Jobcenter Forderungsaufstellung § 44c abs. 2 satz 2 nr. 4 sgb ii Mahnung?
Hallo,
Meine Eltern haben mich gerufen da sie vom Job Center einen Brief erhalten haben denn sie nicht verstehen. Ich selber war nie im Job Center deswegen hab ich selbst nicht wirklich viel Ahnung. Ich bin glücklich das Ich nen Job hab denn ich gerne mache!
Meine Eltern können aus Gesundheitlichen gründen nicht mehr wirklich Arbeiten. sind daher beim Jobcenter. Sie haben mal gearbeitet aber das geht nun nicht mal zumindest für ne gewisse Zeit nicht. Jetzt lese ich diesen total blöden Brief worin steht das das es um eine Mahnung geht und das man einen Betrag bezahlen soll jeweils für meine Mutter und meinem Vater was nicht gerade wenig ist. Die frage die ich mir stelle ist WO IST DER GRUND? Da steht ne menge drin Bsp. wie man Bezahlen kann, wie man Rechtlich vorgeht alles schön geschrieben aber nirgenwo steht der Grund wofür man diesen Betrag bezahlt das es um eine Mahnung geht ja verstehe Ich aber was ist der Grund ? Was ist passiert das Meine Eltern das Zahlen sollen ?
Ist das so schwer einfach einen Grund rein zu schreiben statt dieses rundherum gelabber? Ich verstehe den Brief selber nicht hab auch alle Gesetzte die da mit aufgelistet sind durchgelesen und versteh denn sinn dahinter nicht.
Ich hoffe einige wissen was damit gemeint ist vllt. bin ich auch nur doof grad und verstehe das nicht aber das gebe ich dann auch gerne zu für mich ist das total dumm beschrieben und überhaupt nicht verständlich.
Naja Ich hoffe ich bekomme einige ernste Antworten.
PS: mehr als das was ich oben geschrieben habe steht im Brief wirklich nicht.
Ich hoffe man kann damit was anfangen.
7 Antworten
In der Regel ergeht vor einer Mahnung des Jobcenters ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid aus dem man sehr wohl erkennen kann, wo das Jobcenter meint zuviel an Leistungen erbracht zu haben. Haben Deine Eltern vielleicht einen solchen Bescheid erhalten und nicht genau verstanden, was das Jobcentervon ihnen will.
Sie sollten mit dieser Mahnung persönlich beim Jobcenter vorstellig werden und sich einmal vor Ort erklären lassen, was es mit dieser Mahnung konkret auf sich hat.
Was der § 44 damit zu tun hat kann ich mir auch nicht erklären, aber deine Eltern sollten ja vorher auch zumindest einen Bescheid über eine nicht zustehende Leistung bekommen haben, denn sonst hätten sie nicht schon einen Teil dieser Forderung zahlen können, wenn sie von nichts wissen !
Denn du schreibst in einem Kommentar, dass die bis zum 31.08.2018 fällige Forderung noch nicht vollständig beglichen wurde, demnach müssen deine Eltern ja schon einen Teil gezahlt haben und wissen worum es geht.
Wenn sie GAR NICHT mehr arbeiten können, stehen sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung. Sie hätten also längst die EM-Rente beantragen müssen. Haben sie da keinen Anspruch, ist das originäre Sozialamt zuständig. Dann will das JobCenter das zuviel erhaltene Geld zurück haben.
Bist Du sicher, dass der Paragraf stimmt? Er besagt nämlich was über Trägerversammlung aus. Das kann ich gar nicht nachvollziehen.
Na egal. Es gibt überall Beratungsstellen für ALG II Empfänger. Da solltet Ihr Euch mal hinwenden.
Gut, jetzt hast du dich ausgekotzt, alle anderen sind schuld und nun schauen wir mal.
Deine Eltern hatten garantiert schon vorher ausreichend Schriftverkehr, was immer sie damit gemacht haben, es ist nicht das Problem des Amtes.
Deine Eltern sollten weniger dich anrufen, als vielmehr einen Termin bei Amt machen oder direkt selbst vorsprechen. Sie scheinen dich auch nicht vollständig zu informieren, denn dann solltest du wissen ob arbeitsunfähig (und somit nicht über das JC) oder nur eingeschränkt arbeitsunfähig.