Öffentliche Veranstaltung - GEMA bei DJ Hilfe?

2 Antworten

Ganz schön viele Fragen, so kurz vor einem öffentlichen Event...

Ja, ihr als Veranstalter müsst an die GEMA Gebühren abführen und die Veranstaltung dort vorher schriftlich anzeigen.

Ein maximal 19-jähriger, der das ganze nur hobbymäßig betreibt hat eine Anlage und Lichttechnik für ein Event mit mehr als 300 Personen? Wenn das mal den Tatsachen entspricht. Aber das soll ja hier nicht das Thema sein...

Die Frage, ab wann eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt, ist eindeutig durch die Rechtsprechung definiert. Sobald er Gewinn mit dem DJ-Job erzielt, ist das meiner Auffassung nach zu bejahen. Ausführliche Infos dazu findet ihr hier: dj-lexikon.info/wann-liegt-ein-gewerbe-vor--1.html

Er will 300 Songs spielen? Niemals! Das würde einer Eventdauer von circa
10 Stunden entsprechen. Die Anzahl der gespielten Tracks ist aber auch völlig egal. In aller Kürze: Wenn die Musiktitel legal erworben wurden, wurde die durch den DJ abzuführende GEMA bereits mit dem Kauf geleistet. Legt er mit vom Original kopierten MP3s auf, muss er diese Kopien nach dem Tarif VR-Ö nachträglich lizensieren. Illegal erworbene Titel dürfen nie aufgeführt werden. Ausführlich steht das Ganz hier: dj-lexikon.info/gema---co..html

Bitte nehmt die Sache ernst und geht es so professionell wie möglich an. Wenn ihr von etwas keine Ahnung habt, fragt bitte jemanden, der verlässliche Auskunft geben kann. Viel Spaß bei eurer Feier und viel Erfolg für´s ABI!

Trolli1970  22.03.2019, 11:50

Oje, nun muß ich dem Community Experten erklären, daß man beim Kauf von Musiktiteln nur das Recht erwirbt, den Titel selbst zu hören. Für eine öffentliche Aufführung dieses Titels werden nochmal ganz andere GEMA Gebühren fällig. Entweder, man reicht jeden gespielten Titel einzeln bei der GEMA ein, oder man zahlt eine Pauschale, welche sich nach der Personenzahl richtet, die die Veranstaltung besuchen. Bei Gastronomieveranstaltungen wird die Gebühr übrigens nach Quadratmetern berechnet. Und wenn man 50% Aufschlag auf die berechnete Gebühr zahlt, ist der GEMA plötzlich scheissegal, wo der DJ die Titel her hat.

DjTilDawn  22.03.2019, 15:29
@Trolli1970

Offen gesagt bin ich über die freche Einleitung ein wenig verwundert. Aber so ist es im anonymen Netz heutzutage nunmal leider üblich.

Dann frage ich mich jedoch, woher Du Dein Unwissen beziehst und wie Du dazu kommst es hier auch noch als Wahrheit zu verbreiten. Das finde ich für die übrigen Nutzer immer sehr schade.

Ich denke nicht, dass ich nach fast 17 Jahren im Gewerbe falsch liege. Der DJ ist nicht der Veranstalter. Deshalb muss er das Event auch weder bei der GEMA anmelden, noch irgendwelche Gebühren an diese abführen. Seine legal erworbene Musik darf er im Original öffentlich aufführen. Die Gebühren der GEMA für das Event muss der Veranstalter tragen.

Das Märchen von Playlisten, die bei Musik vom Datenträger eingereicht werden können, hält sich beständig. Auch Du lebst in diesem Irrglauben. Gerne kannst Du aber den Link zum entsprechenden Formular der GEMA hier posten. Ich lerne immer gerne dazu. Bei Livemusik sieht das anders aus.

Und die Höhe der GEMA Gebühren richtet sich übrigens nicht nur nach den Quadratmetern, sondern auch solche Dingen wie der Höhe des Eintritts.

Dass es der GEMA nie egal ist, woher aufgeführte Titel stammen, bedarf wohl keinen Dementi.

http://de.lmgtfy.com/?q=gema+geb%C3%BChren

Der DJ muss kein Gewerbe anmelden, wenn er das nur einmalig macht.

Falls er Geld dafür bekommt, sollte er sich aber schlau darüber machen, ob er das ggf. versteuern muss.