Unfallschaden mit Fahrerflucht - Versicherung des Verursachers- was mussich tun?

6 Antworten

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Auf jeden Fall musst Du den Schaden an die gegnerische Versicherung melden. Das ist Grundvoraussetzung für die Schadensabwicklung. Es gibt aber auch Firmen (meist Kfz-Werkstätten), die die gesamte Abwicklung für Dich übernehmen. Das wäre das Einfachste für Dich, käme aber nicht in Frage, wenn Du den Schaden nicht reparieren, sondern eine Wertminderung ausbezahlt haben willst. Unter Umständen muss ein Gutachter den Schaden feststellen. Da hast Du freie Wahl, nimm aber nicht den Gutachter, den Dir die Versicherung empfiehlt. Der arbeitet nämlich für die Versicherung und versucht möglichst den Schaden gering zu bewerten. Keinesfalls kann die Versicherung Dich zu ihrem Sachverständigen zwingen. Wenn Du im ADAC Mitglied bist, bekommst auch dort jegliche Unterstützung. Dass der Schadensverursacher das abstreiten kann, glaube ich nicht. Da ist die Polizei zu hartnäckig dran. Wenn er das nicht zugibt, muss er den Aufwand für die Spurensuche selbst bezahlen und die Strafe wird auch dann höher. Das kann sich im Normalfall nur einer leisten, der es wirklich nicht war oder der sich sehr sicher ist, dass die Beweislage unzureichend ist.   

Vielen Dank für die Antwort. Doch wer bezahlt den unabhängigen Gutachter bei einem solchen Fall ? Auch die gegnerische Versicherung ?

@Jeanginy

Das Gutachten muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Dabei ist aber Vorsicht geboten, denn die Versicheung kann sich auf den Standpunkt stellen, dass sie den Schaden auch ohne Gutachter anerkannt hätte und folglich dieser nicht notwendig gewesen wäre. Das trifft vor allem auf Bagatellschäden zu.

Ich würde Dir raten, bei der Versicherung anzufragen, ob Du Deinen Gutachter einschalten sollst. Wenn ja, da bestehe eben auf Deinen Gutachter. Du kannst einen etwa aus dem Telefonbuch heraussuchen und das mit ihm besprechen. Das dürfte fürs erste nichts kosten. Und der kümmert sich dann schon darum, dass er ins Geschäft kommt.

@wotan38

Vielen Dank, ich werde natürlich erst mal abwarten wie die Versicherung reagiert....und dann eventuell erst einen Gutachter einschalten. Ich befürchte jedoch eh, dass das sich das alles hinzieht wegen den ganzen Ermittlungen.

Und hoffe, es kommt nicht bis zu einer Gerichtsverhandlung!

@Jeanginy

Mit den Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung hast du nichts zu run. Ein Gutachter bestimmt auch, wie lANGE ES MIT DER rEPARATUR DAUERN DARF: dEIN aNSPRECHPARTNER IST DIE vERSICHERUNG: aLLES ANDERE KÖNNEN DIE MIT IHREM vERSICHERUNGSNEHMER SPÄTER KLÄREN:

Du hast ja schon viel; jetzt Deine Versicherung erstmal tel. informieren; zur Sicherheit ein protokoll der details hinterherschicken.

 Protokoll des Vorganges für Dich selbst aufschreiben

Die Namen der zeugen ermitteln

Fotos machen

Musst Du eine Anzeige erstatten (Polizei fragen- geh auf die Wache)

Wenn alles auf einem Blatt Papier steht an deine Versicherung schicken.

Klar, est ist doppelt, aber sicherer. Für den verursacher geht es um ca 3 Monate fahrverbot und ca 4000 Euro strafe. Da könnte er in versuchung kommen alles zu vergessen.

 

Danke für die Antwort...doch wieso sollte ich das meiner Versicherung melden ? Die hat doch an für sich nichts damit zu tun. Und beim Unfall selbst war ich auch nicht dabei - wegen Gedächtnisprotokoll.....

Das kommt darauf an, was der Unfallverursacher macht. Leugnet er das, dann kannst du bis zur Gercihtsverhandlung gar nichts machen. Solange kein Urteil gefällt ist gilt jeder als Unschuldig und jemand der bis zu diesem Tag als Unschuldig gilt muss bis zum Beweis seiner Schuld nichts zahlen (auch dessen Versicherung nicht).

Ansonsten musst du meines Wissens nach (und das ist leider Halbwissen) den Schaden nicht der Versicherung des anderen melden, sondern deiner Versicherung und die klärt das dann mit der Versicherung des anderen ab.

Ich hatte mal einen Unfall, an dem ich allenfalls eine Teilschuld hatte. Meine Versicherung hat alles bezahlt und mich zurückgestuft, ohne mich überhaupt zu fragen. Ich habe dann die Versicherung gewechselt und beim DAS eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Versicherungen machen oft das, was ihnen (dem Bearbeiter?) am wenigsten Arbeit macht. Die Kosten spielen keine so große Rolle, da diese letztlich auf die Versicherten abgewälzt werden.

Ein Anderer hat dir widerrechtlich einen Schaden zugefügt. Du bist daher gemäß § 823 BGB berechtigt, Schadensersatz von ihm zu fordern.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nun so, dass sich der Geschädigte dabei direkt an die Versicherung des Schädigers wenden kann ("Direktanspruch", siehe § 115 des Versicherungsvertragsgesetzes).

Setze also die gegnerische Versicherung umgehend von dem Unfallgeschehen in Kenntnis und fordere von ihr den Ersatz deines Schadens. Füge alle Unterlagen, die du hast in Kopie bei und nenne auch das polizeiliche Aktenzeichen. Die Versicherung muss dir dann innerhalb von 3 Monaten ein Regulierungsangebot machen. Erfolgt das Angebot erst später, dann hat die Versicherung für den Zeitraum der über die 3 Monat hinausgeht, deinen Anspruch zu verzinsen (§ 3a des Pflichtversicherungsgesetzes).

 

Deine eigene Versicherung hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.Sie hilft dir (entgegen den Auskünften einiger Antworter hier) nicht bei der Durchsetzung deiner Forderungen. Ihre Aufgabe ist die Befriedigung gegnerischer Forderungen bzw. deren Abwehr. Sofern nicht zu erwarten ist, dass der Unfallverursacher Forderungen gegen dich erhebt, brauchst du deine eigene Versicherung daher nicht zu informieren. Informierst du sie dennoch, kann es passieren, dass deine Versicherung Rückstellungen für den Fall bildet, dass der Unfallgegner doch noch Forderungen stellt. Durch die Bildung dieser Rückstellungen würde es zu einer (vorläufigen) Verschlechterung deines Schadensfreiheitsrabattes kommen, sodass deine nächsten Jahresbeiträge höher ausfallen würden, als ohne den Unfall. Diese Erhöhung wird zwar später wieder korrigiert, jedoch erst dann, wenn die Rückstellungen wieder aufgelöst werden können - und das geschieht schlimmstenfalls erst dann, wenn die möglichen Forderungen des Unfallgegners verjährt sind ( also 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.) 

Hallo,

den Schaden solltest Du unbedingt sofort der gegnerischen Versicherung melden, denn wer Unfallflucht begeht, wird den Schaden nicht unbedingt melden.

 

Dazu legst Du Kopien der Polizei sowie natürlich das Aktenzeichen bei.

 

Die Polizei wird das Fahrzeug vom Verursacher schon begutachtet haben und Schäden an diesem Fahrzeug wurden dokumentiert.

Da ist es wahrscheinlich recht einfach, nachzuweisen, daß sein Fahrzeug am Unfall beteiligt war.

 

Zudem wird die Polizei sofort den Halter ermittelt und zu Hause abgepaßt haben.

 

Hat der Fahrer oder Halter Alkohol zu sich genommen, könnte es sein, daß die Versicherung den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht ersetzen wird.

Ich denke jedoch, daß die Versicherung dann den Schaden ersetzt und sie das Geld beim Halter / Fahrer einfordern werden.

 

Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, so würde ich diese vorsorglich über den Fall informieren.

den Schaden solltest Du unbedingt sofort der gegnerischen Versicherung melden,  

 

Nicht nur melden, sondern Schadensersatz fordern!

Ohne Forderung braucht die gegnerische Versicherung nicht zu zahlen.