Ohrfeige zurückgegeben - Jetzt droht mir Anzeige

7 Antworten

  • eine Geldstrafe bekommst du als Erwachsener

  • du bekommst Sozialstunden und/oder das Verfahren wird eingestellt.

Hallo,

grundsätzlich fiel mir ein Gedanke ein: Wer austeilt, muss auch einstecken können. Daher mach dir über diesen Punkt keine Gedanken. Grundsätzlich gilt, dass sie dich ebenso geschlagen hat wie du sie. Daher wird es m.E. wegen Nichtigkeit fallen gelassen, da es andernfalls zu einer Gegenanzeige kommen würde etc. pp.

Des Weiteren erstattet das Rote Kreuz keine Anzeigen. Das ist quatsch. Lediglich der geschädigte oder die Eltern können eine Anzeige erstatten. Ausnahme ist es, wenn es ein Verbrechen mit öffentlichen Interesse ist (so heißt es glaube). Da erstellt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Sprecht euch einfach nochmal aus: Entschuldigt euch gegenseitig. Damit sollte die Sache erledigt sein.^^

dreimalimleben 
Fragesteller
 17.10.2013, 21:09

Ich habe mich bei ihr, ihren Eltern entschuldigt und auch sie meinten, sie wollen mich nicht anzeigen. Ihre Eltern waren cool drauf und sagten auch, dass was sie getan hat war nämlich auch nicht ok.

Die Polizisten meinten jedoch, dass wir in Österreich leben (bin Österreicher) und dies unter Körperverletzung falle.

Peta67  17.10.2013, 22:04
@dreimalimleben

kannst ja auch anzeigen, wäre nämlich auch bei dir dann Körperverletzung oder dürfen Mädchen in Österreich schlagen?

ObstMitSuesses  20.10.2013, 19:43
@dreimalimleben

Das ist richtig. Es stellt den Tatbestand der Körperverletzung dar. Körperverletzung steht jedoch nicht im "öffentlichen Interesse", so dass die Polizei lediglich anraten kann, eine Anzeige zu erstatten. Mehr allerdings auch nicht.

Da sich allerdings alles geklärt hat. :-)

wird vermutlich fallen gelassen, da gegen den willen des opfers.

Ganz schön kompliziert. Aber ihr wart ja nicht nur zu zweit, oder? Wichtig wäre es, dass du dir notierst, wer noch in der Runde dabei war, und diejenigen bittest, den Vorfall aus ihrer Sicht aufzuschreiben. Wenn dann die Zeugenaussagen übereinstimmend deine Schilderung bestätigen, und wenn auch das Opfer für dich aussagt, bist du möglicherweise auf der sicheren Seite. Wahrscheinlich sind die vom roten Kreuz verpflichtet, in einem solchen Fall eine Anzeige zu erstatten.

Aber, mal so unter uns: Wenn das Mädchen tatsächlich vor Schwindel umgefallen ist nach deiner Ohrfeige, dann hast du unverhältnismäßig fest zugeschlagen, oder? Darum solltest du dir mal Gedanken machen. Kann es sein, dass du Hilfe brauchst? Das meine ich ernst. Wer weiß, was du beim nächsten mal machst. Au weia!

dreimalimleben 
Fragesteller
 17.10.2013, 21:06

ja, das Problem ist, ich werde am Sonntag, den 20.10. aussagen müssen, aber sie war heute schon dran. Und natürlich hat sie gegen mich ausgesagt, weil die Wut auf mich noch größer war. Und sie sagte da auch aus, dass ich mit meiner Faust in sie einschlug. Danach jedoch hab ich mit ihr geredet und sie sah auch ein, dass sie eigentlich schuld war/ist.

Es war wirklich nur eine leichte Schelle. Vielleicht für sie zuviel, aber ich hätte noch mind. 4x sofest schlagen können. Ne, Hilfe brauche ich nicht, dass ist ja auch das erste Mal, dass ich ein Mädchen geschlagen hab.

Da hast du wohl etwas zu hart zurückgeschlagen. Überlege mal ernsthaft,ob es sein muss,einem Mädchen ins Gesicht zu schlagen. Klar - wenn die Freunde dabei sind,muss man ja zeigen,was man draufhat sozusagen.... Ironie Ende. Was nun auf dich zukommt ,wirst du ja sehen. Hast du dich mal gefragt,ob es dem Mädchen besser geht oder interessiert dich das nicht?

dreimalimleben 
Fragesteller
 17.10.2013, 20:54

Dem Mädchen ist nichts passiert, Gott sei Dank. Sie hat keine Wunden, keine Anzeichen von irgendetwas. Hab eben mit ihr auch telefoniert, und sie meinte, dass es ihr gut geht.