Job Center will wegen Insolvenzgeld, kein Geld zur verfügung stellen?

4 Antworten

dein anspruch auf leistungen liegt bei 409 euro regelsatz zzg. angemessene miete. das insolvenzgeld hast du so einzusetzen, dass es längere zeit reicht. du hast 4000 euro bekommen, dass reicht also eine weile um davon zu leben.

welche schulden du gemacht hast, ist dem jobcenter völlig egal. das du die 4000 euro ausgegeben haben willst, ist dem jobcenter ebenfalls egal.

PacoAguilar 
Fragesteller
 28.11.2017, 13:25

Das sind keine normalen Schulden die aus jux und laune enstanden sind. Das sind ganz einfach Schulden, die enstanden sind, da ich Monate lang kein Geld mehr vom Arbeitgeber bekommen habe. Dementsprechend als ich das Geld bekam was mir "zustand" , habe ich "logischerweise" alles wieder beglichen und gezahlt. Was soll daran so schwer sein zu verstehen ?

Ich habe SOGAR erst nach Kündigung und dem Insolvenzbescheid, ALG 2 beantragt. Also werde ich und kann ich es so nicht akzeptieren, dass mir das zugerechnet wird als wenn ich eine Abfindung bekommen hätte oder das Geld aus heiterem Himmel gefallen ist, und ich Monate lang durch Luft und Liebe gelebt habe und kein Geld gebraucht habe. Schließlich habe ich dafür gearbeitet gehabt.

Ich sehe mich voll und ganz im Recht und werde es auch versuchen mit allem mitteln durch zu setzen.
Es wird sicher auch ausnahmefälle geben, solch eins sollte schon dazu gehören, ansonsten sehe ich schwarz.

markusher  29.11.2017, 07:34
@PacoAguilar

du hast einkommen bezogen und dies wird angerechnet. das ist logisch und es war dir klar, dass du das geld nicht hättest auf schlag ausgeben dürfen. dir sagte auch keiner, dass du schulden machen sollst.

1 kläre mal ab ob dir  für die zeit arbeitlosengeld  zugestanden hätte den das würdest du bekommen .

2 Da das rückwirkender Lohn war sollte das Amt anerkenne müssen ambesten ist aber du gehst zb  zu einer beratungstellung zb  bei er Caritas da sie sich am besten auskennen sonst würde ich erst-mal  zum Anwalt gehen und auch gegen den   Bescheid einen -wiederspruch einlegen den deine schulden aus der zeit wo du kein Geld  bekamst muss das Amt ja auch anerkennen!Da hätte es schon  Geld bezahlen müssen obwohl du noch in Arbeit standest!

Beraten  tun zb  Caritas  ,Kirche, und andere die im  harzt 4 beraten!

Normalerweise hast du eim Vermögensfreibetrag von 150 * Alter €.
Wie alt bist du?

Ich würde mich an einen Anwalt wenden.
Die Jobcenter sind nicht ganz koscher

markusher  28.11.2017, 07:26

er hat einkommen in höhe von 4000 euro bekommen. also hat er erstmal keinen anspruch auf leistungen, sondern von diesem geld zu leben.

Was hast du denn nun genau wann beantragt? ALG1, ALG2 oder Insolvenzgeld?

Um welchen Bewilligungsbescheid geht es, bei dem du 6 Monate keine Leistung erhältst? Hast du da ALG2 beantragt?

PacoAguilar 
Fragesteller
 27.11.2017, 13:03

ALG 2 beantragt, am 21.08.

habe vom 2.05.17 bis August kein Lohn mehr bekommen (bzw. im Mai nicht Komplett). Sprich Juni, Juli, August, wurde mir von der Insolvenzkasse ausgezahlt. Habe im August darraufhin ALG2 beantragt, da ich kein Einkommen habe.

Nach desöfteren hin und her mit dem Job Center, wurde mir erst am 08.11. mein Antrag bewilligt, in dem drinne steht das ich auf grund des Insolvenzgeldes  NUR für August Geld bekomme werde, und für die Monate Sep / Okt / Nov / Dez / Jan / Februar / 0,00 Euro bekomme. Also keine Rückzahlung die ich normalerweise noch bekomme durch die so verspätete Bewilligung und auch die kommende Monate erstmal nichts kriegen soll.

qugart  27.11.2017, 13:28
@PacoAguilar

Das Problem dürfte sein, dass da mit dem Insolvenzgeld vom September gerechnet wurde, du das aber schon komplett ausgegeben hast. Insolvenzgeld wird generell als Einkommen behandelt. § 11 Abs. 1 SGB II

Scheinbar gibt es hier aber eine Durchführungsanweisung, indem für Härtefälle das Insolvenzgeld eben nicht angerechnet werden muss.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-insolvenzgeld-ist-einkommen-bei-alg-ii27663.html

Ich habe jetzt aber nirgends diese Anweisung gefunden.

Ich finde nur das hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf

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