Wie hoch fallen Strafen der Gema in diesem Fall aus?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, die Sache mit der GEMA hast Du richtig gehört. Der Passus lautet:

"Ansonsten hat die GEMA Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der "Kontrollkosten", die durch den erhöhten Aufwand für die Recherche angefallen sind.

Die GEMA ist berechtigt, einen Kontrollzuschlag zu erheben, der bis zu 100 Prozent des Regeltarifs beträgt."

Darüber hinaus existiert eine Lizenzierung durch die UEFA. Auch die können Ansprüche ergeben. Anbei der Link zur UEFA für Public Screening:

http://de.uefa.com/uefaeuro/news/newsid=1649979.html

Ich habe anlässlich der WM 2006 etliche Kontrollen erlebt, Viele Grüße Macsis

Endlich mal jemand mit Ahnung der hier antwortet, schonmal vielen Dank dafür.

Lizenz bei der Uefa muss nicht beantragt werden, solange man keinen Eintritt verlangt, auch wenn die Uefa das anders sieht, das deutsche Urhebergesetz sieht das so und hat Vorrang.

Fraglich war halt nur, wieviel die GEMA als Strafe aufbrummen kann, obwohl es bei uns und auch allen umliegenden Orten und Veranstaltungen immer ohne geklappt hat.

Wollten uns diesmal nur sicherheitshalber informieren. Hast du zufällig eine Quelle dafür, irgendeine Seite die davon handelt, damit ich etwas vorlegen kann?

Vielen Dank!

@Strobery

Habe schon eine Quelle mit diesem Passus gefunden, vielen Dank!

garkeine. ein paar kumpels machen des schon seit über 10 jahre und nehmen daduch kräftig geld ein. halt durch essen und trinken. man darf nur keinen eintritt verlangen aber es gibzt keine strafen

em kommt doch im öffentlich rechtliches fernsehen, normal muss man dafür keine gema gebühr zahlen