An alle: Probleme mit Hausmeister, was tun?

5 Antworten

Zum zweiten Teil Deiner Frage bzgl. der Bekleidung Deiner Schwester können wir hier nichts sagen, denn es ist ja nur eine Vermutung von Dir.

Zum Thema Hausmeister und barfuß:

  1. Allgemein: Grundsätzlich ist barfuß laufen nicht nur NICHT verboten sondern auch erlaubt. Dies gilt insbesondere in nicht-öffentlichen Räumen. Rein medizinisch ist es sogar gesünder.
  2. Solange die Hausordnung nichts anderes vorsieht (es also dort nicht verboten ist), hat der Hausmeister exakt NULL Grundlage, dies zu fordern.
  3. Wenn der Hau8smeister dann auch noch eine entsprechende Beschilderung aufhängt (ohne Beschluss der Eigentümer), dann handelt er vorsätzlich entgegen seines Zuständigkeitsbereiches. Das wäre ein Grund für eine Einbestellung bei der HV oder sogar eine Abmahnung.
  4. Anders würde es sich verhalten, wenn die Gemeinschaftsräume (und dazu gehört der "Wäschekeller") aus ersichtlichem Grund hygienisch beeinträchtigt wären. Da aber die restlichen Mieter diesen Raum vermutlich alle mit Straßenschuhen betreten, ist dies nicht gegeben (oder mit Hausschuhen, mit denen sie durchs Treppenhaus gehen).
  5. Da das Schild nun aber hängt, solltest Du einen offiziellen Brief an Deinen Vermieter (NICHT die HV) schreiben und das unverzügliche Abhängen verlangen (Frist mit Datum in 2 Wochen). Ich persönlich würde darin auch gleich das Fehlverhalten des Hausmeisters mit erwähnen. Das Ganze aber nett formuliert, da er sicher davon nichts weiß.

Nun doch noch ein Satz zu den Fotos: Auch hierzu einen Passus in den Brief (Kopie an die HV), dass der Hausmeister die Fotos nebst Originalen SOFORT zu löschen hat und dies auch nachweisen muss. Die Fotos widersprechen dem Datenschutzgesetz und dem Persönlichkeitsrecht Deiner Schwester. Hier würde ich eine Frist von 5 Tagen ansetzen (immer ein Datum angeben).

Woher ich das weiß:Hobby
OlafausNRW  12.07.2020, 19:32

Genau das richtige Vorgehen in dem Fall *Daumen hoch*

EliasGonzalez03 
Fragesteller
 12.07.2020, 19:32

Vielen Dank für die kompetente Antwort! Insgesamt reagiert der Hausmeister sehr autoritär gegenüber Minderjährigen, meine Mutter hat er darauf bspw. noch nie angesprochen. Dass die Situation mit meiner Schwester natürlich schwer zu beurteilen ist, kann ich nachvollziehen, da würde ich auch zunächst sein weiteres Verhalten beobachten. Danke nochmal!

oklein  12.07.2020, 19:36
@EliasGonzalez03

Ein Hausmeister darf schon ein wenig autoritär sein, gerade auch gegenüber Kindern und Jugendlichen (nicht negativ gemeint). Er ist schließlich mit dafür verantwortlich, dass das Gebäude auch "in Schuss" bleibt.

Das von Dir Geschilderte geht aber über seinen beruflichen Horizont hinaus.

Ich will nicht Euren Hausmeister schlecht machen, aber er ist der Erfüllungsgehilfe der HV, die wiederum Erfüllungsgehilfe des Eigentümers ist. Letztendlich entscheidet noch immer der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft.

Ach noch eins: wenn das Argument kommt "Rutschgefahr", dann frage gleich nach der Zulässigkeit der Rutschklasse der Bodenfliesen. Da muss dann eine Antwort wie "R9", "R10" oder "R12" kommen.

BarfussTobi  12.07.2020, 21:33

Sehe ich genauso

Hausrecht hat der Hauseigentümer. Der Hausmeister ist nur Angestellter und überschreitet seine kompetenzen, wenn er solche regeln aufstellt. Diese regeln sind unwirksam. Auf jeden fall dem hauseigentümer melden und dringend anmahnen, dies abzustellen. Vielleicht mit foto des zettels als beweismittel.

Besser, wenn mehrere mieter dies tun, also empfehle ich, einen gemeinsamen brief bzw. mehrere abzufassen.

Wenn er personen ohne deren zustimmung fotografiert, verletzt er zudem das persönlichkeitsrecht. Das sollte ihm mitgeteilt werden mit der warnung, es zukünftig zu unterlassen. Im wiederholungsfall könnte bei uneinsichtigkeit mit anzeige gedroht werden. Seid ihr rechtsschutzversichert?

EliasGonzalez03 
Fragesteller
 14.07.2020, 17:36

Ja, ich denke wir sind rechtsschutzversichert. Leider weiß ich nicht genau, wie es sich diesbezüglich mit den anderen Mietern verhält, denn scheinbar scheint der Hausmeister insbesondere Autorität gegenüber Minderjährigen ausüben zu wollen. Meine Mutter läuft genauso wie wir im Haus barfuß, sie hat er jedoch noch nie darauf angesprochen.

uncia  15.07.2020, 09:49
@EliasGonzalez03

Dann ist es wichtig, wenn sich die Bewohner solidarisieren, insbesondere auch mit den Kindern/Jugendlichen, und gegen den Möchtegerntyrannen zusammenhalten.

Wenn es Dein Hausmeister ist, hat doch eine Hausverwaltung damit nichts am Hut.

Für mich kann da etwas nicht stimmen. Mit meinen Mitarbeitern rede ich, und sonst keiner!

Und wenn der nicht so arbeitet, wie ich es benötige, kommt ganz einfach die Trennung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EliasGonzalez03 
Fragesteller
 12.07.2020, 19:41

Ich meine damit natürlich nicht "mein " Hausmeister, sondern mit "unser Hausmeister" meine ich einfach den Hausmeister unseres Mehrfamilienhauses, der durch die Hausverwaltung beschäftigt wird. Da habe ich eventuell nicht deutlich genug beschrieben.

Ruhig das Gespräch mit ihm suchen und ihn auffordern die Bilder zu löschen.

Wenn er sich komplett quer stellt würde ich eben zur Polizei gehen.

Zu den Fotos: verlange schriftlich die Löschung und sende eine Kopie an die Verwaltung. Stelle in dem Brief klar das ihr nicht fotografiert werden möchtet und mach ihn darauf aufmerksam das eine Verbreitung der Fotos gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Er darf es also nicht im Internet zeigen oder sonst wo verbreiten. Mehr kannst du hier nicht tun.

Ich bin seit langem im Mehrfamilienhaus fast nur noch Barfuss unterwegs. Folge ist das immer wieder mal der eine oder andere nackte Fuß jetzt zu sehen ist von den Nachbarn. Ich denke es ist ein Grund euch irgendwie zu provozieren oder eben Fotos zu machen. Keine Ahnung weshalb er das tut?

Der Hausmeister überschreitet hier klar seine Kompetenz und die Frage ist einfach warum? Leider habe ich schon einige Hausmeister erlebt die sich ähnlich verhalten haben und ihr Eifer mit ihnen durchging. Da musst du dich an die nächst höhere Stelle wenden. Das geht eben nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung