Fahrerflucht, Selbstanzeige nach 4 Tagen, 4000 Euro Schaden, in der Probezeit, Folgen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er wird wegen Faherflucht bestraft. Das Gericht kann die Selbstanzeige jedoch strafmindernd werten. Ledtztlich entscheidet aber der Richter darüber. Der Führerschein ist in jedem Falle erstmal futsch!

Das klingt nicht gut.

Wie lange wird der Führerschein ca. eingezogen und muss er neu gemacht werden?

Vielen Dank, für deine Antwort!

@Raffi789

Das entscheidet einzig und alleine der Richter!

@schelm1

Kann es sein, dass evtl. doch nur eine Anhörung kommen kann und keine Gerichtliche Verhandlung? Können Sie mir sagen, von was dies abhängig ist?

@Raffi789

Nein, das kann nicht sein. Es handelt sich naemlich um eine Straftat. Fuehrerschein ganz futsch und/oder neu machen, das ist Unsinn. Aber neben einer Geldstrafe wird die Fahrerlaubnis in jedem Fall fuer einige Monate entzogen; das duerfte sich so um die 9 Monate belaufen, die Entscheidung trifft der Richter. Er darf in dieser Zeit aber eine Mofapruefbescheinigung machen und mit dem Mofa fahren.

@Franticek

Klasse, vielen Dank für deine Antwort!

Ich hätte noch 2 Fragen, wie lange muss er warten, dass endlich Antwort kommt? Und wie stehen die Chancen, dass es weniger als 9 Monate wären, von was ist dies abhängig?

Vielen Dank, für deine Antwort, schon einmal!

Eine Selbstanzeige wirkt sich nur strafmildernd aus, wenn sie innerhalb von 24 Stunden getätigt wird!

@hanco

Dann ist das echt doof gelaufen.

Aber wird es denn zwingend zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen oder kann auch nur eine Anhörung kommen?

@Raffi789

Es muss nicht zu einer Verhandlung kommen.

Er bekommt einen Strafbefehl, nur wenn er dagegen Einspruch einlegen sollte kommt es zu einer Verhandlung.

Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate entzogen, weniger geht in diesem Fall nicht.

Autsch das wird teuer...

Neben richtig viel Geld, wird dein Freund seinen Führerschein erstmal komplett verlieren. Diesen kann er später wieder neu machen und die Probezeit wird verlängert.

Hier mal ein paar Fakten von dieser Internetseite http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/unfallflucht.php

Wie wird man wegen Unfallflucht bestraft?

Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird bestraft, wer zur Verursachung eines Unfalls beigetragen haben kann und wer trotzdem die Unfallstelle vor Ablauf der Wartefrist verlässt. Bestraft wird auch derjenige, der die Unfallstelle nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigterweise verlässt, wenn er den Unfall nicht unverzüglich der Polizei oder dem Geschädigten meldet. Üblicherweise wird eine erhebliche Geldstrafe verhängt. Hinzu kommen 7 Punkte in der Verkehrszentralkartei und Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Welches sind die weiteren Folgen einer Unfallflucht?

Meist unbekannt sind die sonstigen verheerenden Folgen, die eine Unfallflucht auslösen kann. Da die Unfallflucht zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung darstellt, besteht bei ihr Leistungsfreiheit bis zu 2.500 EUR, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar bis zu 5.000 EUR. (Lesen Sie dazu auch Der Bundesgerichtshof stellt klar: Doppelter Regress bei Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht) Bis zu dieser Höhe muss der Unfallflüchtige für den Schaden des Unfallgegners aufkommen. In der Kaskoversicherung besteht unbeschränkte Leistungsfreiheit. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten der Verteidigung bei dem Vorwurf einer Unfallflucht nur vorläufig. Kommt es später zu einer Verurteilung, muss der Verurteilte sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen.

In Anbetracht der unabsehbaren strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht, kann nur dringend geraten werden, sie unter allen Umständen zu vermeiden und an der Unfallstelle anzuhalten und dort mindestens 30 Minuten zu warten.

Kann es noch zu einer gerichtlichen Anhörung kommen? Und wie lange dürfte der Führerschein weg sein bei Ihm? Kann es auch sein, dass der Führerschein neu gemacht werden muss?

Danke schon mal für die schnelle Antwort!

@Raffi789

Gerichtliche Anhoerung - nein. Entweder kommt ein Strafbefehl ohne Verhandlung oder es wird eine richtige Gerichtsverhandlung (nicht einfach eine Anhoerung) mit einem Urteil am Ende.
Der Fuehrerschein ist erst mal fuer mindestens 6 Monate weg. Meist werden es um die 9 Monate. Neu machen musst du den Fuehrerschein nicht.

Ich finde die Fragerei für "Freunde" immer sehr amüsant.

Ganz ehrlich: Jeder hier weiss das euch das Missgeschick passiert ist!

Zur Frage:

Du wirst für den Schaden aufkommen müssen, ob deine Versicherung noch was zahlt ist fraglich, dazu gibts noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht... wahrscheinlich wirds da auch ein Bußgeld geben.

Zusätzlich wirst du sicher deinen Führerschein erstmal verlieren und einen MPU machen müssen.

Oha, der arme!

Kann es noch zu einer gerichtlichen Anhörung kommen? Und wie lange dürfte der Führerschein weg sein bei Ihm? Kann es auch sein, dass der Führerschein neu gemacht werden muss?

Danke schon mal für die schnellen Antworten!

@Raffi789

Ein wird ein Verfahren geben! Über die Dauer des Führerscheinentzuges oder einen endgültige Einziehung der Fahrerlaubnis entscheidet der Richter.

Wo steht das denn mit der MPU? Nach den Gesetzen zumindest gibt es hier keine.

@Franticek

Allein schon aufgrund des Unfalls in der Probezeit. Selbst wenn man nur beim Zuschnellfahren geblitzt wird ist ja schon eine MPU fällig.

@YesWeCant

Allein schon aufgrund des Unfalls in der Probezeit. Selbst wenn man nur beim Zuschnellfahren geblitzt wird ist ja schon eine MPU fällig.

Das stimmt nicht!

Ein Fahranfänger wird auch nicht härter bestraft wie andere Verkehrsteilnehmer. Keine MPU.

@Crack

Gut evtl. ist nicht gleich eine MPU fällig, aber es hagelt Aufbauseminare.

Nachdem die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert wurde, wird der erste Führerschein auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert 2 Jahre. Das heisst der Führerscheinneuling muss sich zunächst bewähren und sich besonders verkehrsgerecht verhalten. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Nur bei 20 Prozent aller Fahranfänger wird die Probezeit aber statistisch gesehen verlängert. Auch in der Probezeit ist der Führerschein voll gültig. Nur nach bestimmten Verkehrsverstößen muss an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden. Übrigens: Die zweijährige Frist beginnt erst um Mitternacht nach der Aushändigung des Führerscheins. Wird in der Probezeit ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen welches ein Bußgeld von mindestens 40 Euro (= 1 Punkt in Flensburg) zur Folge hat, ist ein Aufbauseminar Pflicht. Beispielsweise fällt hierunter: Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h Mißachtung einer roten Ampel, Fehler beim Überholen, Vorfahrtverletzungen, einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug Alkohol am Steuer Es gibt zwei verschiedene Verstoßarten – “Katalog A” und “Katalog B“. EinVerstoß aus “Katalog A” genügt um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Ein Verstoß im Bereich ”Katalog B” bedeutet erst beim zweiten Verstoß ein Seminar. Wird bei einem Verstoß sofort der Führerschein entzogen? Nur wenn der Verstoß selbst schon ein Fahrverbot beinhaltet. Die Anordnung eines Aufbauseminars (kostet ca. 250 Euro) ist aber immer mit einem bestimmten Termin verbunden. Wird diese Frist versäumt muss der Führerschein abgegeben werden.

@YesWeCant

Es hagelt auch keine Aufbauseminare.

Als Maßnahme in der Probezeit kann ein Aufbauseminar nur einmalig angeordnet werden, daraufhin erfolgt die Verlängerung der Probezeit.

Werden weitere Verstöße begangen dann folgen eine freiwillige verkehrspsychologischen Beratung, und bei einem weiteren schweren Verstoß der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens drei Monaten.

Folgt nach der Neuerteilung wiederum ein A-Verstoß ist eine MPU fällig.

@Crack

Man man wie du hier alles explizit auseinander nimmst und kommentierst.

Gut hier war das Wort "hageln" wohl die falsche Wahl. Allerdings gibt es in diesem Fall hier sicher ein Aufbauseminar, da es sich um einen Verstoß aus Katalog A handeln sollte.

Aber schön das du mein Zitat nochmal kommentiert hast.

Eine Selbstanzeige bringt nur innerhalb von 24 Stunden eine Strafmilderung mit sich. Insofern muss er von der vollen Härte des Gesetzes ausgegangen werden.

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html