Ordnungswidrigkeit Strafe laut Job Center was nun?

LouPing  08.01.2021, 11:28

Deine Eltern bekommen beide H4, leben also in einer BedarfsGEMEINSCHAFT?

XJanik125 
Fragesteller
 08.01.2021, 11:29

Nein. Meine Mutter nur meine Eltern sind getrennt

6 Antworten

Die Mutter hat mehrere Fehler gemacht:

Sie hat sich die Ortsabwesenheit (Reise) offensichtlich nicht vom Jobcenter genehmigen lassen, und sie hat sie sich finanzieren (bezahlen) lassen. Letzteres bedeutet ggf. eine finanzielle Zuwendung, die anrechenbar ist.

Unter diesen Umständen hat sie während der Zeit ihres Aufenthaltes in der Türkei auch keinen Anspruch auf ALG 2.

habe gerade eben angerufen und die Frau war sowas von frech sie hat direkt gesagt du ich brauche da nicht mit dir zu reden! I

Da hat sie durchaus Recht. Zumal man solche Angelegenheiten ausschließlich papierschriftlich klären sollte.

Wenn Deine Mutter ausreichend Deutsch spricht, dann soll sie das alleine klären.

Falls sie sich das nicht zutraut, wüde ich ihr empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

XJanik125 
Fragesteller
 09.01.2021, 18:18

Ja danke.

Sehr dumm gelaufen! Ihr hättet niemals zugeben dürfen, dass sie in der Türkei war! Indem ihr es am Telefon "gestanden" habt, habt ihr jetzt den Salat.

Das Jobcenter wird für die 3 Monate die gesamten Leistungen zurückfordern, also Miete, Regelsatz und Krankenkassenbeiträge.

Den Pass und die Tickets zeigt ihr natürlich NICHT dem Jobcenter. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Falls das JC versucht noch eine "Strafe" zu verhängen, legt unbedingt Widerspruch ein. Es dürfen nur die Leistungen für die 3 Monate zurückgefordert werden.

Ri229  08.01.2021, 12:00

Selbstverständlich gibt es für die Vorlage von Tickets und Pass eine Rechtsgrundlage. Alle Leistungsbezieher werden regelmäßig über ihre Pflichten aufgeklärt. Unter anderem, dass eine Ortsabwesenheit vorher zu beantragen ist und für maximal 21 Tage im Jahr gestattet ist. In diesem Fall liegt die Vermutung einer Ordnungswidrigkeit nahe und die LB sind verpflichtet im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten Nachweise vorzulegen, die dazu fähig sind zu erklären, von wann bis wann tatsächlich kein Leistungsanspruch bestand. Dafür sind regelmßig Flugtickets und Reisepass die sinnvollsten Nachweise.

Zudem ist es völlig richtig, dass eine Ordnungswidrigkeit geprüft und vermutlich eine Geldstrafe verhängt wird. Wie bereits geschrieben, hat die Mutter eine Pflichtverletzung begangen und muss sich dafür verantworten. Dass man die Sprache nicht spricht und das deswegen nicht wusste, ist leider keine Entschuldigung. Die Mutter hat unterschrieben, dass sie das weiß, also hat sie auch dafür Sorge zu tragen, dass sie die Pflichten beachtet. Abgesehen davon verhängt nicht das Jobcenter eine Strafe, sondern das Gericht. Es wird zunächst vom Jobcenter geprüft, ob eine mutwillige oder fahrlässige Pflichtverletzung begangen worden ist. Dann wird der ganze Vorgang an das Sozialgericht weiter gegeben. Dort wird über die Strafe entschieden.

HansHans355  08.01.2021, 12:51
@Ri229

Alles falsch.

Die Vorlage von Tickets würde den Kunden belasten - in Deutschland muss niemand sich selbst belasten. Das JC kann nur die Vorlage des Personalausweises verlangen (nur wenn der Kunde keinen Perso besitzt, alternativ den Reisepass).

Das JC ist in der Pflicht alles nachzuweisen. Ohne Telefonat bzw. Geständnis wäre es fürs JC nahezu unmöglich gewesen die OAW nachzuweisen - sofern keine EC-Kartennutzung im Ausland stattgefunden hat.

Und das JC kann selbst Bußgelder verhängen als Behörde. Eine Anklage vor Gericht ist dafür garnicht erforderlich.

Ri229  12.01.2021, 13:55
@HansHans355

Das wüsste ich aber, dass alles falsch ist. Ich weiß ja nicht, woher Sie Ihr Wissen im Bezug auf das Jobcenter haben, aber falls es selber angelesen ist, würde ich doch eher auf meine 10 Jahre Erfahrung als Sachbearbeiterin vertrauen.

Ein Kunde hat diese Nachweise zu erbringen. Es ist irrelevant, wie das Jobcenter an die Information gekommen ist, dass eine OAW vorlag. Es hätte von vornherein mitgeteilt werden müssen. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und wird darauf bei jedem Antrag hingewiesen. Er unterschreibt es sogar. In dem Moment, in dem bekannt wird, dass eine Mitteilungspflicht verletzt wurde, muss der Kunde Nachweise erbringen, die geeignet sind die Sache aufzuklären. Ansonsten werden die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung eingestellt. So klar ist das.

Das Jobcenter verhängt selber keine Bußgelder. Das wird vom Gericht geprüft. Auch das ist mein tägliches Geschäft.

Deine Mutter hätte sich beim Job-Center abmelden müssen.

Und erzähle mir bitte nicht, dass keine Zeit für ein Telefonat oder eine e-mail gewesen wäre.

LouPing  08.01.2021, 11:30

Dann hat Seeheldin die Frage beantwortet.

XJanik125 
Fragesteller
 08.01.2021, 11:30

Meine Mutter spricht kein Deutsch und woher sollen wir das wissen ich bitte dich mann? Ich bin 15 denkst du ich kenne mich mit sowas aus? Die gute Freundin meiner Mutter hat uns immer geholfen gehabt uns wurde nie erzählt das wir uns abmelden sollten.

Laury95  08.01.2021, 11:56
@XJanik125

Die Mitwirkungspflichten stehen alle in den Formularen, die man mitsamt seinem ALG2 Antrag unterschreibt.

XJanik125 
Fragesteller
 08.01.2021, 11:38

Ja ja ich weiß was ihr denkt typisch Ausländer typisch Asyl bla bla bla sorry Leute aber ich schwöre bei Allah wir haben so geackert meine Eltern haben so viel gearbeitet mehr Steuern bezahlt als ihr jemals werdet... Aber kein Problem muckt weiter irgendwann wird es auch deutsche Flüchtlinge geben will dann sehen wie ihr im anderen Länder zurecht kommen werdet wenn ihr die jeweilige Sprache nicht könnt.

Seeheldin  08.01.2021, 12:13
@XJanik125

Nicht typisch Ausländer, sondern nicht typisch zuhören.

Ich war auch schon arbeitslos und bin umfassend von den Sachbearbeitern aufgeklärt worden bezüglich meiner Rechte und Pflichten. Da war auch genug Zeit, um Fragen zu stellen.

In dieser Situation hätte es sicher keinerlei Probleme mit dem Job-Center gegeben - wenn Deine Mutter nur mal den Hörer geschwungen hätte.

Stell Dir vor, Deine Mutter wäre in Arbeit gewesen - da hätte sie doch ihren Arbeitgeber auch informieren müssen. Einfach der Arbeit fern zu bleiben, ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Ordnungswidrigkeit infolge von unerlaubter Ortsabwesenheit. Auch bei Notfällen, muss man, sofern man Alg2 bezieht, Ortsabwesenheit anmelden. Somit hatte sie zu Unrecht Leistungen erhalten und muss diese nun zurück zahlen.

Sie stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.Sie hätte sich abmelden müssen.

XJanik125 
Fragesteller
 08.01.2021, 11:31

Ok. Vielen Dank.