P-Konto->ALG1 Nachzahlung->Pfändung
Guten Morgen,
ich möchte euch von meinem Fall erzählen und etwas fragen, was die in der Überschrift genannten Dinge betrifft... Folgende Situation: Ich habe mir vor zwei Jahren ein P-Konto machen lassen.. da ich aufgrund einer fehlgeschlagenen Selbständigkeit Schulden gemacht hatte... pünktlich zzu Weihnachten 2012 wurde mir dann eine Pfändung auf's Konto geschmissen.. aber aufgrund des P-Kontos geschah ersteinmal nichts.. Nun hatte ich einen Rechtsstreit mit der Agentur für Arbeit betreffs meinem ALG1, was mir zu unrecht einfach entzogen wurde... Nun bekam ich den Bescheid, das meinem Widerspruch stattgegeben und zu meinen gunsten Ausgelegt wurde... Somit erhielt ich eine Nachzahlung von ca. 2000 Euro... Ich bin Mama von zwei Kindern, somit habe ich also eine Selbsterhaltsgrenze von 2350 Euro ... durch die Nachzahlung diesen Monat, wurden jetzt mehr als 380 Euro gepfändet... Was ich an sich auch nicht unbedingt klasse finde, da die Nachzahlung ja Geld war, was mir über zwei Monate fehlte... Aber nunja.. jetzt fiel mir schlagartig ein, das ich ja am 31.4. ALG 1 für den MOnat April bekomme... Das bedeutet jetzt, das auch diese knapp 850 Euro weg gepfändet werden? :( Ich bin wirklich ratlos und weiß nicht, was ich jetzt machen soll... Vll kann mir ja hier jemand weiterhelfen und mir sagen, was ich jetzt tun kann :(
Ich danke euch allen Voraus
4 Antworten
Hi,
Du kannst dem widersprechen.
Geh zum rechtspfleger bei deinem Amtsgericht vor Ort.
Grundsätzlich gilt zwar das Zuflussprinzip, aber du musst auch so gestellt werden als wenn die Zahlungen pünktlich und fristgerecht geflüssen wären.
Man stelle sich vo, jemand arbeitet bei ner firma, die es mit den Lohnzahlungen nicht soo genau nimmt.
Wenn da der Chef schludert, könnte es auch passieren, dass 2 Löhne, also ein rückständiger und der aktuelle Lohn gleichzeitig ausgezahlt wird.
Der Widerspruch gegen deine Pfändung muss sehr schnell geschehen.
Mit dem Beschluss des gerichtes bucht die bank die ausgezahlte Summe wieder zurück.
Wie gesagt das geht aber nur innerhalb einer Frist. - ich glaube 2 Wochen?
Mit deinen ALG unterlagen und deinem Urteil dürfte es kein Problem sein den Beschluss zu erhalten.
Hi, das is keine KANN Bestimmung.
Dazu muss auch der Gläubiger nicht gehört werden.
Wenn du so gestellt wirst, als wenn die Zahlungen richtig geflossen wären, hätte der doch auch nix bekommen.
Mach das schriftlich mit dem widerspruch und lass dich nicht mit dummen Sprüchen abwimmeln.
Wenn die Frist rum is, is die Kohle weg.
Du kannst auch n beratungshilfeschein vom gericht bekommen. damit kannste dann zum Anwalt gehen.
Genau dafür ist ja die Frist, dass die gesperrte Kohle erstmal auf dem Konto bleibt, nämlich dass Ungereimtheiten geklärt werden können.
Wenn dein Freibetrag für diesen Monat schon ausgeschöpt ist ,kommst du in diesen Monat nicht mehr an dein Geld.Mit Beginn des neuen Monat ,hast du aber wieder deinen Freibetrag und kannst über das Geld verfügen ,wer sagt den das du das Geld nicht bekommst.Das einzige was ist ,du kannst an das Geld was ende des Monats auf dein Konto kommt ,erst ab den 1. Mai verfügen,den da hast du wieder neu deinen Freibetrag.Das war am Anfang so ,als das P- Konto eingeführt wurde ,das die Gelder dann weg waren.Das passierte eben auf Grund von Nachzahlungen,das es eben dann zuviel war ,und das nächste Monat hatte man dann nichts.Dann musste man zum Gericht und über die das ganze abklären lassen,was natürlich auch wieder ein Spetakel für sich war.
Ein Antrag an das Vollstreckungsgericht auf teilweise Aufhebung der Pfändung kann helfen. Den Antrag kannst du bei der Rechtsantragstelle stellen. Bring relevante Dokumente zur Glaubhaftmachung mit.
Keine Ahnung, ob dass jetzt gepfändet wird.
Ich würde erst einmal genügend Geld vom Konto abheben...
Im Moment kann ich gar nichts von meinem Konto abheben. da die benanten 380 Euro, die da noch drauf sind, gesperrt sind ... Ach das is doch blöde :(
Erstmal vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort!
Was das Geld angeht, was bereits gepfändet wurde... es befindet sich seid fast zwei Wochen immer noch auf meinem Konto und wird mir als Guthaben angezeigt...Über das ich aber nicht verfügen kann...
Auf dem Gericht war ich bereits.. Dort sagte man mir aber, das es lediglich eine "Kann-Bestimmung" ist, da vorher die Glübiger angehört werden... und das auch noch Gerichtskosten von 100 bis 200 Euro auf mich zukommen... und zu allem Überfluss dauert der ganze "Spaß" auch noch 6-8 Wochen... Finde das unmöglich...