Bezahlt Job Center für die Autoversicherung wenn man Hart 4 ist?

16 Antworten

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Zahlen würden sie nichts, es ist aber möglich das solche Kosten bei Einkommen berücksichtigt werden müssen.

Beim ALG - 1 wäre das egal, da könntest du auch 5 Porsche in der Garage stehen haben, müsstest aber selber für die Kosten aufkommen.

Würdest du nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) beziehen, dann darf jede arbeitsfähige Person im Haushalt ein KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € besitzen, muss aber auch da selber für die Kosten aufkommen.

Wenn man aber z.B. ALG - 1 und aufstockend ALG - 2 bekommt, dann wäre das ALG - 1 sogenanntes sonstiges Einkommen und wenn das dein einziges Einkommen wäre, dann kannst du ab 18 Jahren min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen bzw.dann auch z.B.den Betrag für die KFZ - Haftpflicht.

Beim ALG - 2 müsstest du dann ein monatliches Bruttoeinkommen von min.400 € haben, dann wäre eine evtl.Absetzung zumindest teilweise möglich.

Mal angenommen du würdest eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben und nur aufstockend ALG - 2 bekommen.

Dein Bruttoeinkommen würde angenommen bei 800 € liegen, Netto würdest du 650 € bekommen, würdest Single sein, deine angemessene Warmmiete läge bei 436 € und du müsstest mit dem Auto für eine einfache Strecke 30 Km fahren und monatlich gerechnet 30 € für die KFZ - Haftpflicht zahlen.

Dann läge dein Bedarf mit den derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 436 € Warmmiete bei min.860 € pro Monat.

Auf dein Bruttoeinkommen stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 800 € Brutto wären es also 240 € Freibetrag und dieser würde dir von den angenommenen 650 € Netto theoretisch abgezogen, es würde dann ein vorläufiges anrechenbares Einkommen von 410 € bleiben.

In deinen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst du zunächst in Abzug bringen, es blieben dann also max.70 € übrig und diese muss man zunächst für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.

Würden diese nicht ausreichen, müsste man dies nachweisen, dann können Aufwendungen über 70 € zusätzlich von den angenommenen 410 € anrechenbaren Einkommen abgesetzt werden.

Für die einfache Strecke kann man pro Km - 0,20 € in Abzug bringen, bei 30 Km - pro Tag, an angenommen 5 Tagen pro Woche und 20 Arbeitstagen im Monat käme man auf 6 € am Tag x 20 Tage pro Monat auf 120 €, dazu kämen die monatlichen 30 € für die Haftpflicht, gesamt käme man dann auf min.150 €.

150 € abzüglich der zunächst einzusetzenden 70 € = 80 € und diese könnten dann zusätzlich in Abzug gebracht werden, dadurch würde sich das anrechenbare Einkommen von zunächst angenommen 410 € auf angenommen 330 € verringern und dementsprechend höher würde deine monatliche Aufstockung ausfallen.

Danke dir für deinen Stern !

Ja man darf ein Auto besitzen, die Versicherung und Steuer zahlen Sie indirekt, du bekommst ja H4 und davon werden diese Beträge gezahlt, du bekommst aber nichts extra falls du das meinst.

Du darfst ein Auto mit einem Zeitwert von bis zu 8.000,-- € halten. Wenn Du ein anrechenbares Einkommen hast, wird die Versicherungsprämie und die Kfz.-Steuer auf den anrechenbaren Anteil des Einkommens angerechnet, also die Anrechnung verringert. So erhöhen sich die Leistungen. Nutzt Du das Auto, um zu Deiner Arbeitsstelle zu kommen, werden Dir sogar die Spritkosten gutgeschrieben, wenn öffentliche Verkehrsmittel, etwa eine Monatskarte, nicht günstiger sind. Der Grund ist, dass ein mobiler Empfänger wesentlich besser zu vermitteln ist, als ein Nicht-Fahrerlaubnisinhaber ohne Kfz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ein einfaches Auto ja, einen Luxuswagen nicht. Und für Steuer und Versicherung musst du selbst vom Regelsatz aufkommen, genau wie für Reparaturen und Co., weshalb es ziemlich unmöglich ist, mit ALG2 ein eigenes Auto zu haben.

Ich glaube, Deine Zuverdienstgrenze erhöht sich ein wenig. Irgendwas war da.

Aber lass es bleiben. Jeder kleine Schaden an deiner Karre ist dein Ruin.

Und wenn du mal im Parkverbot parkst und deine Karre abgeschleppt wird, ist die Auslösesumme so hoch, dass du den Wagen nicht wieder bekommst und jeden Tag kommen dann noch Stellgebühr hinzu...10 oder 20 Euro. Und dann fordert die Stadt irgendwann 2000 Euro von Dir und dein Konto wird gepfändet.

Lasset bleiben...Ich weiß...Auto ist schön. Aber Hartz 4 ist nur wie eine Lebenserhaltungsmaschine, wenn man in Koma liegt. Da ist für Auto nichts drin.