich das selbst zuzuschreiben - man hat andere Personen nachhaltig gestört, ist besoffen und ein Risiko für die Anderen. aus dem Grund wirst mit sanfter Gewalt aus der Disko befördert.

Anzeigen kannst immer, den Grund hast du selbst geliefert. das hat meist eine Gegenanzeige zur Folge. ob eine KV vorliegt, eher nein

§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Zum Thema Disco: Dir wird der Zutritt verwehrt, bzw. du kommst der Bitte, doioe Disco zu verlassen nicht nach: dann zieht der Türsteher den § 34 StGB aus dem Hut.

NonNam  23.03.2021, 21:07

Entschuldige bitte, aber mit Notstand hat das nun so gar nichts zu tun.

Still  23.03.2021, 21:14
@NonNam
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr

Was ist denn dieses Sachbeschädigung an einem Auto, wenn nicht eine gegenwärtige Gefahr für Eigentum??

furbo  23.03.2021, 21:17
@Still

Und welche andere verhältnismäßige Tat gegen einen Dritten begehst du, um die Sachbeschädigung abwehren zu können?

Still  23.03.2021, 21:22
@furbo
von sich oder einem anderen
furbo  23.03.2021, 21:25
@Still

Da du offenbar nicht den Unterschied zwischen Notstand und Notwehr kennst, solltest du besser keine Rechtstipps in dieser Materie geben,

NonNam  23.03.2021, 21:25
@Still

Es ist keine Gefahr sondern ein Angriff. Dagegen gibt es wiederum die Notwehr. Und die wäre hier auch einschlägig.

Notstand besteht, salopp gesagt da, wo Du eine Straftat begehen musst um Schlimmeres zu verhindern.

1. Gegen Sachbeschädigung ist Notwehr möglich.

2. Das Hausrecht ist ein Individualrechtsgut. Das kann mit Gewalt verteidigt werden. Allerdings muss zunächst eine Notwehrlage vorliegen = der Gast verlässt auf Aufforderung nicht das Lokal = Angriff auf das Rechtgut Wohnung = Notwehr.

Zu Teil 1 der Frage.

Du darfst alles unternehmen um Dein Eigentum zu schützen. Hast Du mehrere erfolgversprechende Möglichkeiten, hast Du das mildeste zu nutzen. Auf eine Verhältnissmäßigkeit kommt es nicht an.

Zu Teil 2 der Frage.

Einfaches Durchsetzen des Hausrechts. So wie Du jeden aus Deiner Wohnung werfen darfst, darf das auch der Türsteher.

Hey.

Also ich beantworte dir jetzt Mal die Frage mit dem Türsteher.
Da der Betreiber von einem Club das vollständige Hausrecht hat, ist es ihm erlaubt Personen aus dem "Haus" zu bringen. Er kann dafür Türsteher anheuern. Sobald die Türsteher dich verletzen und du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du eine Strafanzeige bei einer Online-Wache oder bei deiner örtlichen Polizeidienststelle anfertigen.

LG