Objekt wird verkauft Gastronomie?

4 Antworten

Dein Reataurant ist sicherlich gepachtet und nicht gemietet. Es gilt nicht das Wohnrecht!

Dennoch kauft der Erwerber den Pachtvertrag zunächst mit. Je nach dem, was zur Kündigung im Pachtverrtag vereinbart wurde, könnte der neue Eigentümer nach Grundbucheintrag den Pachtvertrag kündigen. Die Fristenregelung ist ebenfalls eventuell aus dem Pachtvertrag abzulesen oder wird nach BGB geregelt.

Ihr habt einen Vertrag, der läuft solange, wie ihr pünktlich zahlt. Ich weiß nun aber nicht, wie das mit einer Eigenbedarfskündigung aussieht. Damit sind aber Fristen verbunden. Von heute auf morgen geht das schonmal gar nicht!

Wir kennen deinen Miet-/Pachtvertrag nicht. Ja, er könnte dich innerhalb von 4 Wochen kündigen.

Wenn ihr einen Pachtvertrag habt, bleibt der weiterhin bestehen.