Familienmitglied verstorben - wer übernimmt das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist einzustellen, weil (wie es so schön nüchtern heißt) ein Verfahrenshindernis vorliegt.

Mein Beileid.

Zunächst mal mein Beileid. Schreib denen den Sachverhalt, dann wird das Verfahren eingestellt - keiner muss für die Verfehlung anderer einstehen.