Freund hat Kontoplünderung oder Diebstahl begangen?

8 Antworten

Wenn das so einfach zu beantworten wäre, braucht man keine Richter mehr, dann könnte der Hausmeister das aus nem Buch raussuchen und die Strafe verhängen. Die Wahrheit ist, es gibt einen Strafrahmen. Innerhalb dieses Rahmens kann der Richter die Strafe verhängen. Welche es letztendlich wird, hängt von einigen Faktoren ab. Vorstrafen, Sozialprognose etc.

Ich glaube das das für die Mutter schwer wird, denn es heißt meiner Meinung nach, wer so dusselig ist und seine Pin zugänglich mavht, der ist selber Schuld - mal so ganz frei übersetzt! Wue will sie beweisen das er das Geld nicht in ihrem Auftrag geholt hat und auch Zuhause übergebenen... Wenn dein Freund also ein richtiges Riesen Ar... ist, glaub ich nicht das ihm was passiert.

Grundsätzlich wird das strafrechtlich nur auf Antrag verfolgt (vgl. § 247 StGB). Diebstahl ist es vermutlich nicht, aber Unterschlagung käme in Betracht.

Zivilrechtlich ist er nach §§ 823, 826 BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Da wird er wohl mal einen Job suchen müssen.

trotzdem habe ich jetzt angst das er in den knast kommt.

Viel schlimmer: Wahrscheinlich wird er aus dem "Hotel Mama" mit einem satten Tritt in den Allerwertesten rausgeworfen.

Was soll eine Klage bringen? Die Mutter kann nichts beweisen wenn der Junge nicht geständig ist, zurück zahlen kann er auch nichts.

Die Mutter macht damit nur ihre eigene Schusseligkeit Aktenkundig. Nicht merken das Geld verschwindet, die PIN nicht Geheim halten, den Verlust der Karte nicht bemerken... Wenn die Mutter bereits so senil ist, sollte der Sohn einen Antrag auf Entmündigung stellen.

Kann man ja nur hoffen, dass er dafür eine Weile in Knast geht. Aber denke nicht, dass er deswegen eine Strafe bekommt, denn er ist ja nicht Vorbestraft. Trotzdem Mies, mit 25 seine eigene Mutter so auszunehmen.

Dann kannst du Fest davon ausgehen, dass dein Konto das nächste ist, sobald sich die Gelegenheit ergibt. ;)