Körperverletzung zu gering für anzeige?

19 Antworten

das ist ein Antragsdelikt und Du kannst es anzeigen und hast, wenn die Zeugen wirklich für Dich aussagen, auch gute Chancen, daß er verurteilt wird zu Strafe und 2. zu Schmerzensgeld Dir gegenüber. Ja, zeige ihn an und trenne Dich von ihm und gehe nie mehr mit jemandem eine Beziehung ein, der auch nur annähnernd zu Gewalt neigt. Ja, zeige ihn an. Wehr Dich.

Einfache Körperverletzung ist in der Tat ein Antragsdelikt. Ohne Strafantrag wird keine Ermittlung durchgeführt.

Ob im Falle eines Antrags die Staatsanwaltschaft hier etwas verfolgt entscheidet diese dann.

Es ist in der Tat so, daß bei Ersttätern ein Verfahren wegen Körperverletzung in der Regel eingestellt wird. Danach ist er allerdings kein Ersttäter mehr^^ Wenn ihn nie jemand anzeigt, dann wird er immer Ersttäter bleiben...

In der Tat wird die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht bejahen und das Verfahren wohl unter Hinweis auf den Privatklageweg einstellen. Du könntest die Rolle der Staatsanwaltschaft übernehmen und selbst Anklage gegen ihn erheben. Das ist aber nur in den seltensten Fällen empfehlenswert.

Eine Verhandlung wirds kaum geben. Sollte es tatsächlich zu einer Bestrafung kommen, dann wäre allerhöchstens eine Geldstrafe in Höhe von 1 Netto-Monatseinkommen zu erwarten.

Wende Dich an die Zeitschrift Emma und an Vereine wie Frauen helfen Frauern oder Frauen lernen leben. Wehr Dich. Lasse Dir Nichts mehr gefallen und es ist nicht zu geringn für eine Anzeige.

Anzeigen, da mit der Typ sieht er kommt mit Gewalt nicht durch... die wird aufgenommen und es muß bei Gewalt immer verfolgt werden... bedenke die Schläger, die mit dem ersten Schlag durchkommen haben eine Hemmschwelle hinter sich gelassen und werden dann immer schneller zur Gewalt greifen...

welche Strafe er bekommt kann ich nicht sagen, auf jedenfalls ist Schlagen... immer eine offizielle Straftat und einige Unanehmlichkeiten hat er zu erwarten....die darf nicht eingestellt werden!.. **Körperverletzung ist verboten, außer angemessene Notwehr ** es gibt ein Berliner- Urteil ein Vater hat seinem Kind einen Backs gegeben, der mußte 800€ zahlen.....evtl. muß Dein Ex auch zu einem Antigewalttraining, oder ein paar gemeinnützige Std. ableisten...

bedenke auch wenn Du ihn deckelst... wie fühlst Du Dich, wenn er jemand anders irgendwann grün & blau schlägt... alles Gute Dir, m.lieben Gruß ;)himako