Öffentliche Bilder verwenden?

9 Antworten

Hier werden zwei Rechte verletzt. Das Recht am eigenen Bild, sowie das Urheberrecht.

Wie im wahren Leben, sollte man auch im Internet darüber entscheiden können, wo man zu sehen ist. Dies wird durch das Recht am eigenen Bild festgelegt und mit einer Veröffentlichung, wo auch immer, nicht aufgehoben. Privat speichern dürfte man das Bild hingegen schon.

Das Urheberrecht hat wiederum die Person, die hinter der Kamera gestanden hat. Auch sie hat einen Anspruch darauf, dass ihr Werk, so wenig künstlerisch es hier auch sein mag, nicht ohne Einverständnis weiterverbreitet wird.

AndreasDerTor  17.12.2019, 19:29

Wie es sich allerdings für jene verhält, die den Sticker weiterverwenden, weiß ich nicht. Die könnten sich vielleicht einfach damit rausreden, dass sie davon ausgegangen sind, der Verbreitende hätte den Rektor um Erlaubnis gebeten.

Hallo,

für jedwede Form der Veröffentlichung und Verwendung dieser Art bedarf es das Einverständnis des Urhebers (Fotografen) und des Abgebildeten.

Im Pressebereich hingegen dürfen Personen des öffentlichen Lebens abgebildet werden - die Fotografen und Reporter kennen jedoch in der Regel die Rechte gut.

Ein Bild ins Internet zu setzen bedeutet nicht, dass jeder es kopieren und frei nutzen darf.

LG

Jo

(bin Grafiker/ Designer, kein Jurist)

Die Veröffentlichung auf der Homepage beinhaltet nicht das Recht das Bild im ganzen Internet zu nutzen, die Veröffentlichung gibt auch nicht jedem das Recht das öffentliche Bild zu nutzen. Die Rechte an dem Bild ändern sich nicht und das Recht zur Nutzung hat ausschließlich der Fotograf und in diesem Fall die Schule (die aber auch nur zur Darstellung auf der Schulhomepage)

Wenn das Bild öffentlich hochgeladen wurde und es nichts mit Mobbing zu tun hat, ist das keine rechtsverletzung am Bild. Erst recht nicht wenn der Direktor damit einverstanden ist. Sind aber andere Person auf dem Bild zu sehen, die dies nicht wollen, sollte das Bild umgehend von der Homepage entfernt werden und wenn es sich zu Mobbing wendet der Polizei gemeldet werden.

Der Direktor hat zwar zugestimmt, sein Bild auf der website zu veröffentlichen. Aber das heißt noch lange nicht, dass ein Dritter dieses, ohne seine Genehmigung, weiter verwenden darf