Fotos in Bundeswehruniform?

5 Antworten

man darf auch in der (korrekten) Uniform in der Öffentlichkeit rumlaufen, sobald man seine "Grußabnahme" erfolgreich hinter sich gebracht hat.

Richtig, das ist verboten

Für Uniformen der Bundeswehr gibt es gemäß § 4a Soldatengesetz und Uniformverordnung (UnifV) eine festgelegte Uniformtrageerlaubnis.

Grundsätzlich darf die Uniform nur innerhalb eines Wehrdienstverhältnisses getragen werden.

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses dürfen nur ausgeschiedene Soldaten bzw. Reservisten eine Uniformtrageerlaubnis beantragen, um zu bestimmten Anlässen z.B Hochzeit, die Uniform zu tragen.

Für Zivilisten gibt es ein Trageverbot einer originalen Uniform, d.h die Uniform muss sichtbar verändert sein und klar als Verkleidung erkennbar sein - es dürfen sich weder Namen oder Rangabzeichen darauf befinden.

Du musst mal darauf achten, wenn Schauspieler Soldaten darstellen - die Uniform ist immer verändert und es gibt auch keine Rangabzeichen.



1. Kannst du bitte den § 4a UnifV verlinken. Kann ich leider nicht finden.

2. Dieses Gesetz gilt lt. § 1 nur für "frühere Soldatinnen und frühere Soldaten". Aber scheinbar nicht für den Bürger, welchen keinen Wehrdienst geleistet hat.

@Falkenpost

..ich auch nicht, tut mir leid - ich habe die Bestimmungen zur Uniformtragerlaubnis noch im Schreibtisch liegen, daher weiß ich es

@dandy100

Ich erhalte immer die Info, dass dieser Paragraf aufgehoben wurde. Was aber letztendlich nichts ändert, denn dieses Verordnung betrifft m.E. nur Soldaten bzw. Ehemalige. Nicht aber reine Zivilpersonen.

@Falkenpost

Nein, das stimmt so nicht, die Verordnung mag sich in einzelnen Unterpunkten verändert haben - das ist ja bei allen Vorschriften regelmässig so -  das Verbot für Zivilisten ist aber unverändert.

Bitte genau beachten, was ich in meinen Kommentar geschreiben habe: Das betrifft Originalformen mit Dienstgradabzeichen und Namen, also Uniformen, die tatsächlich jemandem gehören.

Auch Filmschauspieler - daher weiß ich es auch so genau - dürfen keinen "echte" Uniform tragen, obwohl da ja klar ist, dass sie eine Rolle spielen.

Sollte ein Zivilist, der eine fremde Uniform trägt von Feldjägern angesprochen werden, wird der Besitzer auf jeden Fall ziemlichen Ärger kriegen.

@dandy100

das Verbot für Zivilisten ist aber unverändert.

Dies ist hier aber nicht geregelt. Denn diese Verordnung richtet sich explizit an nur einen(!) Personenkreis: Ehemalige. Dies ist klipp und klar in §1 geregelt.

Auch das mit dem Filmschauspielern stimmt übrigens auch nicht! ;-)





@Falkenpost

und ob das stimmt - ich habe aber wirklich keine Lust, mich immer wieder mit diesen ewigen Besserwissern rumzustreiten, die keine Ahnung von der Materie haben, und nur deshalb widersprechen, weil sie das nicht zugeben können - von mir aus, glaube was Du willst

Im Gegensatz zu vielen anderen behaupte ich nur dann etwas, wenn ich es auch wirklich weiß, ansonsten schreibe ich es dazu , wenn es nur eine Vermutung ist.

@dandy100

Hallo!

Du kannst allerdings kein angebliches Wissen nicht belegen. Wenn du nicht in der Lage bist, die Verordnung (kein Gesetzestext!!) zu lesen und interpretieren, bringt es halt auch nichts.

Es fängt damit an, dass dein ominöser § 4a UnifV gar nicht existiert (kannst du gern online nachprüfen - wenn du fündig wirst, erhältst du folgende Meldung: "§ 4a UnifV: Diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 13.05.2008" ) bis hin zu der in § 1 UnifV fixierten Tatsache, dass diese Verordnung nur für ehemalige Soldaten/innen gilt.

Da beißt die Maus kein Faden ab, dass du hier komplett falsch liegst!! Es aber nicht zugeben kannst.

Belege mir bitte auch nur mit einem einzigen Paragrafen, dass die UnifV auch für andere Personengruppen als "frühere Soldatinnen oder der frühere Soldaten" gilt.

Gruß
Falke

@Falkenpost

Ich brauche hier weder etwas zu beweisen noch zu belegen, ich stehe hier nicht vor Gericht - was ich weiß, weiß ich, es liegt in meinem Schreibtisch im Bundessprachenamt - wer das genau ist, kannst Du googlen und auch, was die mit der Bundeswehr zu tun haben.

Thema ist damit für mich beendet

@Falkenpost

http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt

Das Erwecken des Anscheins, Amtsinhaber, in diesem Falle Soldat zu sein, ist laut §132 StGB unter Strafe gestellt.

@dandy100

Du brauchst nichts zu beweisen. Du brauchst nur keinen Mist erzählen, welcher sich mit 2 Klicks in google widerlegen lässt. Und es macht keinen Sinn, hier völlig falsche Sachen unkommentiert stehen zu lassen.

Ich habe dir eindeutig belegt, dass alles, was du bisher von dir gegeben hast, falsch ist. Weder gibt es deinen Paragrafen, noch hat die UnifV irgendwelche Bedeutung für private Personen.

Ich weiß gar nicht, wie du so was falsches erzählen kannst, ohne mal schnell in google nachzuprüfen, was du hier überhaupt von dir gibst??? Völlig unverständlich. Machst du das mit Absicht, falsche Informationen zu verbreiten?

@dandy100

Glückwunsch! Die erste - und einzige - richtige Antwort vor dir! Ich bin wirklich überrascht. Vergesse bitte hier aber nicht §132a Abs. 1 StGB.

@Falkenpost

§ 4a UnifV existiert nach wie vor - selbst wenn es nicht oder anders im Internet steht - stell Dir mal vor, da stehen tatsächlich Dinge drin , die nicht stimmen, z.B dass diese Vorschrift, die 2008 aufgehoben wurde, später wieder in Kraft trat.

Es ist erschreckend, dass niemand auf den Gedanken kommt, dass Information im Internet weder vollständig, noch immer auf dem neuesten Stand sind, stattdessen wird jeder niedergemacht, der dem heiligen Internet widerspricht - das ist einfach nur armselig

@dandy100

Du bist wirklich ein lustiges Kerlchen! 😆 Wie lange willst du eigentlich dich noch selbst belügen? 

Nicht nur, dass die aktuelle und vollständige Fassung der UnifV im Netz vorliegt (und zwar ohne §4a), zudem hat diese komplette Verordnung einzig und allein Bedeutung für Reservisten und regelt, wann genau diese Personengruppe Uniform in welcher Art & Weise tragen darf und nicht. Nichts weiter. Zivilpersonen sind hiervon nicht betroffen.

Man lernt schon im 1. Semester, dass man einen Gesetzestext oder Verordnung vom §1 anfangen sollte zu lesen um festzustellen, ob dieser Text für den relevanten Personenkreis überhaupt zutreffend ist. Du scheinst hier noch einiges Wissen nachholen zu müssen.

Wirklich erschreckend ist eher, dass solche Personen wie du überhaupt ungestraft Unwahrheiten verbreiten dürfen. Kennst du überhaupt §4b UnifV? Der verbietet nämlich die Verbreitung von Lügen über den gestrichenen §4a. 😅😅😅😅😅😅😅

Und schau lieber dass der aminöse, gemeimnissvolle § 4a in deiner angeblichen Geheimschublade nicht verschwindet. Den brauchst du sicherlich noch öfters. Denn außer dir hat ihn ja keiner und glaubr auch keiner daran. 😀

Hallo!

Bitte informiere uns doch,

a) in welchem direkten Zusammenhang das Verbot vorliegen soll?

b) welchen Personenkreis du meinst?

Weil es natürlich Sinn macht im Kriegsfall, dass nicht jeder Soldat von seinem aktuellen Einsatzort twittert und damit die Position erkannt wird.
http://www.n-tv.de/politik/Russischer-Soldat-gruesst-aus-der-Ukraine-article13349746.html

M.E. bezieht sich das hier so oft zitierte Verordnung (kein Gesetz) nur auf frühere Soldatinnen und frühere Soldaten. Denn im § 1 UnifV steht folgendes:

    § 1 Grundsatz
    Früheren Soldatinnen und früheren Soldaten kann
   für die in § 3 genannten Anlässe das Tragen der
   Uniform außerhalb eines Wehrdienstes genehmigt werden.

Gruß
Falke

Was heißt Gerücht?

Wenn es solch ein Verbot geben sollte, dann würde es jedem mitgeteilt werden, sobald er in die Bundeswehr eintritt.

es wird einen davon abgeraten Fotos in Uniform ins Internet zu stellen, aber verboten direkt sind nur obszöne Bilder die dem Ansehen der Deutschen Bundeswehr schaden. sprich du darfst dich nicht halbnackt in Uniformteilen ablichten lassen, kannst aber das Bild deines Gelöbnis hochladen.

Für Uniformen der Bundeswehr gibt es gemäß § 4a Soldatengesetz und Uniformverordnung (UnifV) eine festgelegte Uniformtrageerlaubnis.


Grundsätzlich darf die Uniform nur innerhalb eines Wehrdienstverhältnisses getragen werden.

@dandy100

Also den § 4a UnifV gibt es nirgends wo!

Es gibt auch Gerüchte, dass Kennedy noch lebt und Außerirdische die Weltregierung unterwandern.