Ebay Kleinanzeigen, dreister Käufer droht mir mit Konsequenzen?
Hallo zusammen,
Ich habe einen Gegenstand im Wert von 30€ auf Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer meldet das der Gegenstand nicht funktioniert. Ich habe ihm dann das Geld zurückerstattet und ihm die defekte Ware quasi "geschenkt". Jetzt kommt das dreiste:
Auf eigene Faust hat der Käufer das Objekt reparieren lassen (hat 3 mal soviel gekostet wie der Verkaufspreis) und droht mir jetzt mit Konsequenzen da ich ihm die Ware als einwandfrei verkauft habe. Was ist davon zu halten?
- Ich habe dem Käufer doch das Geld zurückerstattet, reicht das nicht aus?
- Hat der Käufer überhaupt irgendwelche Erfolgschancen bei einem Warenwert von 30€ seine Rechte geltend zu machen?
- Ich wusste nichts von dem Defekt. Es könnte auch sein das der Defekt beim Transport mit der Post zustande kam.
Was meint ihr wie gehe Ich am besten vor? Die Bezahlung lief Über Paypal 'Freunde'
9 Antworten
Mache dir keine Gedanken, er hat keine Chance.
Schreibe ihm, dass das Teil bei dir funktioniert hat.
Schreibe ihm weiter, dass er sein Geld aus Kulanz - ohne Kontrolle von dir - zurück bekommen hat.
Es ist sein Problem, wenn er die Ware - evtl. auch noch ohne KV - reparieren lässt.
Ich würde gleich noch vermerken, dass wenn er dich bedroht oder schlecht macht, du die Angelegenheit einem Anwalt übergibst.
Schreibe in Zukunft in deine Anzeigen dazu: Für Transportschäden übernehme ich keinerlei Haftung.
Da du den Kaufpreis zurückerstattet hast, ist der Kaufvertrag damit nichtig. Außerdem obliegt es erst an dir, den Schaden zu beheben, wenn gewünscht. Voraussetzung für die Nichtigkeit, ist die Zustimmung des Käufers bei der Kaufpreisrückerstattung.
Ich habe einen Gegenstand im Wert von 30€ auf Ebay Kleinanzeigen verkauft.
Super. Auf dem Betrügermarkt Nr. 1 weltweit.
Was meint ihr wie gehe Ich am besten vor? Die Bezahlung lief Über Paypal 'Freunde'
Das ist sogar doppelt besch..., denn mit diesem Dienst unterliegt der Geldtransfer keiner Kontrolle, keinem Käuferschutz und ist zudem auch nicht rechtssicher nachzuvollziehen.
Auf eigene Faust hat der Käufer das Objekt reparieren lassen (hat 3 mal soviel gekostet wie der Verkaufspreis) und droht mir jetzt mit Konsequenzen da ich ihm die Ware als einwandfrei verkauft habe. Was ist davon zu halten?
Du schuldest ihm die Ware in dem Zustand, indem du sie verkauft hast. Auch beim Privatverkauf kann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden. Natürlich ist das von vorneherein geplante Abzocke. Du hättest auf dem Artikel bestehen sollen im gegenzug zur Rückerstattung des Geldes.
Hat der Käufer überhaupt irgendwelche Erfolgschancen bei einem Warenwert von 30€ seine Rechte geltend zu machen?
Sein Recht wäre gewesen bei einem tatsächlich vorliegenden Sachmangel und Du diese im Kaufvertrag nicht rechtswirksam ausgeschlossen hast, dir die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben und nicht die Ware irgendwo anders reparieren zu lassen.
...mach dir keinen Kopp deswegen.
Ignorieren