Bin in Probezeit, hab parkendes Auto angefahren+Zettel hinterlassen, trotzdem fahrerflucht?

15 Antworten

also wenn du rechtsschutzversichert bist un eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen solltest dann geh vor gericht un leg einen widerspruch ein. denn es kann niemand voraussetzen dass du dort 10 stunden lang in der kälte wartest bis der besitzer des autos kommt, schon gar nich bei dem wetter. du hast insofern alles richtig gemacht. bilder als beweismittel gemacht, zeugen gesucht und zettel hinterlassen. das ist in meinen augen keine fahrerflucht, un ich schätze der richter wird das genau so sehen. ich meine was hättest du denn sonst tun sollen? du darfst nich immer auf alles das hören was dir die polizei sagt, die wollen auch immer wichtig tun und alles wissen. hab das mit dem gericht wegen nem verkehrsdelikt auch schonmal durch, da meinte der polizist auch dass ich den führerschein abgeben muss. aber tschüßchen, ich hab nichmal nen punkt bekommen... manchmal wollen die eben einfach mal einen auf wichtig machen un irgendwas erzählen...

Da freue ich micht für dich. Nur... ich habe kein rechtschutz... soll ich jetzt extra eins machen lassen.. oh mann ist das alles kompliziert ich denke mal , dass ich kein Auto mehr fahren werde :)

@esmerim27

hey, chill mal! : ) warte doch erstmal ab obs überhaupt eine anzeige wird. dann kannste immernoch weiter sehen. ich glaube aber nich dass du ne anzeige bekommst weil das schwachsinnig is, das war keine fahrerflucht.

Ein Mädel hatte grad 3 Wochen ihren Führerschein und ist mir beim ausparken in die Fahrertür. Ne Nachbarin sah es und sagte die solle einen Zettel ans Auto machen. Das tat das Mädel auch. Aber als meine Nachbarin mit dem Hund kurz stehen blieb und zurück schaute sah sie,das das Mädel nochmal zu meinem Auto ging. Beim zurücklaufen fuhr diese dann davon und der Zettel wurde entfernt. Da ich ja ne Delle in der Tür hatte riefen wir dann nur mit dem Kennzeichen die Polizei. Hatte ja zum Glück die Zeugin. Das Ende vom Lied. Das Mädel bekam erst ein verfahren wegen Fahrerflucht. Da es aber ein geringer Wert war nur ca400-500 Euro wurde das verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht eingestellt. Vielleicht bekommst du auch so ein mildes Urteil. Wobei du ja noch anders getan hast, wie 1. gewartet 2. einen Zettel hinterlassen 3. sogar Fotos gemacht hattetst.Das Mädel bekam weder einen Punkt noch Fahrverbot.

Erstmal- ich verstehe nicht ganz, warum dein Vater dir nicht ein wenig zur Seite stand! Zeit hin oder her, er hätte wissen müssen, das du als FS-Neuling nicht so gut Bescheid weist!Du hättest die Poliezei rufen müssen, oder dich zumindest telefonisch dort melden , die hätten dir dann schon gesagt, ob du bei ihnen vorbeikommen sollst, um deine Personalien auszunehmen oder ob sie bei dir vorbeikommen. Was wäre gewesen, wenn es angefangen hätte zu schneien, dann wäre dein Zettel unlesbar geworden. Daher reicht das nicht aus. Ich drücke dir die Daumen, dass es nicht so schlimm wird.

Du hättest die Polizei rufen müssen. Einfach nur einen Zettel dran machen, darf man rechtlich nicht. Heute hat doch jeder ein Handy für solche Notfälle.

Recht hast du, ich hätte anrufen müssen. Leider war ich in dem Moment weg mit dem Kopf.

@esmerim27

wäre mir auch so gegangen. Aber du hast ja wenigstens an die Zettel gedacht, weil dein Vater dir dazu geraten hat.

Hi esmerim27,

... ohne einzelne Vorschriften hier anzuführen, jeder Unfallbeteiligte hat gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 7 StVO auch die Pflicht, "(Zitat) unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten. (Zitatende)"

Dieses ist von Deiner Seite aus nicht erfolgt. Du hast weder den Berechtigten (Unfallgegner, Halter des angefahrenen Autos), noch die Polizei informiert. Ein Zeuge ist in der Regel kein Berechtigter, außer er gibt sich Dir gegenüber als solcher zu erkennen. Z. Bsp. ein Nachbar, der Dir zusichert, Deine Daten an den Berechtigten weiterzugeben. Ein Zettel an der Windschutzscheibe alleine kann, nach Deinem Wegfahren, von (unberechtigten) Dritten entfernt, beseitigt, oder sonst wie verschwinden. Auch die Witterung (nass, Schnee, etc.) kann für eine Unleserlichkeit sorgen. Und wenn es keinen lesbaren Zettel, also keinen "Ansprechpartner" gibt, haben die Geschädigten in (je)der Unfallsache ein Problem: Wie können sie einen möglichen Schaden und vor allem bei wem (oder welcher Versicherung) geltend machen?

Was die Polizei jetzt macht, ist einfach erklärt. Sie geht ihrem gesetzlichen Auftrag zur Strafverfolgung nach. Sie wird "belastendes" als auch "entlastendes" in der Unfallsache ermitteln, und nach Abschluss den gesamten Vorgang der Staatsanwaltschaft (StA) zur weiteren Entscheidung zusenden. Wenn der StA ein zu sanktionierendes Verhalten bei Dir erkennt, dann gibt es einen Strafbefehl oder die öffentliche Klage vor einem Gericht. Gleichzeitig wird - sofern die Polizei dies nicht schon gemacht hat - die Führerscheinstelle über den Vorgang informiert, die dann ihrerseits behördliche Maßnahmen ergreifen wird. Ein Urteil braucht da von der Führerscheinstelle nicht immer abgewartet zu werden.

In Deiner Sache gehe ich mal - meiner Erfahrung nach - davon aus, zumal der von Dir verursachte Schaden nicht in der Höhe liegt, die einen Führerscheinentzug erforderlich macht, dass der StA das Verfahren einstellen, und der Bußgeldstelle zur weiteren Entscheidung weitergeben wird.

Empfehlen würde ich Dir auf auf jeden Fall, dass Du die KFZ-Haftpflichtversicherung Deines Fahrzeuges umgehend über diesen Unfall informierst, und denen die gegnerischen Daten mitteilst. Anschließend solltest Du mit Deinem Vater abklären, ihr in der Sache einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung aller Interessen (auch in dem behördlichen Verfahren der Führerscheinstelle) einschaltet.

IdS

MrDirekt