P-Konto und fehlerhafte Überweisungen?

6 Antworten

Zunächst entschuldige ich für meine alten Beiträge hier. Diese sind falsch, weil ich zunächst deine Frage nicht richtig gelesen habe. Ich habe sie gemeldet. Sehe aber gerade, dass alle Meldungen aufgehoben wurden. Keine Ahnung warum man meiner Bitte die Beiträge zu löschen, nicht nachkommt.

Selbstverständlich gibt es den.

Zunächst hat dein Stromanbieter gewisse Dinge zu beachten. Er darf nicht einfach nach Lust und Laune deinen Strom sperren. Er hat den § 19 der Stromgrundversorgungsordnung zu respektieren.

https://www.buzer.de/gesetz/7424/a146075.htm

Du musst mindestens 100 € offene Stromabschläge haben. Dann muss dein Stromanbieter dir mindestens 4 Wochen vor der Sperrung diese schriftlich androhen. Wobei das kein Brief sein muss. Ab der Zustellung einer Sperrandrohung müssen also mindestens 4 Wochen vergehen.

Zudem muss der Stromanbieter dir 3 Tage vor der Sperrung, noch einmal einen schriftlichen Hinweis geben.

Hält sich dein Anbieter nicht an eine oder mehrere dieser Voraussetzungen, ist die Stromsperre rechtswidrig. In dem Fall kann man beim Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung beantragen.

Du solltest schnellstmöglich zur Vollstreckungsabteilung deines Amtsgerichts gehen ( auch Vollstreckungsgericht genannt ) . Am Freitag solltest du dort zwingend vormittags hin. Möglichst nicht nach 11 Uhr. Können ja noch andere Leute da sein. Die machen 12 Uhr oder 12:30 Uhr zu.

Nimm auf jeden Fall folgende Unterlagen mit:

Personalausweis, P-Konto Vertrag/Zusatzvereinbarung, evtl. den Vertrag des alten Stromanbieters, evtl. Schreiben des alten Stromanbieters das man dir Geld für die letzten 4 Monatsabschläge erstattet hat, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag, Vertrag des neuen Stromanbieters, die letzten 2 bis 3 Lohnabrechnungen, Nachweise über relevante Ausgaben der letzten 2 bis 3 Monate ( Kreditraten, sonstige wichtige, unaufschiebbare Ausgaben ) .

Wenn du Kinder hast, dann bitte von allen Kindern den aktuellen Kindergeldbescheid der Familienkasse mitnehmen.

Die Rechtspfleger im Gericht brauchen diese Unterlagen zwingend, um sich von deiner Situation und deiner Bedürftigkeit überzeugen zu können.

Du beantragst beim Gericht nach § 850f Absatz 1, Buchstaben a) und b) ZPO, dass man dir den Freibetrag in der Höhe der 4 Stromabschläge einmalig erhöhen soll, damit du deinen Verpflichtungen gegenüber deinem aktuellen Stromanbieter nachkommen kannst.

Und begründest es damit, dass du aus Versehen die ersten 4 Monatsabschläge für den neuen Stromanbieter, an deinen alten Stromanbieter gezahlt hast. Dein Freibetrag durch deinen Lohn schon erreicht wurde. Und du jetzt einen Nachteil hast.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850f.html

Einfach den alten Stromanbieter bitten, die Summe umgehend auf das Konto des neuen Anbieters zu überweisen, indem Du der dortigen Buchhaltung die Kontodaten übermittelst, auch die Kundennummer und Dein Name mit Anschrift darf aber dann auf der Überweisung nicht fehlen, sonst geht wieder etwas schief. So erreichst Du, daß das Geld nicht erst auf Deinem P-Konto landet und gesperrt wird wegen der Pfändung, die sich dann ja erledigt hätte, Dir der Strom auch nicht gesperrt wird.

testwiegehtdas  28.04.2021, 20:06

Das wird der alte Anbieter aber vermutlich nicht machen wollen.

Eine Rückgabe ist buchhalterisch oft schneller zu buchen als eine komplett neue Überweisung und zudem können sie Bedenken haben in Dinge wie Geldwäsche ggf. Insolvenzverschleppung (die Pfändung könnte ja nur der Anfang sein) usw. mit rein gezogen zu werden. Kaum eine seriöse Firma wird sich auf sowas einlassen.

KimbaNiveaulos 
Fragesteller
 28.04.2021, 21:28
@testwiegehtdas

Exakt. Diese Variante wurde abgelehnt, was mir allerdings bewusst war. Wurde klar gesagt, dass nur zurück überwiesen werden kann.

Juristexperte  29.04.2021, 12:39

Ob sich die Pfändung dann erledigt hätte, kannst du gar nicht wissen. Denn du weißt nicht, wie hoch ihr Betrag ist.

Liesche  29.04.2021, 22:14
@Juristexperte

So wie ich es verstanden habe, ist die Pfändung durch die rückständigen falsch überwiesenen Stromkosten entstanden. Du hast damit recht, Kosten für das Mahnverfahren kämen noch hinzu. Der Stromanbieter müßte ja der Bank Nachricht geben, daß die Kosten bezahlt wurden, als Rest von der Bank die Verfahrenskosten zu pfänden wären. Ob meine Vermutung so stimmt, kann ich nur annehmen

Juristexperte  29.04.2021, 23:33
@Liesche

Das hast du falsch verstanden.

Der Fragesteller hat eine Pfändung. Er hat vor kurzem seinen Stromanbieter gewechselt. Aber hat die ersten 4 Monate versehentlich Abschläge an seinen alten Anbieter gezahlt, die für den neuen Anbieter gedacht waren.

Der neue Anbieter mahnte nun natürlich 4 Abschläge an. Und droht mit einer Stromsperre. Der alte Anbieter erstattet die zu Unrecht erhaltenen 4 Stromabschläge auf das Konto des Fragestellers.

Dort hat er eine Pfändung drauf. Sein Arbeitslohn ist so hoch, dass sein Freibetrag allein durch diesen Lohn bereits ausgeschöpft ist.

Nun will er aber natürlich die 4 Abschläge an seinen neuen Stromanbieter zahlen. Dazu muss er einmalig den Freibetrag erhöhen lassen, was nur über das Vollstreckungsgericht geht.

Liesche  30.04.2021, 17:15
@Juristexperte

Ok, meine Vermutung war falsch, ich dachte eine Pfändung wegen der rückständigen Stromzahlung beim neuen Anbieter, gepfändet wurde also anderweitig.

Entweder zahlt dir dein alter Stromanbieter den Betrag, gegen Vorlage deines Personalausweises und der nötigen Unterlagen, in seinen Geschäftsräumen in bar aus.

Oder du lässt die Beträge auf das Bankkonto einer vertrauensvollen dritten Person überweisen. Wenn der alte Stromanbieter das akzeptiert.

Du kannst die offene Forderung eidesstattlich anerkennen und um eine Stundung bitten, mit Nachweis deiner Bonität. Oder einen Bürgen finden der für dich die Forderung übernimmt und an den du das dann abstotterst.

KimbaNiveaulos 
Fragesteller
 28.04.2021, 19:30

Das wird beides nicht möglich sein.
Die Beträge sind ja prinzipiell überwiesen worden, nur an die falsche Kundennummer. Ich entnehme der Antwort, dass eine "Freigabe" des Betrags nicht möglich ist?

xxfistexx  28.04.2021, 19:32
@KimbaNiveaulos

Nein das ist n P Konto, da kommt keiner dran an den betrag, das ist der preis.

Da wirst du wohl um eine stundung nicht rum kommen, wenn du keinen bürgen findest der das geld für dich vorstrecken kann.

  • Mir wurde der strom abgestellt, 1 woche später habe ich da angerufen und mich als neuuer mieter vorgestellt, und noch gelacht darüber das sogar der name an der klingel vom vormieter noch passt - obwohl ich den nicht kenne und mein name nur 7 mal im telefonbuch steht.
  • da hab ich noch 50€ neukunden rabatt bekommen und 2 tage später war der strom wieder an.

kannst es natürlich auch darauf ankommen lassen.

Juristexperte  29.04.2021, 12:37

Diese Antwort ist juristisch absolut falsch.

xxfistexx  29.04.2021, 16:14
@Juristexperte

im kontext, ist deine antwort absolut .. nicht richtig.

Dementieren kann ja nun jeder experte, ne ;)

Stells doch bitte mal klar, im kontext der frage.

Juristexperte  29.04.2021, 16:20
@xxfistexx

Ist sie nicht. Denn wenn er das Geld in bar erhält, kann er es beim neuen Stromanbieter in bar einzahlen. Zum Beispiel in einer Filiale der Deutschen Post.

Wenn er das Geld auf das Konto eines Dritten überweisen lässt, kann der Dritte es - unter Angabe der Kundennummer des Fragestellers beim Stromanbieter - auf das Konto des neuen Anbieters überweisen.

xxfistexx  29.04.2021, 16:25
@Juristexperte

das hast du dir doch jetzt aus den ärmeln gezogen, pach das hat bestimmt mal in der nase gesteckt. Du hattest genau eine aufgabe: auf den kontext der frage eingehen.

Banken sind da sehr starr in ihrer "Flexinbilität". Von denen kannst Du nix erwarten.

Das eingehende Geld wird aber - falls es gepfändet werden soll - zunächst in einem für Dich unzugänglichen Pool zwischengelagert.

Mit einer Bescheinigung des Amtsgerichts muss die Bank das Geld für den eigentlichen Zweck wieder freigeben.

Juristexperte  29.04.2021, 12:42

Die Bescheinigung erhält man aber nur, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass das Geld zwingend zum Lebensunterhalt oder gesetzlich anerkannten Aufwendungen gedacht ist.

Das mag hier durchaus zutreffen.

Geht das Geld auf dein "P-Konto" , dann muss du es bei der Vollstreckungsabteilung deines Amtsgerichts freigeben lassen.

Da bitte Personalausweis und alle wichtigen Unterlagen mitnehmen. P-Konto Vertrag, Stromvertrags-Unterlagen, Mietvertrag, Unterlagen über Ausgaben, Kontoauszüge der letzten 3 Monate.