Öffentliche Parkplätze - Vorschriften für Breite der Stellplätze
Habe heute auf einem öffentlichen städtischen Parkplatz geparkt, auf dem man einen Parkschein lösen muss. Die Stellplätze sind so eng, dass beim Aussteigen aus dem Autogen gerade mal ca. einen halben Meter Abstand zum Nachbarauto hat!
****Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, wie breit solche Parkplätze sein müssen?**
Schließlich bezahlt man ja Geld dafür. dass man gut parken kann UND bequem aussteigen kann!
2 Antworten
Bei der Planung von Parkplätzen wird von einer Breite zwischen 2,20 und 2,50m je Parkbox ausgegangen, der Regelfall sollen 2,50 sein. Hab mich da vor längerer Zeit mal mit beschäftigt, weil ich Parkplätze für unser Büro festgelegt hab. Und 2,20 ist schon GANZ schön eng.
Irrtum. Man bezahlt dafür, dass man überhaupt parken kann. Ja, es gibt solche Vorschriften und du kannst sicher sein, dass niemand einen Parkplatz baut und sich nicht vorher darüber informiert hat.