Vermieter - Wohnung verkauft - neuer Eigentümer meldet sich nicht!

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Was soll ich nun machen?

Rechtmäßiger Eigentümer und somit Vermieter ist der Käufer ja erst mit dem Grundbucheintrag. Das kann u. U. einige Monate dauern.

Wenn der noch nicht erfolgt ist, ist noch der jetzige Eigentümer Vertragspartner.

Frag also beim Nochvermieter nach. Evtl. bekommst von ihm ja Anschrift und Telefonnummer.

Ist der Eintrag schon erfolgt zahl die Miete auf ein separates Konto.

Erstmal gar nichts. Man sollte niemals schlafende Hunde wecken. Solange Du keine andere Info hast, überweist Du die Miete einfach weiterhin dorthin, wohin Du sie immer überwiesen hast und behalte auf alle Fälle die Überweisungsbelege als Nachweis.

Bist Du sicher, dass der neue Besitzer die Wohnung nicht für sich selber haben möchte? Ich hätte da an Deiner Stelle etwas Angst.

Miete einfach an alte BV überweisen würd ich nicht tun.

@Tabaluga1961

Solange man als Mieter keine andere Info erhalten hat und nur vom Hörensagen erfahren hat, dass die Wohnung verkauft wurde, gilt der alte Mietvertrag. Etwas anderes wäre es, wenn der frühere Vermieter ganz klar gesagt hat, dass er nicht mehr Eigentümer ist und die Miete ab sofort an den neuen Besitzer gezahlt werden muss. In dem Fall würde ich die Miete auf ein Sonderkonto einzahlen, bis endgültig geklärt ist, wohin künftig die Miete gezahlt werden muss.

@Sternenmami

wenn man weiß, dass die Wohnung verkauft wurde darf man NICHR an den alten Vermieter bezahlen, denn wenn der das Geld nicht an den neuen Eigentümer weiterleitet, dann kann man die Miete nochmal bezahlen und muss sie vom alten Vermieter zurückfordern. Nach dem verkauf hat der ehemalige Besitzer der Wohnung keinen Anspruch mehr auf die Miete. Also unnütze Arbeit und Stress. Also nichts bezahlen, warten, aber auch NICHT das Geld ausgeben.

@tapri

Nein, man muss definitiv NICHT die Miete nochmal bezahlen. Es reicht der Nachweis, dass die Miete gezahlt wurde ... an die Bankverbindung, die im Mietvertrag angegeben ist.

Der neue Besitzer ist dazu verpflichtet, den Mieter über die neuen Bankverbindungsdaten in Kenntnis zu setzen und der Mieter ist dazu verpflichtet, seine Miete zu zahlen.

Hat der neue Besitzer dem Mieter nicht die neue Bankverbindung mitgeteilt und auch ansonsten nicht schriftlich angekündigt, dass die Miete künftig woanders hin überwiesen werden soll, dann muss der Mieter ganz normal an die alte Bankverbindung überweisen.

Wenn der alte Besitzer die Miete nicht an den neuen Besitzer weitergibt, ist es schlicht und einfach das Pech des neuen Besitzers, denn dieser hätte sich darum kümmern müssen, dass der Mieter die neuen Bankverbindungsdaten erhält.

Der Mieter kann aber auch nicht einfach die Miete einbehalten, denn wenn binnen drei Monaten keine Miete gezahlt wird, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Der Mieter muss, soweit ihm in keinster Art und Weise schriftlich mitgeteilt wurde, dass sich der Besitzer geändert hat, ganz normal seinen Mietvertrag erfüllen und das bedeutet, ganz normal die Miete zu überweisen. Natürlich sollte er aber die Belege für die erfolgte Überweisung aufbewahren und sich am Besten auch nochmal von der Bank abzeichnen lassen, damit der Beweis erfolgen kann, dass die Miete gezahlt wurde.

Wie gesagt, es ist die Pflicht des neuen Besitzers, dem Mieter die Bankverbindung mitzuteilen. Es ist nicht die Pflicht des Mieters, sich um Einholung der korrekten Bankverbindung zu kümmern. Gibt der alte Besitzer die Miete nicht frei, dann kann der neue Besitzer gegen ihn klagen. Der Mieter hat damit nichts zu tun, denn er hat nur seinen Vertrag erfüllt.

So ist es rechtlich korrekt. Ob man das jetzt so machen möchte, muss natürlich jeder selber für sich entscheiden. Abgesehen davon wäre es ja auch durchaus möglich, dass das Mieterkonto auch auf den neuen Besitzer übertragen wurde, so dass die Bankverbindungsdaten für den Mieter ganz einfach gleich bleiben. Habt Ihr daran schon mal gedacht??

Anders ist es nur dann, wenn die Wohnung durch Zwangsversteigerung verkauft wurde. In dem Fall muss sich der Mieter an das Gericht wenden und dort nachfragen, an welches Gerichtskonto die Miete überwiesen werden muss. In der Regel wird einem dann aber auch sofort vom Gericht bescheid gegeben, wohin die Miete überwiesen werden muss. Bei Zwangsversteigerung darf der vorige Besitzer die Miete auf keinen Fall bekommen, aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Wurde zumindest nicht erwähnt.

@Sternenmami

Der alte Mietvertrag gilt auch danach weiter,** Kauf bricht nicht Mierte!**

Miete ist Bringeschuld. Hier zu warten was passiert, kann zur fristlosen Kündigung führen. Solange, bis vom alten Vermieter eine schriftliche Mitteilung über den Verkauf (an wen, mit Adresse und Aufforderung, diesem (mit Kontonummer) ab Tag x die Miete zu überweisen) an den alten Vermieter die Miete überweisen.Zusätzlich ist Einsichtnahme ins Grundbuch zweckmäßig, da der Käufer erst mit Eintrag Eigentümer wird. Dabei den MV mitnehmen (zum Zweck des Bweises des berechtigten Interesses, ansonsten bekommst du die Einsicht verwehrt.

der beste tipp ist immernoch der von jockl....

die miete in zukunft auf ein sperrkonto einzahlen, und einfach warten. wichtig ist, dass du sauber dokumentierst, dass du auch brav einzalst und KEINE auszahlungen erfolgen.... sobald dein vermieter sich dann meldet, kannst du ihm den angefallenen betrag überweisen und dann in zukunft auf das ausgemachte konto überweisen...

lg, anna

Za hl die Miete auf ein separates Konto und warte ab. Der wird sein Geld schon haben wollen.