Gema Gebühren für den Abiball

5 Antworten

Pauschal kann man dies nicht beantworten!

Es gibt eine Menge Faktoren, die für die GEMA von Interesse sind, wie z.B. findet es in einem geschlossenem Raum statt? Wie groß ist die Veranstaltungfläche? Gibt es Zutritt für Jedermann oder nur für geladene Gäste? Dann spielt auch eine Rolle, ob Ihr Eintritt verlangt? Wie wird die Musik gepielt - Live? (Band etc.) DJ? (Gebrauch von Tonträgern) Wie hoch war der Aufwand für Technik? Erzielt Ihr Einnahmen durch Werbung? und und und....

Du siehst, dass die Faktoren nur Ihr kennt und ich rate Dir, dass Du Dich entweder mit der GEMA in Verbindung setzt, oder Dich im Vorfeld zumindest auf der Internetseite der GEMA informierst. Die sollten auch einen Online Tarifrechner haben, bei dem Du die ungefähre Summe herausfinden kannst. Details gibt es erst beim direkten Kontakt...

Viel Erfolg und beste Grüße...

Habe gerade gemerkt, dass ich an Deiner eigentlichen Frasge vorbeigeschossen habe.

Du zahlst die GEMA Gebühren nicht an den DJ, sondern wird dies von der GEMA und dem Veranstalter abgewickelt. Wie hoch dies ausfällt, hängt von der Anzahl der lizensierten Musikstücke (selten), der Dauer der Veranstaltung, sowie die o.g. Punkte ab (eintritt, größe, öffentlich usw.).

Den Nachweis, dass der DJ legal erworbene Musik spielt, besorgst Du Dir natürlich im Vorfeld und lässt Dir dies schriftlich betätigen!

Beste Grüße...

GEMA (und GVL, wird bei dem Tarif von der GEMA gleich mit einkassiert) ist vom Veranstalter zu tragen, nicht vom DJ. Der Veranstalter muss sich auch um die korrekte Anmeldung kümmern.

Beim DJ-Einsatz greift vermutlich der Tarif M-U (Wiedergabe von Tonträgern) als Pauschale nach einer Matrix, die sich aus der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittspreis berechnet. Dann kommt noch ein Hebesatz für die Art der Tonträger hinzu und die Mehrwertsteuer - im Fall der GEMA lediglich 7%.

Ist der Eintritt angeblich frei, berechnet die GEMA ihn für euch: Kosten für die Musikwiedergabe (PA, DJ etc.) geteilt durch die Zahl der Besucher = kalkulatorischer Eintrittspreis. Behauptet also bitte nicht. der Eintrittspreis betrage 0 oder 1 Euro, da wird die GEMA hellhörig.

Nachtrag: Wenn der Abiball als schulische Veranstaltung definiert wird (bitte mit der Schule abklären, weil da auch Haftungsfragen dran hängen), könnt ihr in Sachen GEMA wahrscheinlich auf einen Rahmentarifvertrag des Kultusministeriums mit der GEMA zurückgreifen. dann reduzieren sich die Kosten erheblich, weil Musikwiedergabe in der Schule zu schulischen Zwecken nicht behindert werden soll. Ist vielleicht ein bißchen tricky, aber ich habe auch schon mal eine Schuldisco über den GEMA-Rahmenvertrag lizensiert bekommen.

Frag bei der Gema an was ihr zahlen müsst .... wenn es eine offizielle veranstaltung ist bzw öffentlich wenn ihr es privat macht und keinen gewinn damit macht braucht ihr das gar nicht zu tun ,.... oder ihr fragt den veranstalter des ortes an dem euer abiball stattfindet z.b. wenn es ein club ist zahlen die meistens eh schon gema

Deine Antwort beinhaltet gleich mehrere Falschaussagen.

  • Die GEMA unterscheidet nicht nach privat und öffentlich, sondern nach dem inneren Zusammenhang der Gesellschaft (bestes Beispiel: Familiäre Geburtstagsfeier, überschaubare Hochzeit). Vereins- und Firmenfeiern, auch wenn sie "geschlossen" sind, zählen zu den öffentlichen Musikwiedergaben.
  • Gewinn oder Verlust des Veranstalters sind irrelevant für die Lizenzkosten. Stell Dir mal vor, eine Veranstaltung wäre ohne GEMA in der Gewinnzone und mit GEMA in der Verlustzone - da würde sich die Künstlervertretung ja ins eigene Fleisch schneiden. Es ist Unsinn, das unternehmerische Risiko auf die GEMA abzuwälzen; genausowenig macht man das ja auch mit dem Caterer.
  • Der Veranstaltungsort hat auch keinen Einfluss auf das Geschehen; es sei denn, der Clubbetreiber ist auch der Veranstalter. Grundsätzlich zahlt der Veranstalter und nicht der Vermieter. Glaubst Du wirklich, dass ein Hotel, in dem Du einen Festsaal mietest, für Dich die GEMA zahlt? Höchstens, wenn sie es Dir danach mit auf die Rechnung setzen.

Wo zum Teufel hast Du dieses Halbwissen nur her?

@udnobbe

Grundsätzlich gilt:

Ist eine Veranstaltung öffentlich, muss (sollte) diese angemeldet werden und die fälligen Gebühren bezahlt werden.

Ist eine Veranstaltung privat, entfallen alle Gebühren.

ABER: Wichtig ist die Frage der Definition von "öffentlich" und "privat". Diese werden recht eng ausgelegt.

Ich möchte dies an einigen Beispielen verdeutlichen: Hochzeit Eigentlich würde man annehmen, dass es sich um eine rein private und somit abgabefreie Veranstaltung handelt. Das ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Schon alleine die Anwesenheit eines Kellners würde bei enger Auslegung der Regeln die Öffentlichkeit herstellen und somit zur Abgabe von Gebühren verpflichten.

Vereinsfeier Findet diese nur mit den Vereinsmitgliedern statt, ist sie eine private Veranstaltung. Wird sie allerdings öffentlich angekündigt, und auch nicht Vereinsmitglieder haben Zutritt (Freunde und Verwandte z.b.) handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung.

Privatparty Das ist der vermutlich für die meisten hier interessante Teil.

Solange alle Gäste als enger Freundeskreis zu werten sind, ist es eine private Veranstaltung, selbst wenn ich einen geringen "Unkostenbeitrag" nehme und die Getränke zum Einkaufspreis verkaufe. Ich darf also keinen Gewinn erwirtschaften.

Sobald aber auch nur eine Person dabei ist, die diesem Kreis nicht mehr zuzuordnen ist (die neue Freundin des Freundes oder Freunde von Freunden, die z.b. gerade zu Besuch sind, etc.) hat es sich was mit Privatparty, denn dann ist es eine öffentliche Veranstaltung. Wer einen Unkostenbeitrag nimmt, muss zudem die dafür höheren Gebühren zahlen.

Ein Beispiel, bei dem keine Kosten anfallen würden ist folgendes, dass ich der hiesigen Bezirksdirektion zur Beurteilung vorgelegt habe:

30 Freunde mit direkter persönlicher Beziehung feiern zusammen. Weder sind Fremde Anwesend, noch irgendwelches Personal wie Kellner oder Barleute. Um die Ausgaben für Musikanlagen und gegebenenfalls Raummiete zu kompensieren wird ein minimaler Eintritt von 3,50€ verlangt und die Getränke werden 1:1 zum Einkaufspreis verkauft.

Allgemeine Punkte: Wird in irgendeiner Art und Weise Geld umgesetzt, und sei es auch nur um die anfallenden Kosten gerade so zu decken, geht die Gema zunächst mal von einer öffentlichen Veranstaltung aus. Der Nachweis dürfte also schwerer fallen, als ohne Kohle. Je mehr Leute anwesend sind, desto wahrscheinlicher ist es , dass die Veranstaltung öffentlich ist und die Gema das auch so annimmt. Der Nachweis einer privaten Veranstaltung wird schwerer. Ist auch nur eine "fremde" Person da, ist die Veranstaltung öffentlich Wird Gewinn erwirtschaftet, wird euch die Gema was husten, wenn ihr einen privaten Charakter geltend machen wollt. Seid ihr euch unsicher, fragt vor der Veranstaltung nach. Das spart Kosten.

Wichtig: Der Veranstalter trägt die Beweislast. Im Zweifelsfall muss er (oder Sie) nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung handelt.

@m00nkuh

ich bin davon ausgegangen das ein hotel z.b. eh immer gema bezahlt also einen festpreis mit der gema hat und deswegen ncihts angemeldet werden muss bei der gema

@m00nkuh

Selbst bei Firmenfeiern ohne Angehörige wurde von der GEMA-Bd schon der innere Zusammenhang verneint und zur Kasse gebeten; Vereinsfeiern werden da analog behandelt. Quelle: Bd Wiesbaden. Rechnungen liegen vor.

Wir sollten uns darüber im klaren sein, dass ein Abiball den Rahmen einer privaten Veranstaltung definitiv sprengt und GEMA-pflichtig ist. Weiter: Umsatz oder gar Gewinn sind irrelevant. Vielmehr gilt: Kosten für Saalmiete, PA, Licht, DJ dividiert durch die Gästezahl = kalkulatorischer Eintritt. Diesen als Mindestwert in die Matrix zur Veranstaltungsfläche eingesetzt = Grundpreis. Hebesätze je nach Art der eingesetzten Tonträger. Fertig.

@m00nkuh

Nein, grundsätzlich ist immer der Veranstalter zuständig. Das Hotel als Vermieter hat damit nichts zu tun.

Exklusives Beispiel: Du mietest bei einer Reederei ein Rheinschiff für die Veranstaltung des Ortsverbandes deiner Lieblingspartei zur Förderung des Zusammenhalts. Geschlossene Veranstaltung, innerer Zusammenhalt, kein fremder Zutritt, kein Eintritt, Du hängst deinen iPod an die Bordanlage.

Frage: Wer zahlt, wenn überhaupt? Der Reeder? Nein, der hat nur vermietet. Antwort: Du bzw. der Ortsverband. Trotz geschlossener VA und ausschließlich Parteimitgliedern handelt es sich um eine öffentliche Musikwiedergabe (die Rechtsprechung, die auf der GEMA-Homepage ausführlich dokumentiert ist, legt das sehr eng aus) auf der gesamten Schiffsfläche (Bordanlage!). Kalkulatorischer Eintrittspreis: Schiffsmiete ohne Essen und Servicepersonal (aber mit Kapitän und Matrosen) dividiert durch die Anzahl der Fahrgäste.

Prost, das wird teuer!

An den DJ müsst ihr gar nichts zahlen, das geht von euch aus an die Gema. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine bei uns wären es so Pi Mal Daumen 80€

Fragt am besten den Dj und macht das vorab schon aus. Kleiner Tipp, macht es schriftlich.