Schwerbehinderung 60gdb und strafe?

5 Antworten

Eine Schwerbehinderung ist kein Freifahrtsschein. Im Zweifel wirst du, solltest du verurteilt werden, in eine Haftanstalt gebracht, die deiner Behinderung Rechnung trägt. Verurteilt werden kannst du auf jeden Fall.

Hallo DaroHH,

Sie schreiben:

Schwerbehinderung 60gdb und strafe?
Ich bin schwerbehindert und hab mich dazwischen strafbahr gemacht ..gehen menschen mit schwerbehinderung ins knast??
strafbahr weil ich produkte AUS dem internet bestellt hab und nicht bezahlt...ich hab job verloren leider

Antwort:

Schwerbehinderung mit GDB 60 schützt nicht vor berechtigten Zahlungsforderungen, sofern Sie diese Bestellungen im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte (Status voll Geschäftsfähig) ausgelöst haben!

Es gibt kein Gesetz, welches "Behinderte Straftäter" vor dem Gefängnis schützt!

Strafunmündige Behinderte wandern ggf. in eine psychiatrische Anstalt!

Lassen Sie sich rechtlich beraten, oft gibt es einen Ausweg!

https://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/schuldnerberatung

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/schuldnerberatung/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten,aber du bist aber nicht so schwerbehindert,dass du Produkte bestellen kannst? Und du weißt schon,dass du das bezahlen mußt? Du weißt bestimmt auch,dass den Leuten,die dir die Produkte verkaufen wollen,auch dafür Geld haben wollen?Und hast du schon Mahnungen bekommen?Hat sich ein Inkassounternehmen schon bei dir gemeldet?......denn so schnell geht es nicht mit dem Knast.Nur.....wenn du alles ignoriert hast,was ich jetzt aufgezählt habe,dann wird es eng.Aber in's Gefängnis kommt man dafür nur selten.Dich erwartet dann noch Strafanzeige,der Gerichtsvollzieher kommt auch noch....also nett wird das nicht.Versuche Vereinbarungen zu erreichen,wo du in Raten abzahlen kannst,sollten sie auch noch so klein sein.Man soll doch deine Zahlungswilligkeit sehen,da ist schon viel getan.

Natürlich machst du dich genauso strafbar, wie alle anderen Menschen und wirst auch grundsätzlich genauso bestraft

wegen Betrug bekommst du Geldstrafe ggf Sozialstunden aber nicht gleich Knast

newcomer  30.04.2018, 19:40

sollte sich bei einem Täter sowas wie unzurechnungsfähig herausstellen könnte bei gewissen Strafen dieser in psychatrische Klinik eingewiesen werden

LouPing  30.04.2018, 20:43
@newcomer

Du meinst sicher „nicht geschäftsfähig“, das wiederum hat nicht nmittelbar was mit dem GdB zu tun.

Natürlich sind auch die Menschen mit einem GdB v.100 per se strafmündig.

newcomer  30.04.2018, 20:48
@LouPing

ich meine Menschen die zum Tatzeitpunkt über diese nicht in der Lage waren als solche zu erkennen z.B. Drogenkonsum oder schwere psychische Schäden.
Diese sien mitunter auch nicht in der Lage Arbeiten durchzuführen und haben entsprechenden GDB