Hartz 4 sperre nach ALG1 Nachzahlung?

3 Antworten

Ich halte das für rechtswidrig. Deine Freundin sollte unbedingt sofort gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und sich einen Anwalt für Sozialrecht suchen. Da sie Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe bekommen würde, ist die Kostenfrage irrelevant.

Wenn sie nachweisen kann,das diese Schulden nur durch die NICHT ZAHLUNG des ALG - 1 entstanden sind,dann besteht eine große Aussicht darauf,das sie weiterhin Leistungen bekommt,weil sie die dann nicht zu vertreten hat !

Ich würde also erst mal schnell einen schriftlichen Widerspruch innerhalb der Fristsetzung einlegen,mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie. Da das aber bis zur endgültigen Entscheidung dauern kann,würde ich mit den Aufhebungsbescheid und den dementsprechenden Nachweisen zum zuständigen Sozialgericht gehen und einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Sie wird belegen müssen, dass es zu diesen Schulden nur gekommen ist, weil das AlG 1 ohne ihr eigenes Verschulden nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Sie hätte ja auch bei der Arbeitsagentur Vorschuss beantragen können.

Fall ihre Schulden aus anderen Rechtsgeschäften stammen, interessiert das niemanden. Sonst würde ja der Staat für ihre Schulden aufkommen.