Zweitkonto einer Dritten für Alltagsüberweisungen nutzen bei gepfändeten eigenem Konto?

5 Antworten

Was du da schilderst nennt man "schlicht Geldwäsche". Du hast scheinbar Einkünfte, die du deinen Gläubigern verschweigst. Damit machst du dich strafbar, wenn du die EV abgelegt hast.

Und jemand, der dir sein Konto zur Verfügung stellt, ist dann wegen Beihilfe ebenfalls mit dabei.

Hallo theomo,

Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos

bei gescheiten Banken fallen weder Onlinebanking noch Daueraufträge weg, wenn das Konto zum P-Konto umgestellt wird. Und es gibt auch keinen Schufa-Eintrag über das Konto. Beispiel: www.onlinekonto.de

Die zu überweisenden Beträge, nehmen wir mal an, kommen von Darlehen von Freunden

Mit diesem Geld von Freunden könntest Du Deine Schulden abzahlen.

Was schon gesagt wurde, ist: Jeder muss bei Kontoeröffnung unterschreiben, dass er auf eigene Rechnung handelt. Regelmäßige Geldtransfers für Dritte zählen nicht dazu. Dein Freund riskiert mindestens die Kontokündigung.

Tipp: Wende Dich an eine öffentlichen Schuldnerberatung. Diese verfügt über Erfahrungen mit den angefragten Dingen.

Viele Grüße

Olaf von bezahlen.de

BezahlenDE  20.04.2018, 14:01

Update:
Natürlich kann die Oma regelmäßig die Miete für die Studentenbude ihrer Enkelin von ihrem Konto überweisen. Rechtlich kritisch wird es aber spätestens dann, wenn die Studentin pleite ist, und wenn den Gläubigern gehörende Einnahmen der Studentin (z.B. das Geld von Oma) vorbei am Konto der Studentin gezahlt werden.

teomo 
Fragesteller
 20.04.2018, 19:27
@BezahlenDE

"Update:

Natürlich kann die Oma regelmäßig die Miete für die Studentenbude ihrer Enkelin von ihrem Konto überweisen."

Dann sind wir ja endlich versichert, dass uns noch nicht mal einer das Konto kündigt. Danke auch. Danke auch für den Hinweis über die besondere Fiesheit meiner Bank, wenn es sich denn bei anderen Banken als besser herausstellen sollte.

"

"den Gläubigern gehörende Einnahmen der Studentin (z.B. das Geld von Oma)"

=gemeinsame Beute eines Bankraub (:

Mal ehrlich, es wird den freundlichen Helfern doch Angst gemacht, die Gläubiger hätten im Fall der Hilfeleistung Zugriff auf ihr Eigentum, das sie nur noch retten könnten, wenn Sie sie wie Diebe mit ihrem Diebesgut versteckt hielten vor den slummies.

Das ist aber: Unsinn.

Ich frag mich aber, was für ein unaufgeklärter Geist dahintersteckt? Verletzt es ein monistische Bestrafungsregime, wenn das Beispiel Schule machte? Ich denke das ist es. Auf der nächsten Slumming party noch drei Kinder adoptieren... ;D

teomo 
Fragesteller
 20.04.2018, 19:49
@teomo

"https://www.onlinekonto.de/fee/showFeeDefault

Aktivierungsgebühr Privatkonto und gewerbliches Konto einmalig 39,00 €**

monatliche Kontoführungsgebühr 9,90 €

Buchungsentgelt* (ausgenommen MasterCard-Zahlungen)0,50€

Bargeldverfügung ab 2. Abhebung pro Monat je Abhebung5,95 €

Einrichtung von Dauerauftrag und / oder Terminüberweisung1,50 €

"

Erst mal danke für den Tipp, bringt ja Dunkel ins Licht. Aber: Ganz schön happig? Oder? Ist das wirklich heute alles so teuer? Nun denn.

Hast du noch einen anderen Tipp?

teomo 
Fragesteller
 20.04.2018, 19:53

>>Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos

>bei gescheiten Banken fallen weder Onlinebanking noch Daueraufträge weg, wenn das Konto zum P-Konto umgestellt wird.

Bei der Umstellung war noch alles ok, als die Pfändung dann drauf war, kam der Schlag erst,

wenn du da auch noch was zu weißt?

BezahlenDE  20.04.2018, 21:37
@teomo

Ich hatte www.onlinekonto.de erwähnt. Rufe dort einfach mal an.

Teuer, aber sicher und diskret.

Laut unseren Infos bleiben alle Funktionen bei Pfändungen erhalten.

Das Geldwäschegesetz spricht dagegen, denn jede Bank hat zu klären, wer der tatsächlich wirtschaftliche Berechtigte ist....eine entsprechende Erklärung gibt man im Rahmen der Kontoeröffnung ab

teomo 
Fragesteller
 19.04.2018, 17:16

"tatsächlich wirtschaftliche Berechtigte ist" Der Kontoinhaber, ich hülfe doch nur beim Abwickeln, von familiären Gefälligkeitsdiensten an meiner Person. Das sind doch Schreckgespenster, an denen niemand ein Interesse hat, solange es nicht in einiger Entfernung nach Geldwäsche riecht. So sehe ich. Danke für den Hinweis.

SaVer79  19.04.2018, 19:46

Sprich, es handelt sich um Geld, das dem Kontoinhaber gehört und mit dem du deine Verbindlichkeiten bezahlst? Wer sollte dich denn auf so einen Quatsch einlassen?

teomo 
Fragesteller
 20.04.2018, 10:00

"Wer sollte dich denn auf so einen Quatsch einlassen?" Wen meinst du a) die beaufsichtigende Instanz Bank oder b) den das Geld besitzenden Einzahler?

b) es scheint dir ja die regelrecht die Hörner aufzusetzen: Im Krieg und der Liebe ist das schon mal erlaubt, also wohl üblich.

a) solche Dreiecksgeschäfte Fallgruppen sind nun nicht der Kriegsfall, sondern eher BGB-Regelfall unter den gültigen Geschäften: Warum sollte ein Dritter nicht fremde Verbindlichkeiten mit eigenem Geld im ausdrücklichen Einvernehmen aller bezahlen, wenn das von Nutzen ist? Und das ist es. Was du hier "Quatsch" nennst erschließt sich mir nicht. Handelt es sich "Trollen",

warum?

Dagegen spricht die vom Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung eingegangene Verpflichtung, das Konto nur "im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" zu nutzen.

teomo 
Fragesteller
 19.04.2018, 17:09

wieso sollte "im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" formal verletzt sein? Kann man doch ohnedies machen, für jemand die Miete überweisen? Wo liegt genau das Problem?

teomo 
Fragesteller
 19.04.2018, 17:41
@teomo

Wichtig wäre zu klären, ob man als Hilfsbereiter sich nicht nur etwa ins Bockshorn jagen lässt. Wie sieht es denn mit einer generalisierten Vollmacht aus? Und wie sieht es mit Bar-Einzahlungen auf das fremde Konto aus, sind die möglich?