P-Konto->ALG1 Nachzahlung->Pfändung

4 Antworten

Hi,

Du kannst dem widersprechen.

Geh zum rechtspfleger bei deinem Amtsgericht vor Ort.

Grundsätzlich gilt zwar das Zuflussprinzip, aber du musst auch so gestellt werden als wenn die Zahlungen pünktlich und fristgerecht geflüssen wären.

Man stelle sich vo, jemand arbeitet bei ner firma, die es mit den Lohnzahlungen nicht soo genau nimmt.

Wenn da der Chef schludert, könnte es auch passieren, dass 2 Löhne, also ein rückständiger und der aktuelle Lohn gleichzeitig ausgezahlt wird.

Der Widerspruch gegen deine Pfändung muss sehr schnell geschehen.

Mit dem Beschluss des gerichtes bucht die bank die ausgezahlte Summe wieder zurück.

Wie gesagt das geht aber nur innerhalb einer Frist. - ich glaube 2 Wochen?

Mit deinen ALG unterlagen und deinem Urteil dürfte es kein Problem sein den Beschluss zu erhalten.

Marieludi86 
Fragesteller
 28.04.2014, 09:36

Erstmal vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort!

Was das Geld angeht, was bereits gepfändet wurde... es befindet sich seid fast zwei Wochen immer noch auf meinem Konto und wird mir als Guthaben angezeigt...Über das ich aber nicht verfügen kann...

Auf dem Gericht war ich bereits.. Dort sagte man mir aber, das es lediglich eine "Kann-Bestimmung" ist, da vorher die Glübiger angehört werden... und das auch noch Gerichtskosten von 100 bis 200 Euro auf mich zukommen... und zu allem Überfluss dauert der ganze "Spaß" auch noch 6-8 Wochen... Finde das unmöglich...

hasenfuss67  28.04.2014, 11:46
@Marieludi86

Hi, das is keine KANN Bestimmung.

Dazu muss auch der Gläubiger nicht gehört werden.

Wenn du so gestellt wirst, als wenn die Zahlungen richtig geflossen wären, hätte der doch auch nix bekommen.

Mach das schriftlich mit dem widerspruch und lass dich nicht mit dummen Sprüchen abwimmeln.

Wenn die Frist rum is, is die Kohle weg.

Du kannst auch n beratungshilfeschein vom gericht bekommen. damit kannste dann zum Anwalt gehen.

Genau dafür ist ja die Frist, dass die gesperrte Kohle erstmal auf dem Konto bleibt, nämlich dass Ungereimtheiten geklärt werden können.

Wenn dein Freibetrag für diesen Monat schon ausgeschöpt ist ,kommst du in diesen Monat nicht mehr an dein Geld.Mit Beginn des neuen Monat ,hast du aber wieder deinen Freibetrag und kannst über das Geld verfügen ,wer sagt den das du das Geld nicht bekommst.Das einzige was ist ,du kannst an das Geld was ende des Monats auf dein Konto kommt ,erst ab den 1. Mai verfügen,den da hast du wieder neu deinen Freibetrag.Das war am Anfang so ,als das P- Konto eingeführt wurde ,das die Gelder dann weg waren.Das passierte eben auf Grund von Nachzahlungen,das es eben dann zuviel war ,und das nächste Monat hatte man dann nichts.Dann musste man zum Gericht und über die das ganze abklären lassen,was natürlich auch wieder ein Spetakel für sich war.

Ein Antrag an das Vollstreckungsgericht auf teilweise Aufhebung der Pfändung kann helfen. Den Antrag kannst du bei der Rechtsantragstelle stellen. Bring relevante Dokumente zur Glaubhaftmachung mit.

Keine Ahnung, ob dass jetzt gepfändet wird.

Ich würde erst einmal genügend Geld vom Konto abheben...

Marieludi86 
Fragesteller
 28.04.2014, 08:39

Im Moment kann ich gar nichts von meinem Konto abheben. da die benanten 380 Euro, die da noch drauf sind, gesperrt sind ... Ach das is doch blöde :(