Absolutes Parkverbot - Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt?

6 Antworten

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Zeichen 286 StVO bedeutet absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn. Der Seitenstreifen ist keine Fahrbahn.

DerOlaf  12.12.2009, 12:30

ähm, sorry Zeichen 283 meine ich

DieChantal 
Fragesteller
 12.12.2009, 12:32
@DerOlaf

Danke auch hier für die fixe Antwort! Genau so hatte ich es mir auch gedacht. Stellt sich mir nur noch die Frage: Wie darf dieser Seitenstreifen beschaffen sein - sicherlich sollte es weder Rad- noch Fußweg sein, aber gibt es sonst noch Beachtungen?

DerOlaf  12.12.2009, 12:54
@DieChantal

Zu Deiner Frage nach der Beschaffenheit des Seitenstreifens. Im Normalfall wird der Seitenstreifen befestigt sein, es gibt aber auch unbefestigte Seitenstreifen. Ist eine Nutzung durch Radfahrer zugelassen, so ist das auch entsprechend zu markieren.

user353737  13.12.2009, 09:20
@DerOlaf

§ 2 Abs. 4 sagt: "Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden."

DerOlaf  15.12.2009, 00:44
@user353737

Und § 12 (4) StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist"

Zeichen 283 ("zweimal durchgestrichen") bedeutet "Haltverbot auf der Fahrbahn"

(das Wörtchen "absolut" wird vom Voksmund gern hinzugedichtet. Auch wird aus dem Haltverbot gern ein "Parkverbot" gemacht. Ein Zeichen mit der Bedeutung "Parkverbot" gibt es jedoch nicht).

Und genau diese Bedeutung hat das Zeichen 283 auch: Es verbietet jegliches Halten (nicht nur das Parken!) auf der Fahrbahn. Soll das halten auch auf dem Seitenstreifen verboten sein, muss das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" angebracht sein. Ist das nicht der Fall, dann darf auf dem Seitenstreifen gehalten und auch geparkt werden, sofern dieser dazu geeignet ist.

Zeichen 286 ("einmal durchgestrichen") hingegen bedeutet: "Eingeschränktes Haltverbot"). Das Halten ist also nicht völlig untersagt, sondern es darf bis zu 3 Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden. Wird ein- oder ausgestiegen, be- oder entladen, darf auch länger als 3 Minuten gehalten werden, sofern die jeweilige Tätigkeit ohne Verzögerung durchgeführt wird.

Ebenso wie bei Zeichen 283 bezieht sich Zeichen 286 nur auf die Fahrbahn, nicht aber auf einen Seitenstreifen. Soll es auch auf einem Seitenstreifen gelten, dann ist auch hier das Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" erforderlich. Ist dieses Zusatzzeichen vorhanden, dann hat das Zeichen 286 für den Seitenstreifen die gleiche Bedeutung wie für die Fahrbahn (Halten bis zu 3 Minuten erlaubt, bei Ladetätigkeiten auch länger sofern sie ohne Verzögerung durchgeführt werden).

JotEs  09.03.2013, 10:28

EDIT:

Zeichen 283 ("zweimal durchgestrichen") bedeutet "Haltverbot auf der Fahrbahn"
(das Wörtchen "absolut" wird vom Voksmund gern hinzugedichtet. ...)

Nach der Änderung der StVO vom 01.12.2010 trägt das Zeichen 283 heute tatsächlich offiziell die Bezeichnung "Absolutes Haltverbot". Hier hat der Gesetzgeber also diese bisher nur volkstümliche Bezeichnung adaptiert.

TramuntanaUxia  15.05.2013, 22:05
@JotEs

sehr guter Ergänzungskommentar

1mal durchgestrichen Parkverbot aber anhalten um be und endladen ( 3 Minuten erlaubt) Ist wiederum unter dem schild eine uhrzeit oder tag angegeben dann darfst du zu dieser bestimmten uhrzeit Uhrzeitabschnitt z.b 11-18 uhr nicht parken sondern nur halten

2 mal durchgestrichen istsogar HALTEVERBOT!!!

DieChantal 
Fragesteller
 12.12.2009, 12:23

Genau das Schild, welches 2 Mal durchgestrichen ist! Bezieht es sich nur auf die Fahrbahn oder auch auf den Seitenstreifen?

DerOlaf  12.12.2009, 12:34
@DieChantal

im Normalfall bezieht sich Zeichen 283 StVO nur auf die Fahrbahn, d. h. hier müsste ein Zusatzschild explizit auch das Halten auf dem Seitenstreifen verbieten

Absolutes Parkverbot überall.