Körperverletzung zu gering für anzeige?
Hallo,
ich habe mich mit meinem Freund gestritten und er hat mir eine schelle gegeben. Haben einen Zeugen der dabei war und er gibt es auch noch zu (haben sms und Facebookkommentar).
Es ging kein streit voraus, nur eine Diskussion ohne Beleidigungen.
er meint jetzt dass ich ihn nicht anzeigen brauche weil ich keine bleibenden Schäden habe und die anzeige eingestellt wird wegen mangelndem öffentlichen Interesse.
stimmt das?
Wenn nicht: welche strafe erwartet einen bei so einer kleinen Körperverletzung? Wie lange dauert es normalerweise circa bis zum urteil?
danke für eure Hilfe.
5 Antworten
Rufe den weißen Ring an oder geh zu einem Fachanwalt für Strafrecht, der sich darauf spezialisiert hat, Opfer zu vertreten. Zieh es durch. Zeig ihn an, damit das Schwein für den Rest seines Lebens lernt, daß er keine Frau zu schlagen hat und hole Schmerzensgeld für Dich raus. Wenn die Zeugen nicht umfallen und für Dich aussagen, hast Du gute Chancen und besorge Dir Pfefferspray, das Du in Zukunft gegen Gewalttäter einsetzen wirst und lies alles über Notwehr und halte Dich fern von solchen Typen, nicht mal mehr mit reden. Nie mehr.
Das wird zu einem Privatklagedelikt, da tatsächlich kein öffentliches Interesse gegeben sein wird. Da geht es auch nicht um Bestrafung, sondern dass die Parteien sich wieder vertragen.
das ist ein Antragsdelikt und Du kannst es anzeigen und hast, wenn die Zeugen wirklich für Dich aussagen, auch gute Chancen, daß er verurteilt wird zu Strafe und 2. zu Schmerzensgeld Dir gegenüber. Ja, zeige ihn an und trenne Dich von ihm und gehe nie mehr mit jemandem eine Beziehung ein, der auch nur annähnernd zu Gewalt neigt. Ja, zeige ihn an. Wehr Dich.
Einfache Körperverletzung ist in der Tat ein Antragsdelikt. Ohne Strafantrag wird keine Ermittlung durchgeführt.
Ob im Falle eines Antrags die Staatsanwaltschaft hier etwas verfolgt entscheidet diese dann.
Anzeigen kannst du ihn immer, vor Gericht wird es bei der Beweislage aber wohl nicht kommen. Er bekommt dennoch eine Vorladung bzw. Post von der Polizei. Wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt, sieht die ganze Sache anders aus.