Erste eigene Wohnung - wie wird der Abschlag (Strom) berechnet?

5 Antworten

Wenn der Vormieter auch bei EON war, übernimmst du normalerweise dessen Abschlagssumme. Wenn nicht ist es am besten, du fragst die Nachbarn, was die so zahlen...

Grundsätzlich solltest du lieber ein paar Euro mehr als zu wenig zahlen - so Nachzahlungen kommen immer zum ungünstigsten Zeitpunkt!

Bei uns wird 2 mal im Jahr abgelesen/ abgerechnet und der Abschlag dann entsprechend angepasst, ich denke, das ist auch allgemein so üblich.

Und 40€ für eine Person in einer kleinen Wohnung sollten okay sein - allerdings musst du Durchlauferhitzer, alte E-Geräte (Kühl-/ Gefrierschrank, Waschmaschine usw.) schon besonders "berücksichtigen"... Wie gesagt, frag Nachbarn mit ähnlicher "Ausstattung", dann sollte nichts schiefgehen!!!

Wenn du sehr unsicher bist, kannst du natürlich am Stromzähler auch zwischen den offiziellen Ableseterminen deinen Verbrauch selbst überprüfen und um eine Änderung der Abschlagssumme bitten!

j3n5j3n53n  02.08.2015, 17:11

Wohl eher nicht wenn die Haushaltsmitglieder abweichend waren ;) kannst ja wohl nem Alleinstehenden nicht den Abschlag einer 3 Köpfigen Familie aufdrücken. Die Praxis wird nur bei gleicher Anzahl Haushaltsmitglieder genommen.  Wo lebst du denn. 

DODOsBACK  02.08.2015, 17:18
@j3n5j3n53n

Wohl eher nicht... WAS...? Nachbarn fragen? Ein Azubi, der aufs Geld schaut, zieht wohl kaum in eine Wohnung, die für 3köpfige Familien geeignet ist - jedenfalls nicht in "meiner Welt". Die Kosten richten sich übrigens nicht in erster Linie nach der Zahl der Bewohner: auch mehrere Personen haben i.d.R. nur einen Kühlschrank, kochen einmal täglich und waschen eben volle statt halbvoller Maschinen... Der einzige nennenswerte Unterschied wäre beim Duschen mit Durchlauferhitzer!

monna381 
Fragesteller
 02.08.2015, 17:56

Vor mir war die Wohnung leer. Wieso soll ich denn die Nachbarn fragen? Ich meine: Geht EON jetzt z.B. davon aus, dass ich alleine 1500khw/Jahr verbrauche und teilt das entsprechend auf nen Monat auf und zieht dann so viel von meinem Konto ab... oder wie? Ich habe nur Angst, dass die mir 50€ oder mehr abziehen.

j3n5j3n53n  02.08.2015, 18:04
@monna381

Abziehen tut niemand etwas. Nochmal dazu ist ein Sepa Mandat notwenig was in DE nur Freiwilige Basis ist. Genausogut hast du das Recht BAR einzuzahlen. Und Ja es gibt Tabellen und da geht man z.B bei Alleinstehenden von 1500kw/h aus. Diese werden durch 12 geteilt und dann kommt die Monatliche Grundgebühr dazu das ergibt den Abschlag.  Dazu hat Eon sogar nen Rechner ... zumal dir es ja auch Frei steht einen anderen Stromanbieter deiner Wahl zu nehmen ;)  -> Hier der Rechner der EON https://www.eon.de/pk/de/strom-und-erdgas.html

Single gilt 1500kwh was aber sehr hoch ist.Aber lieber Verbrauch mehr angeben und am Ende des Jahres was wieder kriegen als später nach zuzahlen.

2 Methoden werden angewendet. 

Es wird vom Vormieter ausgegangen oder bei abweichender Haushaltsmitglieder der durchschnittliche Verbrauch als Vorlage genommen. 

man kann auch nach 3 Monaten durch eine Zwischenablesung einen neuen Abschlag errechnen.

aber bedenke -> Zahlst du zu wenig Abschlag kann dich ne Fette Einmalabrechnung am Jahresende erwarten. 

Zuvielzahlungen werden entweder verrechnet oder ausgezahlt je nach Höhe. 

Im Durchschnitt geht man von 1500 KWH für eine Einzelperson im Jahr aus. Rechne doch selbst 

monna381 
Fragesteller
 02.08.2015, 17:43

Ja aber wird mir vorher mitgeteilt, wie viel Abschlag die haben wollen oder sehe ich das erst, wenn es von meinem Konto abgezogen wird? Und vor mir war die Wohnung leer, was passiert da?

Ich weiß ja nicht, was die bei mir anweden. Ob 1200,1500,1800,2000kwh/Jahr. ....

j3n5j3n53n  02.08.2015, 17:46
@monna381

ich nehme an als Alleinstehender zwischen 1200 und 1500kw/h und ja du bekommst vorher die Berechnung. Abziehen tun sie eh nur wenn du Sepa Mandat hinterlegst andernfalls überweist du ja selbst.

monna381 
Fragesteller
 02.08.2015, 17:58
@j3n5j3n53n

Bei dem Formular, was ich ausfüllen muss, gibts aber nur Lastschriftmandat. Da steht nix von Überweisung.

j3n5j3n53n  02.08.2015, 17:59
@monna381

Jo und das musst du ja nicht ausfüllen denn Lastschriftmandat ist freiwillig und man darf nicht dazu gezwungen werden ;)   Vertrag und Mandat sind entweder getrennt oder mit 2 Separaten Unterschriftsfeldern versehen ... So sieht es auch das Deutsche Recht vor

Hallo monna381,

vielleicht ist das ja noch nicht so benannt worden:

Wenn du dich bei Eon anmeldest, mit einem geschätzten Verbrauch, erhältst du von Eon auch eine Antwort, in welcher in aller Regel auch die Höhe des Abschlages und der Zeitpunkt der Abbuchung (Lastschrift angenommen) aufgeführt sind. Und: Wenn deine Angaben zum angenommenen Verbrauch nicht extrem vom "Normalen" abweichen, werden diese auch als Grundlage für deine Kosten übernommen.

Ob dich diese Post vor einer ersten Abbuchung erreicht, hängt natürlich von der Bearbeitungszeit und dem monatlichen Abbuchungsstichtag bei Eon ab. Aber auch hier gilt: In aller Regel sind die Vertragsunterlagen vorher da. :-)

Zum Verbrauch an sich:

1500 kWh sind für eine Person, meiner Meinung nach, schon eine reelle Annahme. Vorausgesetz, die Wohnung hat keine Nachtspeicherheizung oder Warmwasserversorgung mittels Boiler. In diesem Fall könnte der Verbrauch durchaus höher ausfallen. Was dann aber ganz individuell!

Wie sich die Gesamtkosten für ein Jahr, die Grundlage für die Höhe des Abschlages, berechnen lassen, wurde hier ja bereits ausgeführt. Zu erwähnen sei vielleicht noch, dass manche Anbieter 11, andere 12 Raten zu Grunde legen (einziehen). Dies steht in den AGB zum Liefervertrag, auf jeden Fall aber auch in der oben angesprochenen, eingehenden Lieferbestätigung.

Auch bereits angeführt: Erscheint dir der vorgegeben Abschlag als zu hoch, kannst du diesen ändern lassen. Eventuell geht dies auch direkt, online, selbst (nach Eingang der Vertragsunterlagen). Hilfreich ist hier ein Mittel aus den ersten 3 Monaten (saisonale Schwankungen berücksichtigend).

Aus meiner Sicht spricht auch nichts gegen die Erteilung eines Lastschriftmandates an Eon. Ist dies doch der einfachste Weg. Aber Selbstverständlich steht es dir frei - die genauen Vertragsbedingungen von Eon nicht kennend - zu überweisen, oder einen Dauerauftrag einzurichten.

Zum Beispiel zieht mein Versorger erst am 28'sten eines Monats ein. Da war ich mir einige Zeit mit der Deckung nicht sicher und habe deshalb vorab überwiesen.

Nun wird heute alles ja nur noch elektronisch bearbeitet, daher ist in diesem Fall auf den Belegtext der Überweisung (meist NUR die Vertragsnummer?!) zu achten, damit der Zahlungseingang reibungslos deinem Kundenkonto zugeordnet werden kann. Infos hierzu finden sich sicher auf den Eon Seiten.

Vielleicht noch ein Tipp: Auch bei Eon gibt es verschieden Tarife, von denen die Grundversorgung sicher die teuerste Variante darstellt. Sofern nicht bereits geschehen, frage nach einem günstigeren Tarif. Zum Beispiel, einem Online-Tarif.

Viel Glück
und alles Gute in der ersten eigenen Wohnung!

hsb 

du kannst dich beim Vormieter schlau machen was der so verbraucht hatte. Ansonsten bekommste zu viel gezahlte Abschläge am Jahresende zurückbezahlt und ab dann gilt der tatsächliche Verbrauch

monna381 
Fragesteller
 02.08.2015, 17:44

Vor mir war die Wohnung aber leer.

j3n5j3n53n  02.08.2015, 17:52
@monna381

Ja die rechnen dir schon den Abschlag für den Erstbezug nach Tabelle aus. Nu hab mal keinen Bammel