Zweitkonto einer Dritten für Alltagsüberweisungen nutzen bei gepfändeten eigenem Konto?
Hallo,
Hintergrund:
es geht um folgendes. Ich habe ne Pfändung auf dem eigenem Konto Girokonto Sparda Bank(wg. Kein ALG2 trotz Krankenversicherungspflicht). Jetzt bin ich mal "kaufmännisch ungut", nichts für ungut. Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos. Alles in allem zu schikanös und ich habe oft dringend höhere Beträge als 1100€ zu überweisen, etwa bei Mietnachzahlungen. Die zu überweisenden Beträge, nehmen wir mal an, kommen von Darlehen von Freunden. (Da auch gerne oft gefragt)
Frage:
Ist es nicht möglich, eine Vertrauensperson zu gewinnen, die ein a) auf ihren Namen ein Zweitkonto ohne Dispo und Onlinezugangschlüssel einrichtet, b)keine Transfergeldempfängerin mit eigenen Freibeträgen ist und die mir dann selbsttätige Kontoaktivitäten per Internet ermöglicht, welche sich dann im Rahmen von Alltagsgeschäften bewegen sollten, Miete, Strom, Computer kaufen, etc.
Was spräche noch dagegen? (Die Person hätte Zusatzaufwand bei Erklärungen, Steuerklärungen, mit dem Finanzamt)
Und im welchem Risikorahmen bewegen wir uns sonst? Könnte man etwa davon sprechen, um eine Hausnummer zu geben, es ist so, als ob man in einen Freundeskreis fürs Gemeinschaftsauto die Auto-Versicherung stellt? Wäre das Risiko eines "Kontoservice aus Gefälligkeit" eher höher oder geringer? (Ich würde meinen geringer.)
Gibt es formal-legale Hürden? Und auf welchem Hintergrund? (Z.b. sehe ich es nicht ein, was dagegen, spricht für eine Dritte Person, bevollmächtigt eine Überweisung auf ihrem Onlinezugang zu tätigen - auf ihrem Rechner, neben ihr sitzend, ihr helfend den Computer zu bedienen, wo ist denn da die Grenze? Wäre das dann in der Tat ein Grauzone?).
Was hat es mit Befürchtungen wider Terror, Geldwäsche etc -Gesetze zu verstoßen auf sich? (Nichts)
Welche Art von "Bank-Angebot"kommt dazu in Frage? Etwa ein Gemeinschaftskonto?? unter Einbeziehung meiner Person? Aber das wäre dann doch auch pfändbar, oder nicht? Wie kann ich bei solcher Abwicklung einer Kontoeinrichtung als nutznießender Dritter behilflich sein, schließlich gehe es um einen fremden Aufwand an der eigenen Person?
Danke für Hilfestellung im Voraus.
5 Antworten
Was du da schilderst nennt man "schlicht Geldwäsche". Du hast scheinbar Einkünfte, die du deinen Gläubigern verschweigst. Damit machst du dich strafbar, wenn du die EV abgelegt hast.
Und jemand, der dir sein Konto zur Verfügung stellt, ist dann wegen Beihilfe ebenfalls mit dabei.
Hallo theomo,
Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos
bei gescheiten Banken fallen weder Onlinebanking noch Daueraufträge weg, wenn das Konto zum P-Konto umgestellt wird. Und es gibt auch keinen Schufa-Eintrag über das Konto. Beispiel: www.onlinekonto.de
Die zu überweisenden Beträge, nehmen wir mal an, kommen von Darlehen von Freunden
Mit diesem Geld von Freunden könntest Du Deine Schulden abzahlen.
Was schon gesagt wurde, ist: Jeder muss bei Kontoeröffnung unterschreiben, dass er auf eigene Rechnung handelt. Regelmäßige Geldtransfers für Dritte zählen nicht dazu. Dein Freund riskiert mindestens die Kontokündigung.
Tipp: Wende Dich an eine öffentlichen Schuldnerberatung. Diese verfügt über Erfahrungen mit den angefragten Dingen.
Viele Grüße
Olaf von bezahlen.de
"Update:
Natürlich kann die Oma regelmäßig die Miete für die Studentenbude ihrer Enkelin von ihrem Konto überweisen."
Dann sind wir ja endlich versichert, dass uns noch nicht mal einer das Konto kündigt. Danke auch. Danke auch für den Hinweis über die besondere Fiesheit meiner Bank, wenn es sich denn bei anderen Banken als besser herausstellen sollte.
"
"den Gläubigern gehörende Einnahmen der Studentin (z.B. das Geld von Oma)"
=gemeinsame Beute eines Bankraub (:
Mal ehrlich, es wird den freundlichen Helfern doch Angst gemacht, die Gläubiger hätten im Fall der Hilfeleistung Zugriff auf ihr Eigentum, das sie nur noch retten könnten, wenn Sie sie wie Diebe mit ihrem Diebesgut versteckt hielten vor den slummies.
Das ist aber: Unsinn.
Ich frag mich aber, was für ein unaufgeklärter Geist dahintersteckt? Verletzt es ein monistische Bestrafungsregime, wenn das Beispiel Schule machte? Ich denke das ist es. Auf der nächsten Slumming party noch drei Kinder adoptieren... ;D
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Aktivierungsgebühr Privatkonto und gewerbliches Konto einmalig 39,00 €**
monatliche Kontoführungsgebühr 9,90 €
Buchungsentgelt* (ausgenommen MasterCard-Zahlungen)0,50€
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"
Erst mal danke für den Tipp, bringt ja Dunkel ins Licht. Aber: Ganz schön happig? Oder? Ist das wirklich heute alles so teuer? Nun denn.
Hast du noch einen anderen Tipp?
>>Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos
>bei gescheiten Banken fallen weder Onlinebanking noch Daueraufträge weg, wenn das Konto zum P-Konto umgestellt wird.
Bei der Umstellung war noch alles ok, als die Pfändung dann drauf war, kam der Schlag erst,
wenn du da auch noch was zu weißt?
Ich hatte www.onlinekonto.de erwähnt. Rufe dort einfach mal an.
Teuer, aber sicher und diskret.
Laut unseren Infos bleiben alle Funktionen bei Pfändungen erhalten.
https://www.akademie.de/wissen/kontopfaendung-richtig-reagieren/strategie-taktik-des-schuldners
Option B - eigene Konten auflösen und Fremdkonto mitnutzen: Eine häufig___genutzte Alternative ist, das Konto eines helfenden Dritten mitzunutzen. Dieses...
Das wäre die Antwort gewesen
Das Geldwäschegesetz spricht dagegen, denn jede Bank hat zu klären, wer der tatsächlich wirtschaftliche Berechtigte ist....eine entsprechende Erklärung gibt man im Rahmen der Kontoeröffnung ab
"tatsächlich wirtschaftliche Berechtigte ist" Der Kontoinhaber, ich hülfe doch nur beim Abwickeln, von familiären Gefälligkeitsdiensten an meiner Person. Das sind doch Schreckgespenster, an denen niemand ein Interesse hat, solange es nicht in einiger Entfernung nach Geldwäsche riecht. So sehe ich. Danke für den Hinweis.
Sprich, es handelt sich um Geld, das dem Kontoinhaber gehört und mit dem du deine Verbindlichkeiten bezahlst? Wer sollte dich denn auf so einen Quatsch einlassen?
"Wer sollte dich denn auf so einen Quatsch einlassen?" Wen meinst du a) die beaufsichtigende Instanz Bank oder b) den das Geld besitzenden Einzahler?
b) es scheint dir ja die regelrecht die Hörner aufzusetzen: Im Krieg und der Liebe ist das schon mal erlaubt, also wohl üblich.
a) solche Dreiecksgeschäfte Fallgruppen sind nun nicht der Kriegsfall, sondern eher BGB-Regelfall unter den gültigen Geschäften: Warum sollte ein Dritter nicht fremde Verbindlichkeiten mit eigenem Geld im ausdrücklichen Einvernehmen aller bezahlen, wenn das von Nutzen ist? Und das ist es. Was du hier "Quatsch" nennst erschließt sich mir nicht. Handelt es sich "Trollen",
warum?
Dagegen spricht die vom Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung eingegangene Verpflichtung, das Konto nur "im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" zu nutzen.
wieso sollte "im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" formal verletzt sein? Kann man doch ohnedies machen, für jemand die Miete überweisen? Wo liegt genau das Problem?
Wichtig wäre zu klären, ob man als Hilfsbereiter sich nicht nur etwa ins Bockshorn jagen lässt. Wie sieht es denn mit einer generalisierten Vollmacht aus? Und wie sieht es mit Bar-Einzahlungen auf das fremde Konto aus, sind die möglich?
Update:
Natürlich kann die Oma regelmäßig die Miete für die Studentenbude ihrer Enkelin von ihrem Konto überweisen. Rechtlich kritisch wird es aber spätestens dann, wenn die Studentin pleite ist, und wenn den Gläubigern gehörende Einnahmen der Studentin (z.B. das Geld von Oma) vorbei am Konto der Studentin gezahlt werden.